Ausgabe 
18.4.1936
 
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Am1§verkündigung§bl(l1t

her ProvinzlaldlrekHon Oberhessen und der Kreisümter (Dießen, Friedberg, Büdingen, ____________ Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

Nr. Z«. Fahryang ISIS Beilage der Oderhessi^en Tageszeitung ! Giefien, 18. April 1936

Kreisamt Gießen

Reiseplarr

RothIV. zu Feld- und ver-

Dienstnachrichten.

Schmidt L, Heim. Barg, Hermann « rj; ® c n 6 e r, alle aus Langsdorf, wurden geschworenen der Gemeinde Laug s darf bestellt Pflichtet.

.bee FenerkSscheinrrchtirngeir nitb Adhal- rang von Hebungen im Äteije Siegen jär das Iah, 1936.

Mai 5, ~

Betresfend: Veseitigung der Tierkadaver und der kür genun­untauglich erklärten Fleisthteile.

Bekanntmachung.

. ®5 bestehl Veranlassung, auf die nachstehenden Vorschriften unserer Polrzeioerordnung vom 20. Juli 1011 hinzuweisen. Die sorgen ^'^Een wollen für ortsübliche Bekanntmachung

Gtesten, den 9. April 1936.

Kreisamt Sieben.

I. V.: Weber.

Polizeiverordnung

über die Einrichtung und den Betrieb von Mangelstuben und Wafchküchen.

Auf Grund des Artikels 64 des Gesetzes über die innere 23er- mnnung unb die Vertretung der Kreise und Provinzen vom 8 Juli 1911 und der Neichsverordnung über Vermögensstrasen und Buhen oom 6. Februar 1924 wird mit Zustimmung des Kreisausschusses und mit Genebmigung des fierrn Reichsitattbaliers in Mien Landesregierung folgende Polizeiverordnung erlassen:

I. Allgemeine Bestimmungen.

§ 1.

Geltungsbereich.

Die Polizeiverordnung gilt für solche Waschküchen (Wäsche­reien) und Mangelstuben, in denen durch elementare Kraft betrie­bene Einrichtungen (Mangeln. Zentrifugen usw.) Dritten gegen Ent- gelt zur Benutzung überlassen werden, und für Waschküchen (Wäsche-

§ 3

Ist ein Stück Vieh (Rindvieh, Pferd, Esel, Schaf, Schwein Ziege) ge,allen oder getötet und das Fleisch davon bei der Fleischbeschau ganz oder auch teilweise für genutzuntauglich er- 1 VU,B ^bselbe nach Siapgabe der nachfolgenden Vorschriften in die Kreisabdeckerei verbracht werden. Dasselbe gilt von für bedingt tauglich erklärtem Fleisch, dessen Berwer- tung aussichtslos ist (§ 22 Abs. 2 der Fleischbeschauordnung). , ^^Fleischbeschau anfallende kleine Konfiskate, die Zlerschbeschauers unmittelbar nach der Schlachtung rm Gehöfte des Schlachtenden vernichtet werden ein.mc^ren in Feuerung, brauchen der Abdek- kerer nicht übermittelt zu werden.

, ^^fs-^ern von Tieren, welche gefallen oder wegen set.otc*- sind, ist, abgesehen von den in § 5 genannten ^aUen, nur in der Krelsabdeckerei gestattet.

§ 4

Der Eigentümer gefallenen oder getöteten Viehes hat bei Meldung der in Artikel 299 Pol.-Straf-Ges. angedrohten Strafe otyte l«ben Verzug nach dem Verenden ober nach vollzogener Tötung oder Ausschlachtung Bei der PoliMbehörde des Ortes innerhalb dessen Gemarkung sich der Kadaver bezw. die zu be­seitigenden Teile eines solchen befinden, entsprechende Anzeige zu machen. Die bei den Lokalvolizeibehörden erstatteten Anzei- gen sind solange nicht eine Weitergabe derselben durch Postkarte ?^"-t ist mittelst Telegramms, Telephons oder Votens dem mitt Abführung der sichren betrauten Unternehmer zu über»

Die Venachrichtigung der Kreisabdeckerei wegen Abholung PS1.R.1^1 Wlichen Fleisches liegt der Gemeinde ob, die zur un­schädlichen Beseitigung desselben verpflichtet ist.

Betresfeud: Die Ausstellung von Duplikatarbeitsbüchern.

