Amtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Eietzen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
Nr. 89. Kchrgang 1936 Beilage der Oberhesfischen Tageszeitung
Gießen. 19. Ault 1936
Kreisamt Friedberg
Dien st Nachrichten.
Theodor Zöger aus Kaichen wurde als Feldschütze der Gemeinde Kaichen ernannt und verpflichtet.
Kreisamt Büdingen
Nr. 38
Betanntmachnng.
Während der Beurlaubung des Amtsarztes beim staatlichen Gesundheitsamt Badingen hat Amtsarzt Med.-Rat Dr. Jockel, Schotten, die Vertretung übernommen.
In der Zeit vom 27. 7. bis 22. 8. 1936 finden di« Amtstage einmal wöchentlich und zwar jeweils Donnerstag, den 30. 7., 6. 8^ 13. 8. und 20. 8. 1936 in Büdingen auf dem staatlichen Gesundheitsamt in der Zeit von vormittags */$8 bis 1 Uhr uick nachmittags von 15 bis 18 Uhr statt."
Büdingen, den 20. Juli 1936.
Staatliche» Gesundheitsamt.
Dr. Otto, Med.-Rat Amtsarzt.
Kreisamt Schotten
Dieastaachrichte«.
Wilhelm Schneider II. von Feldlrllcke» wurde als Feldgeschworener für di« Gemeinde Feldkrücken ernannt und verpflichtet.
Kreisamt Alsfeld
Bekanntmachung.
Betreffend: Landrspolizeiliche Begutachtung der Rrichsauto- bahneu, Teilstrecke Frankfurt a. M. — Gießen — Hersfeld von lut 100,0 bi» km HM + 28,00.
Di« Entwurfsunterlagen (Pläne, Bauwerks Verzeichnisse und Nachweisung der berührten Wege- und Borflutverhältnisse) für di« Führung der Reichsautobahnen, Teilstrecke wie angegeben (von der Landstraße Zell — Romrod bis zur Landesgrenze bei Eifa) liegen, auf der Registratur des unterzeichneten Kreisamts in der Zeit vom 18. bis 27. Juli 1936 eiafchl. während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht offen. Etwaige Einwendungen such während der Offenlegungsfrist schriftlich beim Kreisamt anzubringen.
Am Montag, de» 3. August 1936, vormittags 11 Uhr, findet sodann im Sitzungszimmer des Kreisamts, Hersfelderstraße Nr. 64, landespolizrilicher Prüfungstermi« statt, bei dem Gelegenheit gegeben ist, di« erhobenen Einsprüche nochmals mündlich zu erläutern.
Alsfeld, den 17. Juli 1936.
Kreisamt Alsfeld.
I. B.: Dr. Krüger.
Bekanntmachung.
Betreffend: Di« Abhaltung von Viehmärkten in Kirtorf.
Für den am 23. Juli 1936 in Kirtorf stattfindenden Vieh- markt wird auf Grund des Reichsviehseuchengesetzes und der zu feiner Ausführung erlassenen Vorschriften angeordnet:
1. Aufgetrieben werden dürfen nur seuchenfreie Schweine aus der Provinz Oberhessen und aus den unmittelbar an den Kreis Alsfeld angrenzenden preußischen Kreisen. Händlerschweine muffen nachweislich die vorgeschrieben« Quarantäne durchgewacht haben oder hiervon ~ '=**ncine wer
den zurückgewiesen.
2. Schweine aus Sperrbezirken, Beobachtung»- und gefährdeten Gebieten dürfen nicht aufgetrieben werden.
3. Für alle auf den Markt gebrachten Schwein« muß ein vorschriftsmäßiges Ursprungszeugnis (vergl. die Bekanntmachung des Herrn Ministers des Innern vom 30. April 1927) mitgeführt und vorgelegt werden.
4. Vor dem Auftrieb auf den Marktplatz müssen die Schwein« dem beamteten Veterinärarzt zur Untersuchung vorgeführt werden.
5. Der Transport der Schweine hat auf Wagen zu geschehen.'
6. Der Austrieb erfolgt morgens von 8—8.30 Uhr auf der Straße nach Ober-Gleen.
7. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften wer« den nach dem Reichsviehseuchengesetz bestraft.
Den Anordnungen des beamteten Veterinärarztes und des überwachenden Polizeipersonals ist Folge zu lefften, ebenso sind dis Vorschriften der Marktordnung zu beachten. Der Handel mit Schweinen ist am Markttage uttfe am vorhergehenden Tage außerhalb des Viehmarktplatzrs in Kirtorf und der Umaebuna des Marktes untersagt.
Alsfeld, den 9. Juli 1936.
Hessisches Kreisamt Alsfeld
I. V.: Seibert.
Städtisch« Bekanntmachungen.
Betreffend: Militärisch« Einquartierung.
Die beiden kürzlich in Alsfeld untergebrachten Truppenteile haben sich für di« außerordentlich gut« Unterbringung in Alsfeld und für das groß« Entgegenkommen, das ihnen in jeder Beziehung gezeigt worden ist, herzlichst bedankt und ge- beten, diesen Dank auch der hiesigen Bevölkerung zum Ausdruck zu bringen, was ich hiermit tu«.
. 3ch wöchte bei dieser Gelegenheit zur Beseitigung etwaiger irrtümlicher Auffaffungen darauf Hinweisen, daß nach dem Gesetz di« Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 6. April 1925 und nach dem Gesetz über di« Quar- tierlelstungen für di« bewaffnet« Macht während des Friedenszustandes vom 25. Juni 1868, eine Quartierleistungspflicht für leben Bürger und Einwohner besteht. Ich spreche bi« Erwartung aus, daß jeder Bürger als deutscher Volksgenosse es sich als «ine Ehre anrechnet, Soldaten der von unserem Führer neu^aufgebauten deutschen Wehrmacht Quartier geben zu
Alsfeld, den 16. Juli 1936.
Der Bürgermeister der Stadt Alsfeld: Dr. V ö l s i n g.
Hn die Bürgermeistereien der kreise
Gießen, Friedberg, Büdingen, Klrseld, Lauterbach u. Schotten (Es Kommt wiederholt vor, daß von Bürgermeistereien KmtsverKündigungsblätter bei uns angefordert werden, da sie dieselben nicht aufbewahrt haben, wir machen die Bürgermeistereien darauf aufmerksam, daß wir Keine Amtsblätter nachliefern können und bitten Sie, stets das Amtsblatt zu beachten und aufzubewahren.
Oberhessische Tageszeitung
KmtsverKündigungsblatt


