Ausgabe 
2.2.1936
 
Einzelbild herunterladen

Amtsv erkündigungsblatt

her Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, ______________________' Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

9ifcl4. Fabrgang 1936 Beilage der Oberhessi schen Tageszeitung I Gießen, 2. Februar 1936

Kreisamt Gießen

Nr. 9.

Dienstnachrichten.

.Karl Leschhorn aus Bettenhausen wurde zum Wiege- menter und Heinrich Schäfer aus Bettenhausen zum stellver­tretenden Wiegemeister der Gemeinde Bettenhausen bestellt und verpilichtet.

. . mW^,Kauh aus Stockhausen wurde zum Kommandanten der Pflichtfeuerwehr zu Stockhauien bestellt und verpflichtet.

Betreffend: Ferienordnung für das Schuljahr 1936/37.

An di« Schulvorstände der Landgemeinden des Kreifes.

machen Sie auf die in derOberheffifchen Tageszei- tung Nr. 28 vom 29 Januar 1936 abgedruckten Ferienordnung iur das Schuliahr 1936/37 ausmerksam. Eieben, den 30. Januar 1936.

Kreivschulamt Eiehen.

I. B.: Ne be l i ng.

Betreffend: Schasräudc in Nonnenroth.

Bekanntmachung.

.. .Bei 'der Schasher^ her Gemeinde Nonnenroth ist die Schas- raude sestgesteNt worden. Die Schutzmaßnahmen der §§ 248 ff «xr Ausiuhrungsverovdnung zum Reichsviehseuchengesetz sind angeordnet.

Eieben, den 31. Januar 1936.

Kreisamt Giehen.

I. B.: Weber.

Hofs- und Begräbnisordnung der Stadt Vilbel vom 1 April 1935 werden mit Eclbstrase bis zu 150 RM. und im Unoermö- gensfalle mit Haft bestraft.

§ 2

Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Der« kundung tn Kraft.

Friedberg, den 28. Januar 1936.

Kreisamt Friedberg: Dr. Straub.

Kreisamt Lauterbach

Dienstnachrichten.

Karl von Alt zu Langenhain ist zum Feldschützen der Ge< meinde Langenhain ernannt und verpflichtet worden.

Kreisamt Schotten

Nr. 19. Samstag, den 1. Februar 1936

. . Bekanntmachung,

die Einfuhr von Flcischwaren für die olympischen Kämpfer bekr.

Vom 13. Januar 1936.

Nachstehend gebe ich die Verordnung des Herrn Rcichs- und Preußischen Ministers des Innern über die Einsuhr von tlleischwaren für die olympischen Kämpfer, vom 31. Dezember 1935 bekannt.

Da rmstadt, den 13. Januar 1936.

Der Reichsstatthalter in Hessen Landesregierung« 2n Vertretung: Reiner.

Polizeidirektion Gießen

Polizeiverordnung, betreffend das Verbot des Verkehrs mit Gefangenen und Schutzhäftlingen.

Aus Grund des Artikels 1 Ziffer II 2 der ersten Hessischen <90?der Deutschen Gemeindeordnung, d - V!Lb dlb!-. 1 der Städteordnung vom 8. Juli 1911. 1001 t 3 Eeictzes über die Ortsvolizei vom 14. Juli p Reichsvcrordnung über Vsrmögensstraien und ® Februar 1924 wird nach Anhörung der Rats- ®te£ert und mit Genehmigung des Herrn 7 ^nnpV^OQRrOT,nT^»Ao-77o-ßaUll,.e.5re9i<rUnB ~ Abt I 3 V0M erlassen"^ ^^3b 3 -08o6/3.j nachstehende Polizeiverordnung

?'"^Efugt mit Gefangenen oder Schutzhäftlingen in Verkehr tritt oder sich mit ihnen durch Worte, Zeichen oder auf .Cn^Uet. "°r'tandigen versucht, wird mit Geldstrafe bis zu 30 RM. beitraft.

§ 2.

Dwfe Polizeiverordnung tritt am Tage nach ihrer Vcr- osfentlrchung in Kraft.

Eieben, den 29. Januar 1936.

Hessische Polizeidirektion.

2. V.: Beate.

Kreisamt Friedberg

Polizeiverordnung

Zum Schutze des Friedhofs der Stadt Vilbel.

Auf Erund des Artikel 64 des Gesetzes, betr. die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen, 0t>9t 8. Juli 1911 und der Verordnung über Vermögensstrafen und -büßen vom 6. Februar 1924 wird nach Vernehmung des Bürgermeisters mit Genehmigung des Herrn Reichsstatthalters in Hetzen Landesregierung vom 22. Januar 1936 zu Nr. Id G. 978 folgendes verordnet:

§ 1

Zuwiderhandlungen gegen die §§ 47, 9, 1113, 17, 20, 2o, 26, 29, 3135, 37, 40, 43, 47, 48, 50, 51 und 54 der Fried- 1

Verordnung

Ü6er die Einfuhr von Fleischwaren für die olympischen Kämpfer. Vom 31. Dezember 1935.

.Auf Erund des § 25a des Gesetzes über Schlachtvieh- und Fletzchbeschau vom 3. Juni 1900 (Reichsgesetzblatt S. 547) in «er Fassung vom 13. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 1447) tüirb mit Zustimmung des Reichsministers der Finanzen ver­ordnet:

§ 1.

Die Vorschriften des § 12 und des § 13 Abf. 2 des Fleifch- befchaugesetzes finden keine Anwendung auf Fleischwaren, die bis zur Beendigung der olympischen Spiele im Jahre 1936 aus &ern Auslande zur Verpflegung der ausländischen olympischen Kampfer und ihres Begleitpersonals eingehen und von den Zoll­behörden als solche anerkannt werden.

§ 2.

In Abweichung vom § 13 Absatz 1 des Fleischbcschaugesetzes unterliegen die im § 1 bezeichneten Sendungen keiner amtlichen Auslandsfle11chbeschau, wenn sie von den olympischen Kämpfern bei der Einreise nach Deutschland selbst mitgefllhrt werden

Fleisch in luftdicht verschlossenen Büchsen oder ähnlichen Gefagen sowie Wurste und sonstige Gemenge aus zerkleinertem Fleuch sind auch dann nicht der Auslandsfleischbeschau unter- löor^£1? ch.^9n sie als Post- oder Frachtgut eingehen.

Die übrigen ini Post- und Frachtverkehr eingehenden Sen- dungen unterliegen der amtlichen Untersuchung'in der Aus- landsfleifchbeschaustelle des Ortes, an dem die Kämpfe statt- finden.

Berlin, den 31. Dezember 1935.

Der Reichsminister des Innern.

In Vertretung: gez. P f u n d t n e r.

Bekanntmachung

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung. Dom 13. Januar 1936. laaa^Ä»^ I 7 fces Biehseuchengesctzcs vom 26. Juni 1909 (Reichsgesetzbl. C. 519) bestimme ich für das Land Hessen

Für Fleisch und Fleischwaren, die bis zur Beendigung der o ympitzhen Spiele im Jahre 1936 aus dem Auslande zur Ver­pflegung der ausländischen olympischen Kämpfer und ihres Be­gleitpersonals eingehen, treten alle veterinärpolizeilichen Ein­fuhrverbote außer Kraft.

Darmstadt, den 13. Januar 1936.

®er Reichsstatthalter in Hessen Landesregierung» In Vertretung: Reiner.