Ausgabe 
2.4.1936
 
Einzelbild herunterladen

S!r. 42,

eszeitung

Gießen. 2. April 1936

Jahrgang 1936 | Beilage der Oberhessischen Tag

5lmtsverkündigungsblatt

f)

in

1)

m)

Don

4. 1936

nachmittags 2 Uhr,

RRi am

4. 1936

ge-

ge-

x h

n)

o)

4.

4.

4.

i nachmittags vormittags 8 nachmittags 2 vormittags 8

ff) h)

16.

16.

17.

17.

21.

d)

e)

a) b) c)

1936

1936

1936

i)

k)

am am am

am

ErH ILa LeAl

Von A K am 27. 4. 1936, vormittags 8 Uhr,

- y3 am 27. 4. 1936 nachmittags 2 Uhr.

-,®c 3urückgestellten, zeitlich Untauglichen und nicht musterten des Jahrgangs 1915:

Von 813 am 28. 4. 1936 vormittags 8 Uhr.

2 Uhr, Uhr, Uhr, Uhr.

Von A D am 23. 4. 1936 vormittags 8 Uhr.

9. öm 23- 4- 1936 nachmittags 2 Uhr,

" V 24. 4. 1936 vormittags 8 Uhr,

" sicher Sch) am 24. 4. 1936, nachmittags 2 Uhr,

" Sch und WZ am 25. 4. 1936 vormittags 8 Uhr.

ZurückgesteNten, zeitlich Untauglichen und nicht musterten des Jahrgangs 1914:

IV.

Seiet Dienstpflichtige hat zur Musterung mitzubringen: Geburtsschein.

Nachweis der Abstammung,

S ,(9in*weife über Berufsausbildung r.eyrli»gs- und Desellenbries), Arbeitsbuch,

Ausweise über Zugehörigkeit zu

HI (Marine HI), SA (Marine SA), SS, NSKK,

RLK (Reichslustsportkorps). früher DLV (Deutscher Cufb ffiSSÄ'ft)®516® ($eUttoei Amateur-Sende- und

^"Eweis über den Besitz des Reichssportabzeichens oder des SA Svortabzeichens.

den Führerschein für Kraftfahrzeuge, Flugzeuge, Segel­boote oder Motoriachten,

Freischwimmerzeugnis, Erundschcin oder Lehrschein der Deutichen Lebens-Rettungsgesellschaft.

8l Bl am 15. 4. 1936 vormittags 8 Uhr, BoD am 15. 4. 1936

(5(5o

^?n Nachweis über Teilnahme am Wehrsport (Seesvort). die Krastsahrausbildung beim NSKK, 2kmt für Schulen (Fahrschule Helsa), den Reiter- schein des Re,chsi»svekteurs für Reit- und Fahrausbildung, das Seesvort,unkzeugnis,

den Nachweis über die Ausbildung beim Roten Kreuz,

NaE^eis über geleisteten Arbeitsdienst (Arbeitsvab oder Arbeitsdienstpag, Dienstzeitenausweis. Pflichtenheft der Studentenschaft), iwituvm

tocn/?n»tDi:js öber geleisteten aktiven Dienst in der Wehr­macht, ^andesvolizei oder SS Verfügungstruppe, den Annahmeschein als Freiwilliger in der Wehrmacht oder Ss Ver,ugu»gstruvoe.

^n Nachweis über Scefahrtzeiten und de» Besuch von See- »ahrtschulen und Schiffs!,igenieurschulen oder den Nachweis über abgelegte Schiffervrüsung.

Die Einstellung zum Dienst erfolgt erst später, m-i^'^tvslichtige Reichsarbeitsdienstangehörige, die Relchsarbeitsdiemtunterkllnften untergebracht sind werden zur örhlwlhi13 und Aushebung durch die Meldeämter des Reichs- arbeitsdienstes herangefuhrt. 1

II.

nrilitärische Behörde ist für die Musterung das Wehr­bezirkskommando Dieben, Liebigstrabe 16, zuständig.

