Kmtsverkiindigungsblatt
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Nr. 33. Fahrgang 1936
Beilage der OberheNNchen Tageszeilung. ». M--, ,,»«
Modellbau. Als Teilnehmer kommen nur solche Lehrer in teiAnommen"habem" ''"er derartigen Ausbildung
«nJiSV" biefem Fortgeschrittenen--Lehrgang müssen b ^'r UNS vorgelegt werden. Unterbringung und ^f.rE^Su'1? erfolgen kostenlos. Die zugelassenen Teilnehmer erhalten bezondere Einberufungsschreiben. 8
Gießen, den 10. März 1936.
Kreisschulamt Eichen.
I. V.: NebeIing.
| ' Kreisamt Gießen
Boden-
Kreisamt Schotten
Betreffend: Lehrgang für Segelfliegen und Modellbau in
Aicder-O,leiden vom 29. März - 11. April 19:36.
Nr. 23
Betreffend: Sondererhcbung im Anschluß an die benutzungserhebung 1935.
An die Bürgermeistereien de§ Kreises.
Der Herr Reichs- und Preußische Minister für Ernährung und Landwirtschaft hat für Mitte März ein« Sondererhebung 'anqe- ordnet. -riese dient lediglich volkswirtschaftlichen statistischen
D'« Vetriebsinhaber sind auf Grund der Verordnung ^"flich^unstspflicht vom 13. 7. 1923 zur Auskunftserteilung
Bis spätestens 16. März 1936
«retten Sie vom Landesstatistischen Amt die für die TinrrTv ^^rung der Erhebung erforderlichen Zählpapiere. Cie wollen diese sofort an di« in die seinerzeitige Anlschriftenliste auiae- nommenen Vetriebsinhaber austeilen und 11 t9
spätestens zum 22. März
Zuriickgeben.lassen. Die Betriebsbogen finb non Ihnen sachlich und rechnerisch zu prüfen, alphabetisch nach dem Familiennamen zu ordnen und ’
spätestens am 27. März 1936
bem Landesstatistischen Amt in Darmstadt zurückzusenden.
Gießen, den 10. März 1936.
Hessisches Kreisamt Eichen.
I. SB.: Weber.
SMn die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Lande«^^ b's 11. April 1936 veranstaltet die hessische aruvn»^i^a>^ 'n Zusammenarbeit mit der Luftsport-Landes-
Ppe 11 Darmstadt einen Lehrgang für Segelfliegen und
Vero^nung des NMdJ. vom 22. 2. 1936 über die Slnmewuuq von Rindvieh zur Schlachtvieh- und Fleischbeschau und deren Durchführung.
c,.Grund des § 22 Nr. 2 des Reichsgesetzes, betreffend die ulLb Fleischbeschau, vom 3. 6/1900 (RGBl. S. 547) sn“rf.3 -n«r$n5inflc 45 Hauptvereinigung der Deutsch ?ö£‘rrä?r-"9 Absatzes von Nind-
6 3l Zl;( (Sverkundigungsbl. d. Reichsnährstandes
§ l- Wer außerhalb von Viehgroßmarktgemeinden ae- werbsmagig Rindvieh schlachten oder schlachten lassen will hat Be°ain"n £e'nr\S Beschautierarzt oder Fleischbeschauer' vor Untersuchung einen von dem Obermeister der zu- ' mi?d«m fUr Fleischerhandwerk im Einvernehmen mit dem Kreisbauernfuhrer ausgestellten Schlachtschein nach bi"e ti9uü«nfmU kir mi-t Wiegebestätigung vorzulegen. Für
®C^.einbc.n mit Viehgroßmärkten'gelegenen
- b f b,e Em Viehgroßmarkt zur Deckung ÄroTrtTJr Schlachtvieh und Fleisch nicht zugewiesen verw«LLrNndAÄm'' Schlachtvieh-
b«r °^r Fl«ischb«lchauer hat an Hand
Tier« iur^^^^Et'che'ne darauf zu achten, daß nicht mehr “n'n ^'Mlassen werden, als durch di« Schlacht- Icheine zngebilligt worden sind.
lirt J „Notschlachtungen von Rindvieh, dessen Fleisch qewerü- otwr -^^"-^Wefuhrt werden soll, hat der Beschauticrarzt O/«^?-°''chb«schouer spätestens innerhalb einer Woche dem anzuzechen" rustandigen Innung für das Fleischerhaudwerk <xs--E<c,4-. Rach der Schlachtung hat der Veschautierarzt oder »P ^.nuecr..«cn lur ihn vorgesehenen Teil des Schlacht- icycines auszufullen und mit dem Beichaustempel zu versehen
9 5. Dies« DO. ist am 2. 3. 1936 in Kraft getreten.
Bekanntmachung.
Betreffend: Bildung einer öffentlichen Wasfergcnossenschaft zur 1 “ÄM--=■»«°»- ®-„£
Oenihmigung des Reichsstatthalters' in Hessen Landesreqie-^ rung, °om 24. 1.1936 zu Nr. le 1757 unter dein Name
V t9<n-1?"C!'lc(,-,Jt .Wetterseld (Oberfeld)" eine öffentlich^ Wtissergenos)en)chaft mit dem Sitz in Wetterfeld gebildet deren 6 ^-9 nochjte^nd auszugsweise veröffentlichen. ' sch ritl chen Herstellung und Unterhaltung der qemcin-
K iutfühn .n^n HC^n ?on ber Genossenschaft getragen, -ui« Ausführung des Unternehmens gefchieht unter der Leitung ®i«£ 9'etUn8 “ Steilung lUy das Kultürbauamt
lln'S, in welchem die einzelnen Genossen zu den Genossenjchaftslaßen beizu tragen haben, richtet sich nach der entwaperten Fläche. Zur Festsetzung des Beitrags- auiaestell n°- Vollendung der Anlage «in Kataster
ausgestellt Die Genossen sind verpslichtet, die Beiträge in den »äK'ä* “f®"«w» mindestens VCttmme^9^ beitragspflichtig« Genosse mlÄSSi"8 3 "«*
»Äi® Äoi"w* »•« d» „nr»6>,0tUeiOTnr?>t Jn ^er Satzung einzeln« Vcrwaltunasbciua- sind °^.r b<r Generalversammlung Vorbehalten
Böttcher die selbständiae Leitung und Verwaltung aller Angelegenheiten der Genossenschaft -rerwairung
^nooenschaftsvorstand beschließt über Beschaffung und Abtragung der Ausführungskosten, über die dem Vorsteher und r)«7inG^h«,r wU; ^wahrenden Entschädigungen, über Anträge bezüglich der Aufnahme von Grundstücken in die G«Gcnschait
Ausscheidung von Grundstücken Eer Abän derungen des Entwurfs, die sich im Lause der Aussührnna als von^lrb«,^^" notwendig Herausstellen, über die Vergebung die" Rechnungen ^'^rungen und über die Voranschläge und . wÄ'ÄMÄhÄ« wSkBVR •* bTO" dl-
, Die Generalversammlung ist in den gesetzlich voraeschri«, Sr »ÄS *' *»3
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Schotten, den 6. März 1936.
Kreisamt Schotten.
Schwan.


