Ausgabe 
24.7.1936
 
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KmlZVerkündigungsblalt

her Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisümter Eietzen, Friedberg, Büdingen, __- Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

Nr. 91. Jahrgang 1936 I Beilage der Oberhessischen Tageszeitung I Gießen. 24. Jul« 1936

Kreisamt Friedberg

Dienstnachrichten.

Rr^olf Appel aus Wölfersheim wurde als Feldfchütze der Gemeinde Wolfersheim ernannt und verpflichtet.

Kreisamt Büdingen

Betr.: Stubenvogelberingung (§§ 1720 RatschBO.) und Er­laubnis zum Sammeln wildwachsender Pflanzen nicht- geschützter Arten für de» Handel oder für gewerbliche Zwecke (§ 9 RatschBO.).

Bekanntmachung.

Die nachstehende Bekanntmachung des Reichsforstmeisters wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht.

Büdingen, den 20. Juli 1936.

Kreisamt Büdingen.

I. V.: Dr. Winkelmann.

Bekanntmachung

über die Beringung geschützter nichtjagdbarer Vögel.

Die auf Grund der Verordnung zum Schutze der wildwach­senden Pflanzen und der nichtjagdbaren wildlebenden Tiere (Ratur-schutzverordnung) vom 18. März 1936 (Reichsgesetzül. I S- 181) für die Stubenvogelhaltung (für Käfigvögel) amtlich vorgeschriebenen Füßlinge, mit denen nach dem § 20, Abs. 2, genannten Verordnung alle im Besitz oder Gewahrsam von Händlern u.dgl. befindlichen geschützten nichtjagdbaren Vögel vis zum 15. August 1 936 versehen fein müssen, werden auf mein« Anordnung hergestellt und sind bei der Reichsstelle für Raturichutz in Berlin-Schöneberg, Grunewaldstratze 67 zu be= r^hen. Anträge auf Zuweisung der entsprechenden Ringe sind von den Händlern durch den Hauptverband zoologischer Spezial- aejchafte in Berlin-Neukölln, Fulda-Straße 6, an die Reichs­stelle für Naturschutz zu richten unter genauer Angabe der Art, des GeMechtes und der Anzahl der zu beringenden Vögel. Den Anträgen ist eine Bescheinigung des zuständigen Vertrauens­mannes des Verbandes der zoologische» Spezialgeschäfte beizu- Wgen aus der einwandfrei hervorgehen mutz, dast die Angaben des Antragstellers zutreffen.

r $änöfer ist verpflichtet, die auf dem Vogelfutzringe an­gebrachte Nummer nach der, Beringung unverzüglich in das nach dem § 20, Abs. 1, der Naturschutzverordnung vorgeschriebene Auf­nahme- und Auslieferungsbuch (§ 8, Abf. 1, NatfchVO.) in der Spalte 3 einzutragen, z. V.drei Vuchfinkenmännchen, Ring- Nummer 235, 236, 237.

Der Preis der Ringe ist zunächst mit 10 Npf. je Stück fest­gelegt. Der Preis der für das Anlegen der Ringe unumgäng« "ch notwendigen Zangen beträgt 1 RM. je Stück.

Die Anforderung von Vogelfutzringen, die den tatsächlich in Gewahrsam des Antragstellers befindlichen geschützten nichtjagd- oaren Vögeln nicht entspricht, und jede mißbräuchliche Verwen­dung der amtlichen Vogelfutzringe (§ 18, Abs. 2, NatfchVO.) ist nach den §§ 18 und 30 der Naturschutzverordnung strafbar.

Berlin, den 25. Juni 1936.

Der Ncichssorstmeister.

Im Auftrags: gez. (Unterschrift). .

Dienftnachrichten.

,®In'nnl und verpflichtet wurden:

r e t 11- von Michelnau zum Bürgermeister der Ge­meinde Michelnau.

Adolf Appel von Michelnau zum 1. Beigeordneten und Karl

Koch zum 2. Beigeordneten der Gemeinde Michelnau.

Kreisamt Lauterbach

Bekanntmachung.

