KmtsVerkündigungsblatt bei Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämler Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
Nr. 13S. JahrgangISZ8 Beilage der Oberhessischen Tageszeitung Gießen. 12. November 1930
Oberhessischer Straßenbericht der Provinzialdirektion Oberhessen
Bekanntmachung.
Die Straßensperre auf der Landstraßenstrecke 2. Ordnung Daubringcn—Staufenberg, zwischen Daubringen und Abzweig nach Lollar, wird ab 13. November 1936 aufgehoben.
Gießen, den 10. November 1936.
Hessische Provinzialdirektion Oberhcssen.
Polizeidirektion Gießen
Bekanntmachung,
Auf Anordnung des Reichsstatthalters in Hessen — Landesregierung — wird am Montag, dem 16. November 1936, in Gießen eine Fliegeralarmübnng durchgeführt. Die Zeit 'des Alarms wird nicht bekanntgegeben.
Die Uebung bezweckt die Durchführung eines Fliegeralarms unter ernstfallmäßigen Verhältnissen. Die Unterrichtung der Bevölkerung erfolgt durch nachstehend aufgeführte Alarmaeräte, und zwar:
A. Bei „Fliegeralarm"
1. in der Innenstadt:
a) durch Fanfaren (HI und Jungvolk)
b) durch Feueralarmsirenen , ’
c) durch Handalarmsirenen
d) durch Lautsprecher auf dem Marktplatz, Ludwigsplatz und Ecke Bahnhof- und Liebigstraße (Hauptzollamt):
2. in den äußeren Stadtteilen
a) durch Feueralarmsirenen
b) durch Handalarmsirenen
c) durch Dampssirencn (Firma Poppe).
In dem gesamten Stadtgebiet wird außerdem der Alarm durch eingesetzte Schutzpolizcibeamre, SA- und NSKK-Männcr und Angehörige des Reichsluftschußbundes bekanntgegeben.
Verkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
Mit Beginn des Alarms ruht jeglicher Verkehr.
Fußgänger.
Die Fußgänger begeben sich sofort in die nächsten Sammelschußraume ober in die als solche mährend des Alarms aekenn- zcichneten Räume.
Straßenbahn und Omnibusse.
Diese auf dem Wege.zur Bahn befindlichen Fahrzeuge fahren bis zum Bahnhof und halten dort. Alle iibrigen derartigen «zahrzeuge halten sofort an und stellen ihre Fahrzeuge so auf, ■ keine Storungen verursacht werden. Straßenzugänqe, Hydranten und sonstige Wasserentnahmcstellen dürfen'nicht versperrt werden. In Ermangelung genügender Schußräume ver- dleiben unter Abweichung des ernstfallmüßigen Charakters die Insassen in den Fahrzeugen.
Fahrzeuge aller Art (ohne Straßenbahn und Omnibusse).
Beim Beginn des Alarms müssen diese Fahrzeuge sofort an« galten. Zur Ausstellung gelten dieselben Bedingungen wie bei der Straßenbahn und den Omnibussen,
Die wahrer und Insassen müssen die Fahrzeuge sofort verlaßen und sich in die nächsten Schutzräume bzw. Häuser begeben.
-trcre sind auszuspannen und an Fahrzeuge, Bäume oder Masten anzubinden. Fahrräder sind an den nächsten Häusern anzustellen.
. : Von auswärts kommende Fahrzeuge halten an den Orts- «lngangen und warten dort das Ende des Alarms ab Die Fahrer und Insassen verbleiben in den Fahrzeugen.
Ausnahmen.
Aerzte, Hebammen, Fahrer der Krankenwagen und Telegrammboten dürfen in Ausübung ihres Berufes nur in befon- wichtigez^Zällen die Straße passieren.
_ Personen, sie am 16. November d. I. mit der Eisenbahn reizen wollen, wird empfohlen, sich iljre- Fahrkarte am Tage vor« Yer zu losen.
, Die Fahrkarte dient dann während des Alarms als Aus- llveis.
Das fimtsverkiindigungsblatt
der Vrooinzialdirebtion Oberhessen und der Kreisämter Eießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld erscheint nach Bedarf. Wir bitten die Amtsstellen das vorliegende Material uns jeweils frühzeitig zu- kiommen zu lassen.
Oberhessische Tageszeitung
Kreisamt Gießen
Kreisamt Schotten
Dienstnachrichtcn.
Karl Peter von Laubach wurde als Wiegemeister für die Gemeinde La ubach ernannt und verpflichtet.
Dienstnachrichtcn.
... Efgeführten Ortsbauernführer wurden als
zusätzliche Mitglieder des Wiesenvorstandes bestellt:
ar. Heinrich Henkel von Allertshausen für dis Gemeinde Allertshausen:
Heinrich Mengel jun. von Hattenrod für die Gemeinde H a t t e n r o d ;
Wilhelm Arch von Holzheim für die Gemeinde Holz, heim:
Heinrich Steyh von Kessclbach für die Gemeinde Kes. 1 e l b a ch :
Heinrich Bechtold von Klein-Linden für die Gemeinde Klein-Linden:
Heinrich Braun IV. von Staufenberg für die Gemeinde «raufender g.
Wohngebäude, öffentliche Gebäude, Warenhäuser, Eaststätteir und dergleichen.
Die,Zugänge zu den Häusern und Grundstücken bleiben unverschlossen. Nach Ertönen des Fliegeralarms darf niemand mehr die Straße betreten. Die Betriebsluflschußleiter und fluft« treffe U5U,tirte ^a^cn ^‘e erforderlichen Vorkehrungen zu „ Die in den V-rkaufsgefchüsten anwesende Kundschaft kann wahrend des Alarms bedient werden.
.. Bon den Hausbewohnern wird das Aufsuchen der Schutz- raum« oder Keller, da es sich um die erste Uebung handelt nicht verlangt. Dagegen sind die Fenster zu schließen.
... Zur Ueberprllsung der erforderlichen Schutzräume haben sämtliche Geschäftsinhaber die anwesende Kundichast zahlen- maßig zu erfassen und das Ergebnis dem Reichslustichntzbund zu übermitteln. 1/3 3
Sammelschutzräume.
Für die Unterbringung der Straßenbenutzcr stehen neben ven ausgebauten Sammelichutzräumen behelfsmäßige Räume in ®*u<Le.n’ Durnhallen und Wirtschaften zur Verfügung.
Einweisung in die Schutzräume erfolgt durch aufgestellte Posten (Hitler-Jugend).
6. Bei „Luftgefahr vorbei" (Entwarnung).
In dem Stadtteil jenseits der Lahn durch stille Ent« i“0 Hitlerjungcn gehen von Haus zu Haus und setzen
die Luftschutzhauswarte in Kenntnis.
£>n den übrigen Stadtteilen durch Feueralarmsirenen, tzanda lärm streu en, Fanfaren, Lautsprecher und Dampssirenen der Firma Poppe.
, Von der Bevölkerung wird erwark-t. daß sie den Anweisungen der Volizcibeamten und sonstigen bei der Uebung eingesetzten Hilfsorganc unbedingt Folge leistet.
G i e ß e n, den 10. November 1936.
Polizeidirektion. I. V.: Beat«.


