Amtsverkündigungsblatt bix Ptovinzialblteklion Dbctfyejjcn und bet Kteisämtet (Sieben, Ftiebbetg, Tübingen, Lauterbach, Schotten unb Alsfelb.
Nr. 76. tidbvgoog 1936 Beilage der Oberhej fischen Tageszeitung Gieken. 13. Juni 1936
Kreisamt Friedberg
Dienstnachrichten.
Adolf Grein aus Rodheim v. d. H. wurde als 2. Fcld- schütze der Gemeinde Rod he im v. d. £. ernannt und verpflichtet.
Frieda Brück, geb. Japke, Ehefrau des Gustav Brück von Wohnbach, wurde als stellvertretender Wiegemeister für dieEe- meindcwaage W o h n b a ch ernannt und verpflichtet.
Peter Philipp Karl Dirlam aus Kaichen wurde als Wiegemeister und Philipp Zimmermann aus Kaichen als stellvertretender Wiegemeister der Gemeindewaage Kaichen ernannt und verpflichtet.
Kreisamt Lauterbach
Bekanntmachung, betr. Nachprüfung der Beitragsentrichtung zur Angcstcllten- versicherung.
In der Zeit vom 15. bis 19. Juni 1936 wird durch einen Kontrollbeamten der Ueberwachungs- und Auskunftsstclle Frankfurt a. M. der Angestelltenversicherung eine Nachprüfung der Beitragsentrichtung zur Angestelltenversicherung vorgenommen. Die Arbeitgeber mit Angestellten in Lauterbach, Blitzen- rvd, Schlitz und den Gemeinden des Schlitzerlandes werden durch den Beainten an Ort und Stelle aufgesucht. Die Nachprüfung für die übrigen Gemeinden des Kreises erfolgt in Lauterbach. Sämtliche in Frage kommenden Arbeitgeber in diesen Gemeinden des Kreises werden hierdurch aufgefordert, die grünen Angestelltenversicherungskarten der von ihnen beschäftigten Angestellten mit einer Ausstellung der derzeitigen Bar- und Sach- bezüge dieser Angestellten bis zum 18. Juni d. I., vormittags, an das Kreisamt Lauterbach einzusenden. Die Zusendung geschieht zweckmätzig in verschlossenem Umschlag unter der Anschrift des Kreisamts mit dem Zusatz
„zur Aushändigung an den llebevwachungsbeamten der Angestellten-versicherung"
und unter Beifügung eines mit Anschrift versehenen Umschlages für di« Rücksendung. Die Nersicherungskarten und die Aufstellungen können auch von den Arbeitgebern zu dem Prllfungs- termin am
Donnerstag, dem 18. Juni 1936, vormittags zwischen 8.30 und 12.30 Uhr,
auf Zimmer Rr. 64 des Kreisamtes überbracht und alsdann wieder mitgenommen werden.
Arbeitgeber, di« bisher angestellten-versicherungspflichtige Personen beschäftigt haben, jetzt aber solche nicht mehr beschäftigen, haben dies bis zu dem obigen Termin dem Kreisamt mitzuteilen.
Solchen Arbeitgebern, die bis jetzt für ihre versicherungspflichtigen Angestellten noch keine Beiträge zur Angestellten- verücherung entrichtet haben, wird hiermit die vorherige Besorgung von grünen Versicherungskarten und die Nachverwendung der fehlenden Beiträge anempfohlen.
Di« für die Versicherungspflicht zur Angestelltenversichcrung hauptsächlich in Betracht kommenden Berufsgruppen sind: Bürgermeister, Gemeinderechner, Fleischbeschauer, Hebammen — so- fcin sie im Hauptberuf tätig sind —, ferner Handlungsgehilfen
und Lehrlinge, Vüroangestellte und Lehrlinge, Guts-, Forst- und Molkereiverwalter, Obcrgärtner, Vereins-, Genossenschafts- Rechner und -Kassierer, Sekretäre, Hausdamen und Wirtschafterinnen, Kindergärtnerinnen, Pflegerinnen, Hauslehrer und -lehrerinnen, Bautechniker, Poliere, Ziegel-, Schacht- und Werkmeister, Betriebsleiter.
Der Kontrollbeamte ist auch bereit, am 18. Juni d. I. in der angegebenen Zeit Auskünfte bezüglich der Angestelltenver- sicherung zu erteilen.
La uterba ch, den 11. Juni 1936.
Hessisches Kreisamt Lauterbach. S«z. Z ü r tz.
Kreisamt Schotten
Bekanntmachung, die Einfuhr von Vieh aus stark verseuchten Gebietsteilen betr.
Vom 28. Mai 1936.
Der Regierungsbezirk Schleswig und das Land Mecklenburg gelten bis auf weiteres als stark verseucht im Sinne der Anordnung vom 13. Januar 1928 (Reg.-Bl. S. 3) und der ergänzenden Bekanntmachung vom 14. Juli 1932 (Reg.-Dl. S. 91).
Alles aus diesen Gebietsteilen nach Hessen eingcführte Zucht- und Nutzvieh (Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen) unterliegt demnach der fünftägigen Absonderung nach Matzgabe der in der genannten Anordnung gegebenen Vorschriften.
Die Bekanntmachung vom 18. Dezember 1935 ist hiermit aufgehoben.
Darmstadt, den 28. Mai 1936.
Der Reichsstatthaltcr in Hessen — Landesregierung —. In Vertretung: Reiner.
Dienstnachrichten.
Otto Zin sheimer, Ulfa, wurde zum Ehrenfeldschützen für die Gemeinde Ulfa ernannt und verpflichtet.
Heinrich Lapp V., Ober-Seemen, wurde zum Ortsdiener der Gemeinde Ober-Seemen ernannt und verpflichtet.
Otto Biedenkapp von Solms-Ilsdorf wurde zum Ortsdiener für die Gemeinde Solms-Ilsdorf bestellt und verpflichtet.
Das
Amtsverkündigungsblatt
der provinzialdi'rektion Dberhessen und der Kreisämter Gießen, Zn'edberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und Kisfeld erscheint nach Bedarf, wir bitten die flmtsftellen, das vorliegende Material uns jeweils frühzeitig zukommen zu lassen.
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