An die Bürgermeister der Landgemeinden des Kreises.

Wir sehen bis spätestens 1. Mai 1936 Ihrem Bericht'dar- uber entgegen, ob und gegebenenfalls wieviel Duplikatarbeits- Sucher von Zhnen im Rj. 1935 ausgestellt und welche Betrage dafür vereinnahmt worden find. u

Fehlbericht ist nicht erforderlich.

Gießen, den 4. April 1936.

Kreisamt Gießen.

I. V.: Weber.

Rr. 30.

Vetr.: Feuerlöschwesen im. Kreise Sieben; hier: Besichtigung der Feuerloscheinrichtungei, und Abhaltung von llebungen.

An die Bürgermeister der Landgemeinden des Kreises.

Rach dem gemäß § 8 der Dienstanweisung für die Kreis- seuerwehrinspektoren vom 7. Mai 1921 von uns genehmigten Rerievlan werden die Befichtigungen und llebungen der Feuer-" wehren im Sa&re 1936 in den einzelnen Gemeinden des Kreises wie nt nachstehendem Verzeichnis angegeben, abgehakten Die Stunde, zu der die Besichtigung an dem betr. Tage stattfindet, wird fthnen von dem Kreisfeuerwebrinspektor noch mitgeteilt werden.

Wir empfehlen Ihne«, dafür Sorge zu fragen, hast bie Be- t(n»ntma*un3 Ihrerseits rechtzeitig gemäß § 13 her Kreisseuer- loschordnung ertolgt

r Gleichzeitig weisen wir daraus hin. da st der Kreisseuerwehr- rnivektor beauftragt ist. insbesondere auch die nach § 11 der Ber- orönunB vom 11. Oktober 1890 und die gemäst § 27 der Kreis- feuerloschovdnung (siebe auch unsere Bekanntmachung vom 20. Februar 1922 Amtsverkundigungsblatt Nr 25) zu füh­renden Listen und Verzeichnis einzufehen und auf die Pflege und Behandlung des Schlauchmaterials zu achten.

Wegen etwaiger Entschuldigungen verweisen wir aus unsere Bekanntmachung vom 21. Mai 1922 (stehe Amtsoerkündigungs- ? E H?*- 09 vom 6. Juni 1922) und bemerken dazu noch, dast ' der Bmuch von Festlichkeiten ohne besondere Genehmignng des Kreisamts nicht als Entschuldigung angejeben werden kann. j, r .t.uc.1'en ®tei^e öarani hin. da st nur in dringendsten Fällen (familiäre oder geschäftlich unaufschiebbare Angelegenheiten),

IC'Us9 t>.ur(6 b<n Bürgermeister oder Kommandanten gewahrt werden kann, damit die Mannschaften bei den Uebun- flen möglichst vollzählig find.

Es erscheint notwendig, dast die Bürgermeister der betref­fenden Gemeinden bezw. ihre Stellvertreter bei den Besichtigun- gen anwesend und, damit etwaige Beanstandungen an Ort und Stelle besprochen werden können.

wE^n noch darauf hin, hast die in dem nachstehenden Neoevian nicht benannten Gemeinden unangemeldete Befich- tigungen der ezenerloicheinrichtungen zu ermatten haben s

Garbenteich, Haufen, Steinbach, Mbach-

,, 9.: Klein-Linden;

» 10.: Watzenborn-Steinberg:

17.: Rüddlngshausen, Kesselbach, Allertshausen. Elimbach

Baubringen, mit der Kreismotorspritze.

^dunr 7.: Staufenberg, NUttershausen;

" Z"heiden, Utphe, Langd, Rabertshaufen;

27.: Heuchelheim;

28.: Birllar, Muschenheim, Bellersheim.

Juli 4.-. Erosten-Linden;

" UV.126: ^eR. Landesfeuerwehrtag Nieder-Olm/Nheinhessen;

., 18.. Leihgestern; '

^ug. 2.: Kreisfeuerwehrtag in Lollar;

15.: Wisseck;

* 16.: Rieder-DesfiiHgen;

23.: Lindenstruth, Harbitch, Saasen.

'vept. 6.: Bersrod Reinhardshain, Stockhaufen, Weickartshain, ... Obbornhofen, mit der Kreismotorspritze;

» 13.: Beuern;

» 20.: Alten-Buieck;

> 27.: Lumda, Weitershain.