III.

m Die Musterung der Jahrgänge 1913 und 1916 sowie die 9?a<6muttetun0 der Jahrgänge 1914 und 1915 findet in der Stadt Dieben vom 15. Avril 1936 ab jeweils in der Zeit von L.rKJi1 ,,Dorm'.ttnss. u"0 2 Uhr nachmittags im Sause des ®e= mr ^"^u"e,ns (Klub), Sonnenstrabe 19, Eingang von der Weidengasse, nach folgendem Plane statt.

die Dienstpflichtigen des Jahrgangs 1913, »eren <ramiliennamen beginnen:

| Polizeidirektion Gießen I

Bekanntmachung

SBetr.: Musterung der Jahrgänge 1913 und 1916 sowie der bei der Musterung 1935 zurückgestellten Dienstpflichtigen der Jahrgange 1914 und 1915, deren Zurückstellungszeit abge- laufen ist oder die nicht gemustert worden sind und sich nicht im Besitze eines Musterungsausweises besinden.

Nus Evund des Wehrgesetzes vom 21. 5. 1935, des Reichs­arbeitsdienstgesetzes vom 26. 6. 1935 und der Verordnung über die Musterung und Aushebung vom 21. 3. 1936 wird hiermit folgendes bekannt gemacht:

I.

1916^^'-,!"»!.'^" 9lCir*fon9cbiitiflcn> die im Jahre 1913 und p : ^'ud> und sich, wenn auch nur vorübergehend, in

oer Stabt ®u&cn aushalten, müssen sich zur Musterung für den -rlensrpftln)trgen oct ^ahtgangc 1914 und h;**

LCftUlltS wurden und deren Zurückstellungs-

91?ttAi*.u.-2 _ < .t! i . wotöcn sind und kei-

funde? wurden 6eMc" 8i>et für "Mich untauglich üe-

«v x * vormittags 8 Uhr.

äu"le®$) am 2t 4- 1936 nachmittags 2 Uhr.

" um 22. 4. 1936 vormittags 8 Uhr,

" 3 um 22. 4. 1936 nachmittags 2 Uhr.

^,D^<?^Er>Mchtigen des Jahrganges 1916, deren Familien- k»<lmen beginnen:

n-h.4 jeder Dienstpflichtige 2 Pabbilder aus 3CÜ f,rofic 45/55 Brustbild ohne Kopfbedeckung, nicht «n Uiliform ausgenommen, vorzulegen.

Dienstpflichtige mit Sehfehlern haben auberdem das Bril­lenrezept mitzubringen.

V.

,, . Zur Musterung hat auch ein Gestellungspflichtiger zu er- tnirrln^ 3u.t.lictlteIfunfl vom Wehrdienst beanttaaen

will oder die Zuruckstellung bereits beantragt hat 0

a)Ui Zurückstellung aus häuslichen und wirt-

Nkpottzeibehörde ' cnt^en4,e Bescheinigung der

b) ^'E.ragen auf Zurückstellung aus Gründen beruflicher Art, Bescheinigung der Ausbildungsstelle oder Lehranstalt.

®rcrnf-pfIid?4i'8e und seine Verwandten ersten Grades sowie seine Ehe,r<iu können Anträge auf Zurückstellunq bei der fMkn.lblI<fht>n schrMich oder durch Niederschrift

u die Gründe für Zurückstellung erst nach der Mu-

i^ung ein, so kann der Antrag nachträglich M der Polizei- direkt,on gestellt werden.

VI.

Die Polizeidirektion kann völlig Wehruntaugliche t Geilt-« kranke, Krüppel usw.) auf Grund eines Zeugnisses des Amt--- nHiArD°n sCt 3ur .Musterung befreien. Ein Dienst-

pflichtiger, der durch Krankheit an der Gestellung zur Muste- einzureichen' ^rüber ei Zeusnis des Amtsarztes