Amtsverkündigungsblatt
der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Eietzen, Friedberg, Büdingen,
— Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
Nr. 58. Jahrgang 1936 I Beilage der Ob erhejsjscheu Tageszeitung ! Gießen. 5. Mat 1936
Kreisamt Gießen
Nr. 34.
Kreisamt Lauterbach
Nr. 33.
Nachtrag
zur Polizcioerordnung des Kreisamts Eichen über die Einrichtung und Reinhaltung der Vierdruckoorrichtungen.
Auf Grund des Artikels 64 des Gesetzes, betr. die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreis« und der Provinzen voni 8. Juli 1911, wird die Polizeiverordnung des Kreisamts Eiegen vom 30. Mai 1904 über die Einrichtung und die Rein- chaltung der Bierdruckvorrichtungen unter Zustimmung des Kreisausschusses und mit Genehmigung des Reichsstatthalters
Landesregierung — Abteilung Ib E. vom 27. April 1936 zu Nr. Ib G. 2546 wie folgt abgeändert.
§ 1.
Die Vorschriften Ziffer 1 und 2 unter I erhalten nachstehende Fassung:
11 Für die Vierleitung dürfen nur Röhren aus reinem, in . ^00 Eewlchtsteilen nicht mehr als 1 Gewichtsteil Blei ent- tendem Zinn aus Glas, das den sicherhcitstechnisch zu stellenden Anforderungen genügt, oder aus Aluminium verwendet werden. Die Leitungsröhren müssen einen Durch- meger von nicht weniger als 1 Zentimeter haben; stärkere Krümmungen stnd zu vermeiden. Das in das Fast einzusteckend« Steigrohr des sogenannten Stechhahns must aus beiderseits gut verzinntem Messing bestehen und der Kopf . ^techhahns must auf der Innenfläche gut verzinnt sein: -denduna anderer als einwandfrei anerkannter Werkstoffe (z. V. Aluminium, nichtrostender Stahl) ist gestattet.
2. Besteht die Rohrleitung nicht aus durchsichtigem Glas, so für sur Beurteilung der Reinheit an geeigneter Stelle ein Glasrohr von gleicher Weite und nicht weniger als 0,3 Mtr Lang« «inzuschalten.
Das Glasrohr must an beiden Enden in einer Hülfe aus mnen verzinntem Messing, Aluminium oder nichtrosten- . vem Stahl befestigt und durch Gewindeverschlust mit dem LeituiMsrohr verbunden und plombiert sein. Bei denseni- g«n Bierdruckvorrichdunaen, bei welchen die Bierfässer U,nkr K<r '^fstelle im Büfett und nicht im Keller Ä, das .Glasrohr zur Kontrolle der Reinhaltung der Bierleitungsrohren wegfallen.
§ 2.
Kiesten, den 30. April 1936.
Hessisches Kreisamt Eichen.
J.,V.: Weber.
Bekanntmachung.
Samstag, den 9. Mai 1936, vormittags 10.30 Uhr, findet im Sitzungssaal« des Kreisamtsgebäudes die ordentliche Sitzung des Kreistages des Kreises Lauterbach mit folgender Tagesordnung statt:
1. Prüfung und Begutachtung der Rechnung der Kreiskasso
1934 ^«5 Derwaltungsrechenschaftsberichtes für
2. Festsetzung des Voranschlags der Kreiskasse für 1936 Ri
3. Verschiedenes.
Lauterbach, den 29. April 1936.
Der Vorsitzende des Kreistages des Kreises Lauterbach.
Z ü r tz, Kreisdirektor.
Dienstnachrichten.
Johannes Leonhard Hä hl zu Maar ist zum stell vertretenden Wiegemeister der Gemeinde Maar ernannt und verpflichtet worden.
Bekanntmachung.
Am Mittwoch, dem 13. Mai 1936, findet in Schlitz unter den üblichen Voraussetzungen ein Schweinemarkt statt Der Abrieb beginnt vormittags 8 Uhr und endet vormittags 8.30 Uhr.
Polizeiverordnung.
Betreffend: Leseholzsammeln in der Setzzcit des Wildes.
Auf Grund des § 53, Absatz 9, der Ausführungsverordnung zum Reichsiagdgefetz und des Art. 64 der Kreis-' und Provinzialordnung wird mit Genehmigung des Herrn Reichsstatthalters in Hetzen — Landesregierung — vom 7. April 1936 zu Rr Ib 21 703 und mit Zustimmung des Kreisausschusses für den Kreis Lauterbach folgende Polizeiverordnung erlassen:
In den Monaten M a i und Juni jeden Jahres — die be^zeit des Wildes — darf in allen Waldungen die Leseholz- nutzung nicht ausgeübt werden.
Zuwiderhandlungen werden gemäß der Verordnung über Bermogensstrafen und Büsten vom 6. Februar 1924 (Reichs- bestraft"" 1 44-* mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Haft
Lauterbach, den 22. April 1936.
Hessisches Kreisamt Lauterbach.
I. V.: Bracht.
Kreisamt Schotten
Dienstnachrichten.
AAhelm BeckerV. ans Treis a. d. Lda. wurde zum Vör- germelster d«r Gemeind« Tr«is a. d. Lda. ernannt und verpflichtet. ,
.Otto Mnrsteller aus Gröningen wurde zum Bürgermeister der Gemeind« Gröningen ernannt und verpflichtet.
Bekanntmachung.
Die Straßensperre auf der Provinzialstraßenstrecke Lang-Eöns— Niedercleen ist wieder aufgehoben.
Eießen, den 2. Mai 1936.
Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.
Betr.: Schießen der Gendarmerie- und Polizeibeamten des Kreises Schotten.
Bekanntmachung.
Am Donnerstag, dem 7. Mai 1936, von vormittags 8.30 bis nachmittags 3 Uhr finden auf d«n Schießständcn des Schützen- ver-cins Schotten an der Straße Schotten—Gedern, Gemarkung Schotten, Schießübungen der Gendarmerie- und Polizeibeamten des Kreises Schotten statt. Das Gelände bei den Schiestständen -^Ri^n^E.Duseilborn «inschl. bis Fußweg nach Eschenrod } gefährdetes lliebiet, in der obengenannten Zeit polizeilich gesperrt und darf nicht betreten werden
D'« aufgestellten Warnungsschilder sind unter allen Umstanden zu beachten.
Schotten, den 29. April 1936.
Hessisches Krcisamt Schotte«.
I. V.: S ch wa n.


