Ausgabe 
13.3.1936
 
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Kmtsverkiindigungsblatt

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Nr. 33. Fahrgang 1936

Beilage der OberheNNchen Tageszeilung. ». M--, ,,»«

Modellbau. Als Teilnehmer kommen nur solche Lehrer in teiAnommen"habem" ''"er derartigen Ausbildung

«nJiSV" biefem Fortgeschrittenen--Lehrgang müssen b ^'r UNS vorgelegt werden. Unterbringung und ^f.rE^Su'1? erfolgen kostenlos. Die zugelassenen Teilnehmer erhalten bezondere Einberufungsschreiben. 8

Gießen, den 10. März 1936.

Kreisschulamt Eichen.

I. V.: NebeIing.

| ' Kreisamt Gießen

Boden-

Kreisamt Schotten

Betreffend: Lehrgang für Segelfliegen und Modellbau in

Aicder-O,leiden vom 29. März - 11. April 19:36.

Nr. 23

Betreffend: Sondererhcbung im Anschluß an die benutzungserhebung 1935.

An die Bürgermeistereien de§ Kreises.

Der Herr Reichs- und Preußische Minister für Ernährung und Landwirtschaft hat für Mitte März ein« Sondererhebung 'anqe- ordnet. -riese dient lediglich volkswirtschaftlichen statistischen

D'« Vetriebsinhaber sind auf Grund der Verordnung ^"flich^unstspflicht vom 13. 7. 1923 zur Auskunftserteilung

Bis spätestens 16. März 1936

«retten Sie vom Landesstatistischen Amt die für die TinrrTv ^^rung der Erhebung erforderlichen Zählpapiere. Cie wollen diese sofort an di« in die seinerzeitige Anlschriftenliste auiae- nommenen Vetriebsinhaber austeilen und 11 t9

spätestens zum 22. März

Zuriickgeben.lassen. Die Betriebsbogen finb non Ihnen sachlich und rechnerisch zu prüfen, alphabetisch nach dem Familiennamen zu ordnen und

spätestens am 27. März 1936

bem Landesstatistischen Amt in Darmstadt zurückzusenden.

Gießen, den 10. März 1936.

Hessisches Kreisamt Eichen.

I. SB.: Weber.

SMn die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Lande«^^ b's 11. April 1936 veranstaltet die hessische aruvn»^i^a>^ 'n Zusammenarbeit mit der Luftsport-Landes-

Ppe 11 Darmstadt einen Lehrgang für Segelfliegen und

Vero^nung des NMdJ. vom 22. 2. 1936 über die Slnmewuuq von Rindvieh zur Schlachtvieh- und Fleischbeschau und deren Durchführung.

c,.Grund des § 22 Nr. 2 des Reichsgesetzes, betreffend die ulLb Fleischbeschau, vom 3. 6/1900 (RGBl. S. 547) snrf.3 -n«r$n5inflc 45 Hauptvereinigung der Deut­sch ?ö£rrä?r-"9 Absatzes von Nind-

6 3l Zl;( (Sverkundigungsbl. d. Reichsnährstandes

§ l- Wer außerhalb von Viehgroßmarktgemeinden ae- werbsmagig Rindvieh schlachten oder schlachten lassen will hat Be°ain"n £e'nr\S Beschautierarzt oder Fleischbeschauer' vor Untersuchung einen von dem Obermeister der zu- ' mi?d«m fUr Fleischerhandwerk im Einvernehmen mit dem Kreisbauernfuhrer ausgestellten Schlachtschein nach bi"e ti9uü«nfmU kir mi-t Wiegebestätigung vorzulegen. Für

®C^.einbc.n mit Viehgroßmärkten'gelegenen

- b f b,e Em Viehgroßmarkt zur Deckung ÄroTrtTJr Schlachtvieh und Fleisch nicht zugewiesen verw«LLrNndAÄm'' Schlachtvieh-

b«r °^r Fl«ischb«lchauer hat an Hand

Tier« iur^^^^Et'che'ne darauf zu achten, daß nicht mehr n'n ^'Mlassen werden, als durch di« Schlacht- Icheine zngebilligt worden sind.

lirt JNotschlachtungen von Rindvieh, dessen Fleisch qewerü- otwr -^^"-^Wefuhrt werden soll, hat der Beschauticrarzt O/«^?-°''chb«schouer spätestens innerhalb einer Woche dem anzuzechen" rustandigen Innung für das Fleischerhaudwerk <xs--E<c,4-. Rach der Schlachtung hat der Veschautierarzt oder »P ^.nuecr..«cn lur ihn vorgesehenen Teil des Schlacht- icycines auszufullen und mit dem Beichaustempel zu versehen

9 5. Dies« DO. ist am 2. 3. 1936 in Kraft getreten.

Bekanntmachung.

Betreffend: Bildung einer öffentlichen Wasfergcnossenschaft zur 1ÄM--=»«°»- ®-£

Oenihmigung des Reichsstatthalters' in Hessen Landesreqie-^ rung, °om 24. 1.1936 zu Nr. le 1757 unter dein Name

V t9<n-1?"C!'lc(,-,Jt .Wetterseld (Oberfeld)" eine öffentlich^ Wtissergenos)en)chaft mit dem Sitz in Wetterfeld gebildet deren 6 ^-9 nochjte^nd auszugsweise veröffentlichen. ' sch ritl chen Herstellung und Unterhaltung der qemcin-

K iutfühn .n^n HC^n ?on ber Genossenschaft getragen, -ui« Ausführung des Unternehmens gefchieht unter der Leitung ®i«£ 9'etUn8 Steilung lUy das Kultürbauamt

lln'S, in welchem die einzelnen Genossen zu den Genossenjchaftslaßen beizu tragen haben, richtet sich nach der entwaperten Fläche. Zur Festsetzung des Beitrags- auiaestell n°- Vollendung der Anlage «in Kataster

ausgestellt Die Genossen sind verpslichtet, die Beiträge in den »äK'ä*f®"«w» mindestens VCttmme^9^ beitragspflichtig« Genosse mlÄSSi"8 3 "«*

»Äi® Äoi"w* »« d» nr»6>,0tUeiOTnr?>t Jn ^er Satzung einzeln« Vcrwaltunasbciua- sind °^.r b<r Generalversammlung Vorbehalten

Böttcher die selbständiae Leitung und Verwaltung aller Angelegenheiten der Genossenschaft -rerwairung

^nooenschaftsvorstand beschließt über Beschaffung und Abtragung der Ausführungskosten, über die dem Vorsteher und r)«7inG^h«,r wU; ^wahrenden Entschädigungen, über Anträge bezüglich der Aufnahme von Grundstücken in die G«Gcnschait

Ausscheidung von Grundstücken Eer Abän derungen des Entwurfs, die sich im Lause der Aussührnna als von^lrb«,^^" notwendig Herausstellen, über die Vergebung die" Rechnungen ^'^rungen und über die Voranschläge und . 'ÄMÄhÄ« wSkBVR* bTO" dl-

, Die Generalversammlung ist in den gesetzlich voraeschri«, Sr »ÄS *' *»3

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Schotten, den 6. März 1936.

Kreisamt Schotten.

Schwan.