Ausgabe 
15.1.1936
 
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Amtsverkiindigungsblatt

her Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

f Beilage der Oberhegifchen Tageszeitung | QM«, w. fr«,« IM«

Kreisamt Gießen

Nr. 4.

Bekanntmachung,

betreffend die Mag- und Gewichtspolizei und die Durchführung der Nacheichung im Kreise Eichen im Jahre 1936.

m Die in zweijähriger Wiederkehr gesetzlich vorgeschriebene Nacheichung der im eichpflichtigen Verkehr befindlichen Meß- K?rate (das sind Langen-, und Hlüssigkeitsmaße, Meßwerkzeuge für <ylu|ftgf-eiten, Hohlmaße, Gewichte und transportable Han- dclswaagen bis ausschließlich 3000 Kilogramm) soll im Kreise Glegen demnächst beginnen und nach dem untenstehenden Rund- reiseplan durchgeführt werden. 7 " Jl

-, 3^er glitzer eichpflichtiger Gegenstäicke, soweit «r nam- haft gemacht worden ist, erhalt durch das Eichamt eine Auf­forderung zur Nachcichung, worin Tag und Tageszeit der Ein- lieferung angegeben ist. Die Einhaltung des Eichtermins ist Eichgcschüfte dringend erforderlich.

Interessenten, die keine Aufforderung erhalten sind ebenfalls verpflichtet, ihre eichpflichtigen Gegenstände zum'obengenannten Zeitpunkte zur Nacheichung vorzulegen. ^»A'-nnnnren

,.. ».^^Lenstände siild gehörig hergerichtet und gereinigt liefern.Ö Aufforderungszettel festgesetzten Zeit einzu- Reparaturen an Waagen nötig, so empfehlen wir solche vmr einem zuverlässigen Fachmanne, tunlichst unter vor­heriger Preisvereinbarung, ausführen zu lassen Die Auf­tragserteilung für die Reparatur ist Sach edesBe- ®« EtiWamten herben damit nichts zu tun und die Waagenreparaturfchloßer sind nicht Beauftragte der Eichbehörde soirdern pnvate Gewerbetreibende. ^in-oepvrae,

... Die, Neigungswaagen, Schaltgewichtswangen sowie solche Gegenstände, die wegen ihrer Größe oder Befestigung am Auf­stellungsort oder ähnlichen Gründen nicht eingeliefert werden können werden ar,f b e s ° n d e re n A n tr a g an Standet des Gegenstandes nachgeeigt. 11 ycs

Eichungen die am Aufstellungsort der Gegenstände statt- finden fallen, sind wahrend der Eichtage beim Eichanit zu be- S^nrmit3Xn?-S o?e-r ermäßigte Mindestgebühren- zuschlag (o. RM.) in Ansatz gebracht wird.

, Es empfiehlt sich, baß die Bürgermeistereien den Beginn der Elchtage -n ortsüblicher Weise bekannt geben lassen und kurz vorher nochmals darauf Hinweisen. Eine Benachrichtigung be­treffs Tag, Tageszeit und Anzahl der je Tag abzufertigenden Bürgermeistereien durch das Eichamt Gießen rechtzeitig zugehen.

,nK!^?"^lüh>ung der Nacheichung werden örtliche Eichtage in nachstehender Reihenfolge abgehalten. / ;

Bom Hessischen Eichamt Gießen aus:

am 4. Februar in Wieseck; / p,/. : L

«m 10. Februar in Großen - Buseck zugleich für Alten-Buseck Trohe, Rödgen und Beuern; '

am 17. Februar in Reiskirchen zugleich für Bersrod, Saasen m Bollnbach, Winnerod, Lindenstruth;

am 20. Februar in Burkhardsfelden zugleich für Hattenrod Oppenrod; '

am 9. März in Ettingshausen zugleich für Harbach, Queck- t ,, Münster, Ober-Bessingen.

dm Bedarfsfälle mehr als 1 Tag.