Die Straßensperre auf der Landstratzenstrecke 1. Ordnung Nr. 97, SchlitzLauterbach wird ab 2 7. Juli 1 936 aufge­hoben.

Ei« tzen, den 21. Juli 1936.

Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.

Kreisamt Schotten

Bekannt nka chung.

VeterinärratDr. Metz in Schotten ist vom 20. Juli bis 8.Aug. 1936beurlaubt. Die Vertretung in amtstierärztlichen Dienst­geschäften hat Vet.-Rat Dr. Daum, Büdingen, übernommen.

Schotten, den 20. Juli 1936.

Hessisches Kreisamt Schotten.

I. V.: Dr. Schönhals.

Kreisamt Alsfeld

Der Reichsstatthalter in Hessen

Landesregierung Darmstadt, 17. Juli 1936.

Abteilung II Peter-Gemeinder-Stratze 3.

Zu Nr. II/IV. 26 291. Ortsruf 5001 Fernr. 5010.

Betr.: Schullandheim-Aufenthalt; hier: Beihilfen durch die RSB.

An die Direktionen der höheren Schulen und die Kreis- und Stadtschulämter.

Nach einem llobereinkommen zwischen dem Hauptamt für Volkswohlfahrt und dem Hauptamt für Erzieher kommt «ine Beteiligung der NSV an den Kosten der Schullandheimarbeit nur in Frage, wenn

1. bas, betreffende Kind nach Prüfung der Erholungs- und Hilfsbediirftigteit auf Grund der Richtlinien der NSV für eine Entsendung auf das Land in Frage kommt;

2. wenn es sich um Kinder handelt, dis nach dem ärztlichen Gutachten keinen Heimaufenthalt benötigen; .

3. wenn die im Einzel fall zu leistende Beihilfe nicht höher ist als die einmaligen Kosten für die Kinderlandverschickung;

4. wenn die Aufenthaltsdauer im Schullandheim mindestens vier Wochen beträgt.

Unter diesen Voraussetzungen sind die Kreisamtsleiter an­gewiesen, die beantragten Unterstützungen für hilfsbedürftige Kinder zu gewähren. Die Zurverfügungstellung von Zuwen­dungen anderer Art, insbesondere die Bezuschussung durch Pau­schalbeträge seitens der RSV ist nicht möglich.

Obgleich die unter Punkt 4 geforderte Aufenthaltsdauer den zeitlichen Rahmen unserer Schullandheimaufenthalte wesent­lich übersteigt, gebe ich Ihnen Kenntnis von den getroffenen Abmachungen.

Im Auftrag: Ringshaufen.

Betr.: Die Umlagen und die Sondergebäudcsteuer der Gemein­den, Kreise und Provinzen; hier: Erhebung und Abrech­nung im Rechnungsjahr 1936.

An die Gemcindekassen des Kreises.

Für, die Ablieferung der Kreisumlagen für das Rj. 1936 an bie Kreiskasse gelten die seitherigen Anordnungen. Hiernach hat die Ablieferung der Umlagen an die Kreiskasse nach Fällig­keit eines, jeden Steuerzieles zu erfolgen. Die Nachweisung über die abgelieferten Beträge ist bis spätestens den 20. des auf die Fälligkeit der einzelnen Steuerziele folgenden Monats an uns einzusenden.

Da der Ausschlag der Umlagen nicht für all« Gemeinden rechtzeitig erfolgen konnte, wollen Sie uns die Nachweisungen über das erste und das zweite Ziel bis zum 20. August d.' I. vorlegen.

Die Nachweisungen sind mit Nummern zu versehen Dir Nachweisung für das erste und zweite Ziel erhält die Nummer 1. Hinter der Nummer ist stets die Klammer anzugeben, um das wievielte Ziel es sich handelt, zum Beispiel bei Nummer 1 (1. und 2. Ziel).

Alsfeld, den 17. Juli 1936.

Kreisamt Alsfeld.

I. V.: Dr. Krüger.

Nachweisung

über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen.

Am 1. Juli waren sämtliche Kreise seuchenfrei.