Ausgabe 
5.8.1936
 
Einzelbild herunterladen

Kmtsverkündigungsblatt bei Provinzialbirektion Oberhessen unb der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

Nr. 96. Jahrgang 193S Beilage der Oberhessischen Tageszeitung Gießen. 3.August 1936

Kreisamt Gießen

Bekanntmachung.

, Wegen Ausführung von Stratzenbauarbeiten wird die Reichsstratze 276, AbteilungSchottenLaubach" vom 12. Au­gust 1936 für jeglichen Verkehr gesperrt. Umleitung erfolgt über Grünberg, Ruppertenrod, Ulrichstein für den Fernverkehr, über Freienseen, Altenhain, Petershainerhof für den Nah­verkehr. Die ausgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.

Gießen, den 31. Juli 1936.

Hessische Prooinzialdirektion Oberhessen.

Bekanntmachung, die Einfuhr von Vieh aus stark versuchten Gebietsteilen betreffend.

Vom 27. Juli 1936.

.Der Regierungsbezirk Erfurt gilt bis auf weiteres als stark verseucht im Sinne der Anordnung vom 13. Januar 1928 (Reg.-Bl. S. 3) und der ergänzenden Bekanntmachung vom 14. Juli 1932 (Reg.-Bl. S. 91).

Alles aus diesen Gebietsteilen nach Hessen eingeführte Zucht- und Nutzvieh (Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen) unterliegt demnach der fünftägigen Absonderung nach Maßgabe der in der genannten Anordnung gegebenen Vorschriften

Die Bekanntmachung vom 28. Mai 1936 ist hiermit auf­gehoben.

Darmstadt, den 27. Juli 1936.

Der Reichsstatthalter in Hessen Landesregierung. Sprenger.

Kreisamt Friedberg

Vetr.: Aushebung zum Heeresdienst 1938.

Bekanntmachung.

' Auf Grund her Verordnung über die Musterung und Aus­hebung vom 21. März 1936 (Reichsgesetzblatt I Seite 218 ff.) wird hiermit für den Kreis Friedberg bekanntgegeben:

Die Aushebung zum Heeresdienst 1936 findet, wie folgt, jeiDtils. von 8 Uhr vormittags an im Gebäude des Versorgungs- haufes in Friedberg Ufavorstadt statt.

Am 24. August 1936 für die Gemeinden:

Beienheim, Butzbach, Dorheim, Gambach, Griedel, Hoch- Weisel, Kirch-Göns, Langenhain, Zie-genberg, Maibach, Melbach, Münzenberg, Rieder-Mörlen, Nieder-Weifel, Ober-Mörlen, Ockstadt, Oppershofen, Ostheim, Pohl-Göns, Reichelsheim, Rockenberg, Rödgen, Schwalheim, Södel, Steinfurth, Weckesheim, Wisselsheim, Wölfersheim und Wohnbach.

Am 25. August 1936 für di« Gemeinden:

Assenheim, Bad-Nauheim, Bauernheim, Bönstadt, Bru­chenbrücken, Büdesheim, Vurg-Eräsenrode, Dorn-As'en- heim, Friedberg-Fauerbach, Heldenbergen, Ilbenstadt, Kaichen, Nieder-Florstadt, Ossenheim, Staden, Stamm­heim und Wickstadt.

Am 27. August 1936 für die Gemeinden:

Dortelweil, Fauerbach v. d. H., Groß-Karben, Harheim, Holzhausen, Klein-Karben, Kloppenheim, Massenheim, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Nieder-Rosbach, Nie- der-Wöllstadt, Ober-Erlenbach, Ober-Eschbach, Ober-Ros- bach, Ober-Wöllstadt, Okarben, Petterweil, Rendel, Rod­heim v. b. H. und Vilbel.

Hierzu haben sich zu stellen:

a) alle Dienstpflichtigen (tauglich I und II) des Jahrgangs 1914 einschl. der bei der Musterung 1935 Zurückgestellten,.

. soweit sie bei der Musterung 1936 als tauglich I und II zur Er^atzreserve I überwiesen worden sind,

b) die im 1. Vierteljahr geborenen Dienstpflichtigen (tauglich I und II) des Jahrgangs 1915 soweit sie bis zum 1. Oktober 1936 ihrer Arbeitsdienstpslicht genügt haben.

Freiwillige, die von ihren Truppenteilen schon angenommen worden sind, haben sich zur Aushebung nicht zu stellen, sosern sie den Annahmeschein besitzen.

Der Dienstpflichtige hat zur Aushebung mitzubringen:

a) den Musterungsausweis 1935 und den Ersatzreserve I-Schein, künftig an Stelle dieser Papiere den Wehrpaß;

d) zwei Paßbilder, soweit er noch keinen Wehrpaß in Hän­den hat (Brustbilder aus neuester Zeit, ohne Kopfbedeckung und nicht in Uniform, Größe 38 mal 55 mm),

c) Nachweise jeglicher Art, soweit sie nach der Musterung erworben wurden,

d) das Vrillenrezept beim Vorliegen von Sehfehlern.

Dienstpflichtige, die zur Aushebung gestellungspflichtig sind und bisher einen feit der Musterung vorgenommenen Wohnungs­und Wohnsitzwechsel bei der polizeilichen Meldebehörde oder Zuständigen Wehrmeldeamt nicht gemeldet haben, müssen dreze Meldung sofort nachholen.

Ein Dienstpflichtiger, der wegen Krankheit sich zur Aus­hebung nicht stellen kann, hat hierüber ein Zeugnis des Amts- arztes ober ein mit dem Sichtvermerk des Amtsarztes versehenes Zeugnis eines anderen beamteten Arztes einzureichen. Di« Versäumnis einer Eestellungsfrist entbindet nicht von der Gestellungspflicht. §

Ein Anspruch auf Erstattung der Reisekosten und Entschädi- gung sur Lohnausfall besteht nicht.

Wer seiner Gestellungspflicht nicht oder nicht pünktlich nach- toninit, wird, falls keine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geld- NfuÜ bis zu 150 RM. oder mit Haft bestraft. Ein Kestellungs- pfllchtiger, der feiner Gestellungspflicht nicht rechtzeitig nach­kommt, kann durch die Kreispolizeibehörde mit polizeilichen ^^ugsmaßnahmen zur sofortigen Gestellung angehalten

, Als militärische Behörde für die Aushebung im Kreis« Friedberg ist das Wehrbezirks-Kommando Büdingen zuständig.

F r i e d b e r g / H., den 1. August 1936.

Hessisches Kreisamt Friedberg.

I. V.: Güngerich.

An die Ortspolizeibehörden des Kreises.

Wir weisen Sie auf vorstehende Bekanntmachung hin mit ^em Auftrag, sie sofort ortsüblich bekanntzugeben.

Weitere Verfügung ergeht durch Rundschreiben.

Friedborg/H., den 1. August 1936.

Hessisches Kreisamt Friedberg.

I. B.: Güngerich.

Kreisamt Lauterbach

Dien st nachrichten.

Valentin Becker II. zu Willofs ist zum Kassenverwalter der Gemeinde Willofs ernannt und verpflichtet worden.

Philipp Karl zu Eunzenau ist zum Gemeindediener der Gemeinde Gunzenau ernannt und verpflichtet worden.

Das Ämtsverkiindigungsblatt

der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld erscheint nach Bedarf. 2Bir bitten die Amtsstellen, das vorliegende Material uns jeweils frühzeitig zu­kommen zu lassen.

Oberhessische Tageszeitung