, -Anmerkung: Röthges nimmt an dem Eichtag in Lau- bach (Kreis Schotten) am 18. März 1936, Stockhausen und ä'Sänn'« Mf .Urdenbach (Kreis Schotten) am

b S L®-1 Einlieferungstag wird den Gemeinden durch bas Eichamt Eiexzen besonders mitgeteilt.

di- ,ml?;^'ri5erQ^l^cnioInc l,n*> »"gemessenem Abstande wird die polizeiliche Maß- und Gewichtsrevision stattfinden.

Gießen, den 11. Januar 1936.

Hessisches Kreisamt Gießen.

I. V.: Weber.

Gesetz zur Aeuderung des Fleischbeschaugesehes

Vom 13. Dezember 1935

Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: " *

_ tz b e t reff end die Schlachtvieh- und Fleischbeschau,

folg11$UIU 1900 ^Reichsgesetzbl. S. 547) wird geändert wie

I. Im § 5 wird folgender Abs. 4 angefügt:

. ->2n Gemeinden Uber 5000 Einwohner sollen mit der Leitung der öffentlichen Schlachthäuser nur approbierte Tierärzte beauftragt werden; das gleiche gilt für Schlacht- und Viehhöfe, die einen einheitlichen Betrieb Dar (teilen.

II. 2m § 14 erhält Abs. 1 folgende Fassung:

...Aus Wildbret und Federvieh, auf das zum Reise­verbrauch mitgeführte Fleisch sowie auf Fleischwaren, die aus dem Ausland im Postverkehr nachweislich als Geschenk für Unbemittelte zum eigenen Gebrauch ein« (sehen und deren Gesamtgewicht 5 Kilogramm nicht übersteigt, finden die Bestimmungen der §§ 12 und 13 nur insoweit Anwendung, als der Reichsminister des Innern dies anordnet."

III . Hinter § 25 wird folgender § 25 a eingefügt:

,,§ 25 a

Dstr Reichsminister des Innern erläßt die zur Durchführung oder Ergänzung dieses Gesetzes erforder­lichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und kann Ausnahmen von den Vorschriften dieses Gesetzes zulassen." Berlin, den 13. Dezember 1935.

Der Führer und Reichskanzler: Adolf Hitler.

Der Reichsminister des Innern: Frick.

Vergpolizeiverordnung,

»°ii.?."d die Aenderung der Allgemeinen Bergpolizeivcrord- nung für das Land Hessen vom 7. März 1924 (Reg.-Bl. S. 211).

Boni 21. Dezember 1935.

Auf Grund der Artikel 185 und 186 des Berggesetzes vom nn 18'Lm iet Fassung der Bekanntmachung vom '! ^"ptember 1899 wird nach Anhörung der Sektion I der Knapp(chastsbcru(sgenostenschaft, der Sektionen II und III der Steinbruchsberufsgenoßenfchaft und der Sektion VII der Ve- ve!o?bnu^"Kasfen7 ^n-ischen Industrie folgende Bergpolizei-

I.

Die Allgemeine Bergpolizeiverordnung für das Land Hessen vom 7. Marz 1924 (Reg.-Bl. S. 211) wird wie folgt geändert: a) Der §^75 erhält folgende Fassung:

.. L 3.m Bergbau dürfen nur solche Sprengstoffe und Zundnnttel verwendet werden, die nach der Verordnung vom 19. August 1935 zum Vertrieb an den Bergbau ,zu- gelasien sind. J 3

2- Sprengmittel im Sinne der nachfolgenden Vorschrif- nb die Sprengstoffe einschließlich der Sprengkapseln (Zündhütchen). ri

b) In § 77 werden die Absätze 2 und 3 gestrichen.

c) 3n § 82 sind die WorteSprengpulver, Sprengsalpeter und ähnliche schwarzpulverartige Sprengstoffe" zu ersetzen durch bas Wort ..Pulversprengstoffe".

d) 3n § 84 Abs. 1 und in § 86 Abs. 1 und Abs. 3 sind die mV.!uc? 111113 Sprengsalpeter" zu ersetzen durch das WortP ul ve ypre ngstosse".

II.

Diese Vergpolizeiverordnung tritt mit ihrer Verkündung im Anzeiger der Hessischen Landesregierung in Kraft.

Darmstadt, den 21. Dezember 1935.

®cr Re'chsstatthalter in Hessen Landesrcaicrunq gez. Sprenger.