Kmtsverkündigungsblatt bei Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Giehen, Friedberg, Büdingen Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
Nr. »jahrgaiig 1036 s Beilage der Überl)e||i >che n Tngeszerlu >r g Gienen 20. September i<)är>
Kreisamt Friedberg
Bekanntmachung.
Dis Uebungsleitung der großen Herbstübung 1936, Grup- penkonimando 2, Kastel, gibt bekannt:
Die große Herbstübung 1936 beginnt unter Leitung des Oberbefehlshabers der Gruppe'2, General der Artillerie Ritter v. Leeb, am 21. September 1936.
Das eigentliche Uebungsgebiet, das begrenzt wird durch die Orte Aschrrfsenburg, Akeiningen, Debra, Treysa, Bad-Nauheim, Hanau, unterliegt an diesem Tage bis etwa 14 Uhr erheblichen Verkehrsbeschränkungen.
Einige Straßen, die im einzelnen aus Eeheimhaltungs- gründen gegenüber den beiderseitigen Parteien öffentlich nicht ^bekannt gegeben werden können, werden von 7.00 bis 14.00 Uhr für Kraftfahrzeuge völlig gesperrt. Darunter fällt auch die tlkernvcrkehrsstraße Hanau—Fulda.
Allen Krastfahrzeugbesihern, die nicht nachweisbar dienstlich oder geschäftlich im Uebungsraum zu tun haben und sich einen entsprechenden Ausweis bei den Ortsbehörden des Uebungs- gebietes besorgt haben, müssen nachdrücklich gebeten werden den Uebungsraum bis 14.00 Uhr zu meiden. Zuschauer mit Kraftfahrzeugen bleiben zweckmäßigerweise bis zum gleichen Zeitpunkts ebenfalls außerhalb des Uebungsgebietes.
Von 14 Uhr ab wird di« Straße Hanau—Fulda für den Durchgangsverkehr . bis auf weiteres frei gegeben, für das Uebungsgebiet selbst -bleiben Verkshrsbeschrankungen bestehen.
Vom gleichen Zeitpunkt ab werden Tageszuschauer auf Leitstellen der Uebungsleitung in nachstehenden Orten auf das Manoverfelv zugelassen und durch Lcitungstruppen geführt: a) Gelnhausen: Zugang bezw. Zufahrt aus Richtung Hanau: b) Bad Orb: Zugang bezw. Zufahrt aus Richtung Gemünden; C Swarts Schlüchtern), Zugang bezw. Zufahrt
au- Aichtung Bad Bruckenau;
d-* Eichtling ^Fulda- Fulda), Zugang bezw. Zufahrt aus e) Herbstein: Zugang bezw. Zufahrt über Alsfeld — Vrauer- injiDcnb Wullenroh — Frischborn — Hopfmannsfeld — Ohnr «<i:t i"n<in — Engelroh — Lanzenhain — (nicht über Lauterbach); 1
0 Zugang bezw. Zufahrt aus Richtung Gießen -
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Ortcnbcrg: Zugang bezw. Zufahrt aus Richtung Vad-Nau- heiin — Frankfurt.
flr„-jtn-b=" ^"stellen erhalten die Kraftfahrzeuge kostenlos Auswege für Lageszuschauer, die bei Kraftwagen an der Wind- Ichußscheibe anzukleben, von Kraftradbesißeru an der Tasche mit- zuiuhren sind Von hier aus werden die Kraftfahrzeuge auf -parkp.atze geleitet, die in der Nähe der jeweiligen Kampshand- b,°,rt .mirb lu Fuß zu Zuschauersammel- platzni geführt und fortlaufend über die Lage unterrichtet.
Au gleicher Weise wird mit allen Fußgängern oder Rad- fayrern verfahren, ^m Interesse einer glatten Abwicklung der Ucb ungen und auch der Zuschauer selbst, die nur auf diese Weise fachgeniaß über die taktischen Vorgänge unterrichtet werden können, erfncht die Uebungsleitung dringend, vorstehende Leit- fterlen zu beachten. Bei den weitgehenden Abfperrungsinaßnah- men sind alle sonstigen Versuche ins Uebungsgebiet zu gelangen, zwecklos.
Zuschauer, die innerhalb des durch die Leitstellen festgeleg- tcn Uebungsraumes wohnen, sammeln sich entweder ebenfalls «-"r- ? ^^ü'läßen oder an den Zuschauersammelpunkten im Gelände. Der Ordnungsdienst der Uebungsleitung ist augewie- len, Einzelgänger und -kraftfahrzeuge ohne- Tageszuschaucraus- weis iin Uebungsgebiet grundsätzlich auf die Zuschauersainmel- bezw. Parkplätze zu verweisen.
Auf allen Parkplätzen sind Unfallstationen des „Deutschen Roten Kreuzes" eingerichtet; Sanitätsmannschaften befinden sich auf allen Zuschauer-Saninielplätzen.
Da die im Uebungsgebiet vorhandenen Gasthäuser und Lc- oensmittelgeschäste erheblich durch Teilnehmer an der großen Herbstübung 1936, die auf Selbstverpflcgung angewiesen sind, in Anfpruch genommen werden, die Pal kpl atze und Zuschauer- fammelplätze zudem meist vor den Ortschaften liegen, wird den Zu,chartern empfohlen, sich Verpslegunq, insbesondere Wurst- Waren, selbst mitzubringen.
