S!r. 42,
eszeitung
Gießen. 2. April 1936
Jahrgang 1936 | Beilage der Oberhessischen Tag
5lmtsverkündigungsblatt
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Er—H I—La Le—Al
Von A K am 27. 4. 1936, vormittags 8 Uhr,
■- y—3 am 27. 4. 1936 nachmittags 2 Uhr.
-,®‘c 3urückgestellten, zeitlich Untauglichen und nicht musterten des Jahrgangs 1915:
Von 81—3 am 28. 4. 1936 vormittags 8 Uhr.
2 Uhr, Uhr, Uhr, Uhr.
Von A D am 23. 4. 1936 vormittags 8 Uhr.
” 9. öm 23- 4- 1936 nachmittags 2 Uhr,
" V 24. 4. 1936 vormittags 8 Uhr,
" sicher Sch) am 24. 4. 1936, nachmittags 2 Uhr,
" Sch und W—Z am 25. 4. 1936 vormittags 8 Uhr.
ZurückgesteNten, zeitlich Untauglichen und nicht musterten des Jahrgangs 1914:
IV.
Seiet Dienstpflichtige hat zur Musterung mitzubringen: Geburtsschein.
Nachweis der Abstammung,
S ,(9in*weife über Berufsausbildung r.eyrli»gs- und Desellenbries), Arbeitsbuch,
Ausweise über Zugehörigkeit zu
HI (Marine HI), SA (Marine SA), SS, NSKK,
RLK (Reichslustsportkorps). früher DLV (Deutscher Cufb ffiSSÄ'ft)®516® ($eUttoei Amateur-Sende- und
^"Eweis über den Besitz des Reichssportabzeichens oder des SA Svortabzeichens.
den Führerschein für Kraftfahrzeuge, Flugzeuge, Segelboote oder Motoriachten,
Freischwimmerzeugnis, Erundschcin oder Lehrschein der Deutichen Lebens-Rettungsgesellschaft.
8l Bl am 15. 4. 1936 vormittags 8 Uhr, Bo—D am 15. 4. 1936
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^?n Nachweis über Teilnahme am Wehrsport (Seesvort). die Krastsahrausbildung beim NSKK, 2kmt für Schulen (Fahrschule Helsa), den Reiter- schein des Re,chsi»svekteurs für Reit- und Fahrausbildung, das Seesvort,unkzeugnis,
den Nachweis über die Ausbildung beim Roten Kreuz,
NaE^eis über geleisteten Arbeitsdienst (Arbeitsvab oder Arbeitsdienstpag, Dienstzeitenausweis. Pflichtenheft der Studentenschaft), iwituvm
tocn/?n»tDi:js öber geleisteten aktiven Dienst in der Wehrmacht, ^andesvolizei oder SS Verfügungstruppe, den Annahmeschein als Freiwilliger in der Wehrmacht oder Ss Ver,ugu»gstruvoe.
^n Nachweis über Scefahrtzeiten und de» Besuch von See- »ahrtschulen und Schiffs!,igenieurschulen oder den Nachweis über abgelegte Schiffervrüsung.
Die Einstellung zum Dienst erfolgt erst später, m-i^'^tvslichtige Reichsarbeitsdienstangehörige, die Relchsarbeitsdiemtunterkllnften untergebracht sind werden zur örhlwlhi13 und Aushebung durch die Meldeämter des Reichs- arbeitsdienstes herangefuhrt. 1
II.
nrilitärische Behörde ist für die Musterung das Wehrbezirkskommando Dieben, Liebigstrabe 16, zuständig.
III.
m Die Musterung der Jahrgänge 1913 und 1916 sowie die 9?a<6muttetun0 der Jahrgänge 1914 und 1915 findet in der Stadt Dieben vom 15. Avril 1936 ab jeweils in der Zeit von L.rKJi1 ,,Dorm'.ttnss. u"0 2 Uhr nachmittags im Sause des ®e= mr ^"^u"e,ns (Klub), Sonnenstrabe 19, Eingang von der Weidengasse, nach folgendem Plane statt.
die Dienstpflichtigen des Jahrgangs 1913, »eren <ramiliennamen beginnen:
| Polizeidirektion Gießen I
Bekanntmachung
SBetr.: Musterung der Jahrgänge 1913 und 1916 sowie der bei der Musterung 1935 zurückgestellten Dienstpflichtigen der Jahrgange 1914 und 1915, deren Zurückstellungszeit abge- laufen ist oder die nicht gemustert worden sind und sich nicht im Besitze eines Musterungsausweises besinden.
Nus Evund des Wehrgesetzes vom 21. 5. 1935, des Reichsarbeitsdienstgesetzes vom 26. 6. 1935 und der Verordnung über die Musterung und Aushebung vom 21. 3. 1936 wird hiermit folgendes bekannt gemacht:
I.
1916^^'-,!"»!.'^" 9lCir*fon9cbiitiflcn> die im Jahre 1913 und p : ^'ud> und sich, wenn auch nur vorübergehend, in
oer Stabt ®u&cn aushalten, müssen sich zur Musterung für den -rlensrpftln)trgen oct ^ahtgangc 1914 und h;**
LCftUlltS wurden und deren Zurückstellungs-
91?ttAi*.u.-2 _ < .t! i . wotöcn sind und kei-
funde? wurden 6eMc" 8i>et für "Mich untauglich üe-
«v x *— vormittags 8 Uhr.
äu"le’®$) am 2t 4- 1936 nachmittags 2 Uhr.
" um 22. 4. 1936 vormittags 8 Uhr,
" ™ 3 um 22. 4. 1936 nachmittags 2 Uhr.
^„,D^<?^Er>Mchtigen des Jahrganges 1916, deren Familien- k»<lmen beginnen:
n-h“.4 jeder Dienstpflichtige 2 Pabbilder aus 3CÜ’ f,rofic 45/55 Brustbild ohne Kopfbedeckung, nicht «n Uiliform ausgenommen, vorzulegen.
Dienstpflichtige mit Sehfehlern haben auberdem das Brillenrezept mitzubringen.
V.
,, . Zur Musterung hat auch ein Gestellungspflichtiger zu er- tnirrln^ 3u.t.lictlteIfunfl vom Wehrdienst beanttaaen
will oder die Zuruckstellung bereits beantragt hat 0
a) “Ui Zurückstellung aus häuslichen und wirt-
Nkpottzeibehörde ' cnt^en4,e Bescheinigung der
b) wÄ ^'E.ragen auf Zurückstellung aus Gründen beruflicher Art, Bescheinigung der Ausbildungsstelle oder Lehranstalt.
®rcrnf-pfIid?4i'8‘e und seine Verwandten ersten Grades sowie seine Ehe,r<iu können Anträge auf Zurückstellunq bei der fMkn.lblI<fht>n schrMich oder durch Niederschrift
u die Gründe für Zurückstellung erst nach der Mu-
i^ung ein, so kann der Antrag nachträglich M der Polizei- direkt,on gestellt werden.
VI.
Die Polizeidirektion kann völlig Wehruntaugliche t Geilt-« kranke, Krüppel usw.) auf Grund eines Zeugnisses des Amt--- nHiArD°n sCt 3ur .Musterung befreien. Ein Dienst-
pflichtiger, der durch Krankheit an der Gestellung zur Muste- einzureichen' ^rüber ei” Zeusnis des Amtsarztes


