Amtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Eietzen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

Nr. 89. Kchrgang 1936 Beilage der Oberhesfischen Tageszeitung

Gießen. 19. Ault 1936

Kreisamt Friedberg

Dien st Nachrichten.

Theodor Zöger aus Kaichen wurde als Feldschütze der Gemeinde Kaichen ernannt und verpflichtet.

Kreisamt Büdingen

Nr. 38

Betanntmachnng.

Während der Beurlaubung des Amtsarztes beim staat­lichen Gesundheitsamt Badingen hat Amtsarzt Med.-Rat Dr. Jockel, Schotten, die Vertretung übernommen.

In der Zeit vom 27. 7. bis 22. 8. 1936 finden di« Amts­tage einmal wöchentlich und zwar jeweils Donnerstag, den 30. 7., 6. 8^ 13. 8. und 20. 8. 1936 in Büdingen auf dem staat­lichen Gesundheitsamt in der Zeit von vormittags */$8 bis 1 Uhr uick nachmittags von 15 bis 18 Uhr statt."

Büdingen, den 20. Juli 1936.

Staatliche» Gesundheitsamt.

Dr. Otto, Med.-Rat Amtsarzt.

Kreisamt Schotten

Dieastaachrichte«.

Wilhelm Schneider II. von Feldlrllcke» wurde als Feld­geschworener für di« Gemeinde Feldkrücken ernannt und ver­pflichtet.

Kreisamt Alsfeld

Bekanntmachung.

Betreffend: Landrspolizeiliche Begutachtung der Rrichsauto- bahneu, Teilstrecke Frankfurt a. M. Gießen Hers­feld von lut 100,0 bi» km HM + 28,00.

Di« Entwurfsunterlagen (Pläne, Bauwerks Verzeichnisse und Nachweisung der berührten Wege- und Borflutverhältnisse) für di« Führung der Reichsautobahnen, Teilstrecke wie angegeben (von der Landstraße Zell Romrod bis zur Landesgrenze bei Eifa) liegen, auf der Registratur des unterzeichneten Kreis­amts in der Zeit vom 18. bis 27. Juli 1936 eiafchl. während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht offen. Etwaige Einwendungen such während der Offenlegungsfrist schriftlich beim Kreisamt anzubringen.

Am Montag, de» 3. August 1936, vormittags 11 Uhr, findet sodann im Sitzungszimmer des Kreisamts, Hersfelder­straße Nr. 64, landespolizrilicher Prüfungstermi« statt, bei dem Gelegenheit gegeben ist, di« erhobenen Einsprüche nochmals mündlich zu erläutern.

Alsfeld, den 17. Juli 1936.

Kreisamt Alsfeld.

I. B.: Dr. Krüger.

Bekanntmachung.

Betreffend: Di« Abhaltung von Viehmärkten in Kirtorf.

Für den am 23. Juli 1936 in Kirtorf stattfindenden Vieh- markt wird auf Grund des Reichsviehseuchengesetzes und der zu feiner Ausführung erlassenen Vorschriften angeordnet:

1. Aufgetrieben werden dürfen nur seuchenfreie Schweine aus der Provinz Oberhessen und aus den unmittelbar an den Kreis Alsfeld angrenzenden preußischen Kreisen. Händlerschweine muffen nachweislich die vorgeschrieben« Quarantäne durchge­wacht haben oder hiervon ~ '=**ncine wer­

den zurückgewiesen.

2. Schweine aus Sperrbezirken, Beobachtung»- und gefähr­deten Gebieten dürfen nicht aufgetrieben werden.

3. Für alle auf den Markt gebrachten Schwein« muß ein vorschriftsmäßiges Ursprungszeugnis (vergl. die Bekannt­machung des Herrn Ministers des Innern vom 30. April 1927) mitgeführt und vorgelegt werden.

4. Vor dem Auftrieb auf den Marktplatz müssen die Schwein« dem beamteten Veterinärarzt zur Untersuchung vorgeführt werden.

5. Der Transport der Schweine hat auf Wagen zu geschehen.'

6. Der Austrieb erfolgt morgens von 88.30 Uhr auf der Straße nach Ober-Gleen.

7. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften wer« den nach dem Reichsviehseuchengesetz bestraft.

Den Anordnungen des beamteten Veterinärarztes und des überwachenden Polizeipersonals ist Folge zu lefften, ebenso sind dis Vorschriften der Marktordnung zu beachten. Der Handel mit Schweinen ist am Markttage uttfe am vorhergehenden Tage außerhalb des Viehmarktplatzrs in Kirtorf und der Umaebuna des Marktes untersagt.

Alsfeld, den 9. Juli 1936.

Hessisches Kreisamt Alsfeld

I. V.: Seibert.

Städtisch« Bekanntmachungen.

Betreffend: Militärisch« Einquartierung.

Die beiden kürzlich in Alsfeld untergebrachten Truppen­teile haben sich für di« außerordentlich gut« Unterbringung in Alsfeld und für das groß« Entgegenkommen, das ihnen in jeder Beziehung gezeigt worden ist, herzlichst bedankt und ge- beten, diesen Dank auch der hiesigen Bevölkerung zum Ausdruck zu bringen, was ich hiermit tu«.

. 3ch wöchte bei dieser Gelegenheit zur Beseitigung etwaiger irrtümlicher Auffaffungen darauf Hinweisen, daß nach dem Gesetz di« Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 6. April 1925 und nach dem Gesetz über di« Quar- tierlelstungen für di« bewaffnet« Macht während des Friedens­zustandes vom 25. Juni 1868, eine Quartierleistungspflicht für leben Bürger und Einwohner besteht. Ich spreche bi« Erwar­tung aus, daß jeder Bürger als deutscher Volksgenosse es sich als «ine Ehre anrechnet, Soldaten der von unserem Führer neu^aufgebauten deutschen Wehrmacht Quartier geben zu

Alsfeld, den 16. Juli 1936.

Der Bürgermeister der Stadt Alsfeld: Dr. V ö l s i n g.

Hn die Bürgermeistereien der kreise

Gießen, Friedberg, Büdingen, Klrseld, Lauterbach u. Schotten (Es Kommt wiederholt vor, daß von Bürgermeistereien KmtsverKündigungsblätter bei uns angefordert werden, da sie dieselben nicht aufbewahrt haben, wir machen die Bürgermeistereien darauf aufmerksam, daß wir Keine Amtsblätter nachliefern können und bitten Sie, stets das Amtsblatt zu beachten und aufzubewahren.

Oberhessische Tageszeitung

KmtsverKündigungsblatt