Kreisamt Lauterbach
B e kanntmach u n g
über Vcrdunkelungsmahnahmeu im Kreise Lauterbach anläßlich der Truppennianöocr.
In der Nacht vom Montag, den 21., auf Dienstag den 22. September 1936 wird mit Eintritt der Dunkelheit eine Verdunkelung sämtlicher Orte des Kreises Lauterbach durchgefiihrk. Alle Privatwohnungen, Geschäftshäuser, Biiroräume/ Wirtschaftslokale und Ställe sind so zu verhängen daß keinerlei Lichtschein von außen sichtbar ist. Kraftfahrzeuge fahren inner- halb der Ortschaften mit völlig abgeblendetem Licht; dies gilt auch für das Rücklicht. Hierfür geeignete Schlitzkappen find in den einschlägigen Geschäften zu erhalten. Außerhalb der Ortschaft darf von Kraftfahrzeugen nur mit Parklich. gefahren werden. Radfahrer haben ihre Beleuchtung innerhalb und außerhalb der Ortschaften ebenfalls durch Schlitzkappen abzublenden. Fuhrwerke haben innerhalb und außerhalb der Ortschaften ihre Beleuchtung ebenfalls auf das geringstmöglichst« Maß einzu- ichränken. Sämtliche Straßen werden verdunkelt.
Die Bevölkerung des Kreises wird hierdurch aufgefordert, all« erforderlichen Vorbereitungen für die Verdunkelung rechtzeitig und lorgfültig zu treffen. Praktische Hinweise für die Durchführung der Verdunkelung im Einzelnen werden von den Blockwarten des Reichsluflschutzbundes sowie vvii den Dienst- stellen des Reichsluftschutzbundes — Ortsgruppe Lauterbach für den nördlichen Teil, Ortsgruppe Gedern für den südlichen Teil des Kreises — erteilt. Auf die Bekanntmachung dieser Dienststellen wird ausdrücklich hingewiesen.
Dste Verpflichtung aller Personen zur sorgsamen Durchführung der Verdunkelungsmaßnahmen ergibt sich aus S - des Reichsluftschutzgesetzes. Wer die erlasseucn Anorbnun- gen nicht befolgt, wird unnachsichtlich bestraft. Di« Durchführung der. Verdunkelung wird voii den Polizeibeamten und (Deren Hilfskräfte, sowie von den Amtsträgern des Reichsluftschutzbundes überwacht; ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Die Verdunkelung innerhalb der Häuser u s. f. ist unbeschadet ausreichender Einschränkung der 'Lichtquelle so durchzuführen, daß Unfälle (Treppenhäuser!) nicht entstehen können; die diesbezüglichen gesetzlichen Hnftpflichtbestimmungen bleiben unberührt. Keinesfalls darf der nächtliche Verkehr auf den Straßen durch unnötigen. Aufenthalt cd er durch Ansamni- luiigcn gefährdet werden. Auf den Straßen werden ausgestellte Posten die Befolgung der Anordiiung über Abblenden u. s. f. von Fahrzeugen kontrollieren; auch bereu Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
. Weitere Bekanntmachungen des Kreisamts, die sich auf Luftfchuhmaßiiahmen beziehen, erfolgen nicht mehr. Es wird letzt schon darauf hingewicsen, daß im Verlaufe der Manöver- tage möglicherweife unerwartet eine zweite Verdnnkelungs- ubung stattfinden wird. Die Unterrichtung der Bevölkerung über diese llebung geschieht nicht durch die Presse, sondern in den Städten Lauterbach und Schlitz durch die Feuerwehrsireue (mehrmalige Lautzeichen hintereinander), in sämtlichen übrigen Gemeinden durch Ausschellen. Für die Durchführung dieser zweiten Verdunkelung gelten die gleichen Bestimmungen.
. Es wird erwartet, daß alle Verdunkelliugsniaßnahmen in unierem Kreis durch vorbildliche Disziplin und umfassende Mitwirkung der gesamten Bevölkerung gewährleistet werden. Die Durchführung ist eine vaterländisch« "Pflicht > Lauterbach, den 15. September 1936.
Hessisches Kreisaint Lauterbach. I/ V.: Bracht.
Kreisamt Alsfeld ‘
Bekanntmachung
Betreffend: Verdunkelungsübung im Kreis Alsfeld.
Es wird, darauf hingewiesen, daß anläßlich der in der Nacht vom 21. auf den 22. ds. Nits, und evtl, noch an einem späteren Zeitpunkt der kommenden Woche stattfindenden Verdunkelungs- ubungen im Kreis Alsfeld während der Verdunkelungszeiten nur solche Kraftfahrzeuge im Kreis Alfeld fahren dürfen, die mit einer Schlitzkappe und abblendbarem Rücklicht versehen sind. Ebenso müssen Radfahrer und andere Fuhrwerksbesitzer die Beleuchtung an ihren Fahrzeugen abblenden bzw. ein- jchränken können.
Fahrzeugen jeder Art, die nicht vorschriftsmäßig abblend, bar sind, wird die Einfahrt in den Kreis Alsfeld von den auf- gestellten Poften tinlerfagt werden.
Gießen, den 19. September 1936
Krcisau'.t Gießen. I. V.: Erei.n.


