Amtsverkündigungsblatt
ber Provinzialbirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friebberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
Nr. 100. Jahrgang iS3v Beilage der Oberhessischen Tageszeitung 1 Gießen. 13.August 1936
Kreisamt Büdingen
Botr.: Beurlaubung des Vcterinärrats Dr. Daum in Büdingen. Bekanntmachung.
Veterinärrat Dr., Daum ist vom 10. bis 16. August 1936 beurlaubt. Er wird in dieser Zeit von dem Kreisveterinäramt Schotten — Fernruf Nr. 133 — vertreten.
. Die Vertretung in der Ergänzunqsbaschau regelt sich nach liieren Bekanntmachungen vom 20. März 1925 (Nr 38 d-s „Vüdinger Anzeigers") und vom 27. September 1928 (Nr 116 des „Vüdinger Anzeigers").
Büd ingon, den 7. August 1936.
Kreisamt Büdingen.
Becker.
Bekanntmachung.
Die Straßensperre auf der Landstraßenstrecke Büdingen- Lorbach wird ab 17. August 1 9 36 aufgehoben.
Ei eßen, den 11. August 1936.
Hessische Provinzialdirektion Obcrhcssen.
Kreisamt Schotten
Petr.: Stubenvogelbcringung (§§ 17—20 NatschVO.) und Erlaubnis zum Sammeln wildwachsender Pslanzen nicht- geschützter Arten für den Handel oder für gewerbliche Zwecke (§ 9 NatschVO.).
Bekanntmachung.
• nachstehende Bekanntmachung des Reichssorstmeisters wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Schotten, den 10. August 1936.
Kreisamt Schotten.
I. V.: Dr. Sch ö n ha l s. .
Bekanntmachung
über die Beringung geschützter nichtjagdbarer Vögel.
Die auf Erund der Verordnung zum Schutze der wildwach- («n Pflanzen und der nichtjagdbaren wildlebenden Tiere (Naturschutzverordnung) vom 18. März 1936 (Neichsgesetzbl. I S. 181) für die Stubenvogelhaltung (für Käfigvögel) amtlich vorgeschriebenen Futzringe, mit denen nach dem § 20, Abs. 2, genannten Verordnung alle int Besitz oder Gewahrsam von Händlern _u. dergl. befindlichen geschützten nichtjagdbaren Vögel bis zum 15. August 1936 versehen sein müssen, iverden auf meine Anordnung hergestellt und sind bei der Reichsstelle für Ratur- schutz in Berlin-Schöneberg, Erunewaldstraße 6—7, zu beziehen. Anträge aus Zuweisung der entsprechenden Ringe sind von den Händlern durch den Hauptverband zoologischer Spezialgeschäft« in Berlin-Neukölln, Fulda-Straße 6, an die Reichsflelle für ^nturschutz zu richten unter genauer Angabe der Art, des Geschlechtes und der,Anzahl der zu beringenden Vögel. Den An- tragni ist eine Bescheinigung des zuständigen Vertraueiismannes des Verbandes der zoologischen Spezialgeschäfte beizusügen, aus der einwandfrei hervorgehen muß, daß die Angaben des Antragstellers zutreffen.
Der Händler ist verpflichtet, die auf dem Vogelfußringe angebrachte Nummer nach der Beringung unverzüglich in das nach dem § 20, Abf.l, der Naturschutzverordnung vorgeschriebene Aufnahme- und Auslieferungsbuch (§ 8, Abf. 1, NatschVO.) in »er Spalte 3 einzutragen, z. B. „drei Vuchfinkeninännchcn, Ring- Nummer 235, 236, 237"«
Der Preis der Ringe ist zunächst mit 10 Rpf. je Stück festgelegt. Der Preis der für das Anlegen der Ringe unumgänglich notwendigen Zangen beträgt 1 RM. je Stück.
Die, Anforderung von Vogelfußringen, die den tatsächlich in Gewahrsam des Antragstellers befindlichen geschützten uichtjagd- barcn Vögeln nicht entspricht, und jede mißbräuchliche Verwendung der amtlichen Vogelfußringe (§ 18, Abs. 2, NatschVO.) ist nach den §§ 18 und 30 der Naturschutzverordnung strafbar.
Berlin, den 25. Juni 1936.
Der Neichsforstmeister.
Im Auftrag: gez. (Unterschrift).
"Der Reichsstatthalter in Hessen
— Landesregierung —
K Bekanntmachung,
. die Einfuhr von Vieh aus stark verseuchten Gebietsteilen betreffend.
Vom 27. Juli 1936.
.Der Regierungsbezirk Erfurt gilt bis auf weiteres als stark verseucht im Sinne der Anordnung vom 13. Januar 1928 (Reg.-Vl. S. 3) und der ergänzenden Bekanntmachung vom 14. Juli 1932 (Neg.-Vl. S. 91).
Alles aus diesen Gebietsteilen nach Hessen eingeführte Zucht- und Nutzvieh (Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen) unterliegt demnach der fünftägigen Absonderung nach Maßgabe der in der genannten Anordnung gegebenen Vor
Die Bekanntmachung vom 28. Mai 1936 is gehoben.
Darmstadt, den 27. Juli 1936.
Der Neichsstatthaltcr in Hessen — Landesregierung. Sprenger.
Hn die Bürgermeistereien der Kreise
Gießen, Friedberg, Büdingen, Kisfeld, Lauterbach u. Schotten
Ls kommt wiederholt vor, daß von Bürgermeistereien Bmtsverkündigungsblätter bei uns angefordert werden, da sie dieselben nicht aufbewahrt haben. Wir machen die Bürgermeistereien darauf aufmerksam, daß wir Keine Amtsblätter uachliefern können und bitten Sie, stets das Amtsblatt zu beachten und aufzubewahren.
Oberhessische Tageszeitung
Hmtsverkündigungsblatt
ifteu.


