Ausgabe 
13.6.1936
 
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Amtsverkündigungsblatt bix Ptovinzialblteklion Dbctfyejjcn und bet Kteisämtet (Sieben, Ftiebbetg, Tübingen, Lauterbach, Schotten unb Alsfelb.

Nr. 76. tidbvgoog 1936 Beilage der Oberhej fischen Tageszeitung Gieken. 13. Juni 1936

Kreisamt Friedberg

Dienstnachrichten.

Adolf Grein aus Rodheim v. d. H. wurde als 2. Fcld- schütze der Gemeinde Rod he im v. d. £. ernannt und ver­pflichtet.

Frieda Brück, geb. Japke, Ehefrau des Gustav Brück von Wohnbach, wurde als stellvertretender Wiegemeister für dieEe- meindcwaage W o h n b a ch ernannt und verpflichtet.

Peter Philipp Karl Dirlam aus Kaichen wurde als Wiegemeister und Philipp Zimmermann aus Kaichen als stellvertretender Wiegemeister der Gemeindewaage Kaichen ernannt und verpflichtet.

Kreisamt Lauterbach

Bekanntmachung, betr. Nachprüfung der Beitragsentrichtung zur Angcstcllten- versicherung.

In der Zeit vom 15. bis 19. Juni 1936 wird durch einen Kontrollbeamten der Ueberwachungs- und Auskunftsstclle Frankfurt a. M. der Angestelltenversicherung eine Nachprüfung der Beitragsentrichtung zur Angestelltenversicherung vorgenom­men. Die Arbeitgeber mit Angestellten in Lauterbach, Blitzen- rvd, Schlitz und den Gemeinden des Schlitzerlandes werden durch den Beainten an Ort und Stelle aufgesucht. Die Nachprüfung für die übrigen Gemeinden des Kreises erfolgt in Lauterbach. Sämtliche in Frage kommenden Arbeitgeber in diesen Gemein­den des Kreises werden hierdurch aufgefordert, die grünen Angestelltenversicherungskarten der von ihnen beschäftigten An­gestellten mit einer Ausstellung der derzeitigen Bar- und Sach- bezüge dieser Angestellten bis zum 18. Juni d. I., vormittags, an das Kreisamt Lauterbach einzusenden. Die Zusendung ge­schieht zweckmätzig in verschlossenem Umschlag unter der An­schrift des Kreisamts mit dem Zusatz

zur Aushändigung an den llebevwachungsbeamten der Angestellten-versicherung"

und unter Beifügung eines mit Anschrift versehenen Umschlages für di« Rücksendung. Die Nersicherungskarten und die Auf­stellungen können auch von den Arbeitgebern zu dem Prllfungs- termin am

Donnerstag, dem 18. Juni 1936, vormittags zwischen 8.30 und 12.30 Uhr,

auf Zimmer Rr. 64 des Kreisamtes überbracht und alsdann wieder mitgenommen werden.

Arbeitgeber, di« bisher angestellten-versicherungspflichtige Personen beschäftigt haben, jetzt aber solche nicht mehr beschäf­tigen, haben dies bis zu dem obigen Termin dem Kreisamt mitzuteilen.

Solchen Arbeitgebern, die bis jetzt für ihre versicherungs­pflichtigen Angestellten noch keine Beiträge zur Angestellten- verücherung entrichtet haben, wird hiermit die vorherige Be­sorgung von grünen Versicherungskarten und die Nachverwen­dung der fehlenden Beiträge anempfohlen.

Di« für die Versicherungspflicht zur Angestelltenversichcrung hauptsächlich in Betracht kommenden Berufsgruppen sind: Bür­germeister, Gemeinderechner, Fleischbeschauer, Hebammen so- fcin sie im Hauptberuf tätig sind, ferner Handlungsgehilfen

und Lehrlinge, Vüroangestellte und Lehrlinge, Guts-, Forst- und Molkereiverwalter, Obcrgärtner, Vereins-, Genossenschafts- Rechner und -Kassierer, Sekretäre, Hausdamen und Wirtschaf­terinnen, Kindergärtnerinnen, Pflegerinnen, Hauslehrer und -lehrerinnen, Bautechniker, Poliere, Ziegel-, Schacht- und Werk­meister, Betriebsleiter.

Der Kontrollbeamte ist auch bereit, am 18. Juni d. I. in der angegebenen Zeit Auskünfte bezüglich der Angestelltenver- sicherung zu erteilen.

La uterba ch, den 11. Juni 1936.

Hessisches Kreisamt Lauterbach. S«z. Z ü r tz.

Kreisamt Schotten

Bekanntmachung, die Einfuhr von Vieh aus stark verseuchten Gebietsteilen betr.

Vom 28. Mai 1936.

Der Regierungsbezirk Schleswig und das Land Mecklen­burg gelten bis auf weiteres als stark verseucht im Sinne der Anordnung vom 13. Januar 1928 (Reg.-Bl. S. 3) und der er­gänzenden Bekanntmachung vom 14. Juli 1932 (Reg.-Dl. S. 91).

Alles aus diesen Gebietsteilen nach Hessen eingcführte Zucht- und Nutzvieh (Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen) unterliegt demnach der fünftägigen Absonderung nach Matzgabe der in der genannten Anordnung gegebenen Vorschriften.

Die Bekanntmachung vom 18. Dezember 1935 ist hiermit aufgehoben.

Darmstadt, den 28. Mai 1936.

Der Reichsstatthaltcr in Hessen Landesregierung. In Vertretung: Reiner.

Dienstnachrichten.

Otto Zin sheimer, Ulfa, wurde zum Ehrenfeldschützen für die Gemeinde Ulfa ernannt und verpflichtet.

Heinrich Lapp V., Ober-Seemen, wurde zum Ortsdiener der Gemeinde Ober-Seemen ernannt und verpflichtet.

Otto Biedenkapp von Solms-Ilsdorf wurde zum Orts­diener für die Gemeinde Solms-Ilsdorf bestellt und ver­pflichtet.

Das

Amtsverkündigungsblatt

der provinzialdi'rektion Dberhessen und der Kreisämter Gießen, Zn'edberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und Kisfeld erscheint nach Bedarf, wir bitten die flmtsftellen, das vor­liegende Material uns jeweils frühzeitig zu­kommen zu lassen.

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