Kmtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, ’ Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
S!r. 95. Jahrgang 1936 Beilage der Oberhessischen Tageszeitung
Gießen. 3. August 1936
Kreisamt Gießen
Dienstnachrichten.
Otto Biehl von Lauter ist zum Feldschützen der Gemeinde Lauter ernannt und verpslichtet worden.
Wilhelm Hofmann von Rabertshausen wurde als Feldschütze für die Gemarkung Ringels hausen ernannt und verpflichtet.
Christian Mar steiler von Grüningen wurde als Wiegemeister für die Gemeinde Grüningen verpflichtet.
Hessische Polizeidirektion.
Gießen, den 1. August 1936.
Betr.: Ausbruch der Rotlaufseuche im Schweinebestand des Bäckermeisters Karl Sommer, Gießen, Bismarckstraße 26.
Betr.: Ausbruch der Schweinerotlaufseuche im Schweine- testanb des Ernst Walldorf, Gießen, An der Kläranlage 64.
Kreisamt Friedberg
DieMnachrichten. ‘
Betr.: Verpflichtung des Kriminalnssistenten Faust auf den Jagdschutz für den Kreis Friedberg.
Kriminalassistent Faust aus Friedberg wurde auf den Jagdschutz für den Kr eis Friedberg verpflichtet.
Albert W« i ß aus Wölfersheim wurde als Feldgeschworener der Gemeinde Wölfersheim ernannt und verpflichtet.
Wilhelm Dieme r aus Ossenheim wurde als stellvertr. Wiegemeister der Gemeindewaage zuOssenheim ernannt und verpslichtet.
Rudolf Heller aus Ossenheim wurde als Ehrenfeldschütze der Gemeind« Ossenheim ernannt und verpflichtet.
Seuchcnnachrichten..
Nachdem die Lungentuberkulose in Hoch-Weisel erloschen ist, werden die angeordneten Sperrmatznahmen wieder aufgehoben.
Nachdem die Lungentuberkulose in Griedel erloschen ist, werden die angeordneten Sperrmaßnahmen wieder aufgehoben.
Kreisamt Lauterbach
Dicnstnachrichten.
Heinrich Dickert zu Uetzhause» ist als Bürgermeister der Gemeinden Uetzhausen und Rieder-Stoll ernannt und verpslichtet worden.
Karl Schmelz zu Allmenrod ist.zum Bürgermeister der Gemeinden Allmenrod und Sickendorf ernannt und verpflichtet worden. '
Kreisamt Büdingen
. ... Dienstnachrichten. ...
Ludwig Hartwig aus Mittelgründau wurde zum Nachtwächter der Gemeinde M itteIgründau ernannt und verpflichtet. ;. - ■ . ;; ■
Rudolf Gantz von Selters wurde zum stellvertretenden Wiegemeister der Gemeindeviehwaage zu Selters ernannt linfo verpflichtet.
Gcstellungsausruf für den Kreis Büdingen.
Betr.: Aushebung zum Heeresdienst 1936.
Auf Grund der Verordnung über die Musterung und Aushebung vom 21. 3. 1936, RGBl. I Seite 219, wird folgendes bekannt gemacht:
A m 2 9. A u g u st 1 9 3 6 findet in Büdingen, Turnhalle des Gymnasiums, Hindenburgstraße, von vormittags 8 Uhr ab, für alle Gemeinden des Kreises die Aushebung für den Heeresdienst 1936 statt.
Hierzu haben sich zu stellen:
a) alle Dienstpflichtigen (tauglich I und II) des Jahrganges 1914 einfchl. der bei der Musterung 1935 Zurllckgestellten, »weit sie bei der Musterung 1936 als tauglich I und II zur Erjatzreserve I überwiesen worden sind;
b) die im 1. Vierteljahr geborenen Dienstpflichtigen (tauglich I und II) des Jahrganges 1915, soweit sie bis zum 1. Oktober 1936 ihrer Arbeitsdienstpslicht genügt haben.
. . Die als Freiwillig« von Truppenteilen schon Angenommenen dieser Jahrgang«, soweit sie den Annahmeschein im Besitz haben, sind von der Gestellung befr«it.
Der Dienstpflichtig« hat zur Aushebung mitzubringen: a) den Musterungsausweis 1935 und den Ersatzreserve I-Schein, kllnstig an Stelle dieser Papiere den Wehrpaß;
b) zwei Paßbilder, soweit er noch keinen Wehrpaß in Händen hat;
c) Nachweise jeglicher Art, insbesondere über den Erwerb des Führerscheins für Kraftfahrzeuge, Flugzeuge oder des Deutschen Seglerverbandes, soweit sie nach der Musterung erworben wurden;
d) das Vrillenrezept beim Vorliegen von Sehfehlern.
Dienstpflichtige, die zur Aushebung gestellungspflichtig sind und bisher einen feit der Musterung vorgenommenen Wohnungsund Wohnsitzwechsel bei der polizeilichen Meldebehörde oder beim zuständigen Wehrmeldeamt, nicht gemeldet haben, haben dies sogleich nachzuholen.
Ein Dienstpflichtiger, der durch Krankheit an der Gestellung zur Aushebung verhindert ist, hat hierüber ein Zeugnis des Amtsarztes oder «in mit dem Sichtvermerk des Amtsarztes versehenes Zeugnis eines anderen beamteten Arztes einzureichen. Die Versäumung einer Eestellungsfrist entbindet nicht von der Gestellungspflicht.
Ein Anspruch auf Erstattung der Reisekosten und Entschädigung für Lohnausfall besteht nicht.
Diese Bekanntmachung gilt als Aufruf zum pünktlichen Er- scheinen am Aushebungstäg. Einzelladung der Dienstpflichtigen zur Aushebung ergeht nicht.
Strafbestimmungen. Wer seiner Gestellungspflicht nicht oder nicht pünktlich nachkommt, wird, falls kein« höher« Straf« verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 156.—RM. oder mit Haft bestraft. Ein Gestellungspflichtiger, der der Gestellung nicht rechtzeitig nachkommt, kann durch die Kreispolizeibehörde mit polizeilichen Zwangsmaßnahmen zur sofortigen Gestellung angehalten werden.
Als militärische Behörde ist für die Aushebung im Kreis« Büdingen das Wehrbezirkskommando Büdingen zuständig.
Versuche Dienstpflichtiger zur Täuschung werden nach § 143 des Reichsstrafgesetzbuches bestraft.
An die Herren Bürgermeister des Kreises.
Wir weisen Sie auf vorstehenden Gestellungsaufruf hin mit dem Empfehlen, diesen ortsüblich bekannt zu machen.
Sie wollen sich von der Beschaffung der erforderlichen Paßbilder durch die Dienstpflichtigen vor dem Aushebungstag persönlich überzeugen.. Außerdem haben', die Bürgermeister zur Aushebung der Dienstpflichtigen ihrer Gemeinde an dem hierfür vorgesehenen Ort und Tag vormittags 8 Uhr zu erschein«». Die Ersassungsunterlagen und Dienstsiegel sind mitzubringen.
Büdingen, den 30. Juli 1936. ' i. < '
-.z-, Kreisamt Büdingen.
B« ck« r.


