Der amtliche Teil

Kreisamt Gießen

Amtsgericht Gießen

sperrt.

8 2.

Amtsgericht.

den

Los I

Sos Los Sos Sos So»

Kleiw Stein,

aus Sius» Heu- ver-

II III IV

V VI

Fleisch- und Wurstwaren Kolonialwaren Bohnenkaffee

Frischgemüse

Obft- und Gemasekonserven Kiichenabsälle.

Nr. 25

Verordnung

über die Durchführung der Unfallversicherung in Gemeinden.

Vom 10. Mai 1935.

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Betreffend: Wochenmarkt.

Der auf Donnerstag, 30. Mat 1935 (Himmelfahrttag) fallende Wochenmarkt findet am Mitt­woch, den 29. Mai 1935, statt. Gießen, den 25. Mai.1935.

Bürgermeisterei Gießen. Ritter, Oberbürgermeister.

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Die nächsten Biehmärkte in Eießen finden statt: Dienstag, 28. Mai 1935: Ri»dvieh-(Nutz- vieh-)Markt, Auftriebszeit von 7 bis 8 Uhr vormittags; Mitt­woch, 29. Mai 1935: Schweine­markt, Auftriebszeit von 8 bis 9 Uhr vormittags. Auf dem Nindviehmarkt wird sämtliches Vieh gegen Maul- und Klauen­seuche schutzgeimpft.

Gießen, den 25. Mai 1935. Bürgermeisterei Gießen. Ritter, Oberbürgermeister.

Kämpfe Du für Deine Zeitung sie kämpft für Dich!

Betreffend: Ladenschluß in den Landgemeinden.

Bekanntmachung

Der Reichsstatthalter in Hes­sen Landesregierung Ab­teilung III hat mit Verfügung vom 15. Mai 1935 aus Grund des § 30 der Arbeitszeitverord- nung vom 26. Juli 1934 (Reichs- gefetzbl. I S. 803) nach An­hörung der Gewerbeaufsichts­ämter für offene Verkaufsstellen in Gemeinden mit vorwiegend Landwirtschaft treibender Be­völkerung den Ladenschluß wäh­rend der Zeit bis Ende Sep­tember 1935 widerruflich auf 21 Uhr festgesetzt.

Angestellte und Arbeiter dür­fen in der Zeit von 19 bis 21 Uhr nicht beschäftigt werden.

Die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises wollen diese Anordnung orts­üblich bekanntmachen.

Gießen, den 21. Mai 1935. Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Krüger.

Die Bedingungen liegen bei der Küchenverwal- tung des tk./Inf.-Regt. Gießen, Am Kugelberg 73, Zimmer 122, aus. Sie sind daselbst gegen Zah­lung einer Gebühr von 50 Rpfg. erhältlich. An­gebote mit der Aufschrift:Angebot auf Gebens« mittel für 1. Juli bis 31. Dezember 1935" sind bis 29. Mai 1935, 10 Uhr, der Küchenverwaltung Am Kugelberg 73 nur durch die Post einzusenden. An­gebote mittels Bietungsschein, den die Küchen Ver­waltung unentgeltlich verabfolgt, können nur auf ganze Lose gemacht werden. Bieter sind nach der Verdingungsordnung bei der Oeffnung der Singe« °ote nicht zugelassen. Wenn Bewerber bis zum 20.6.1935 nicht benachrichtigt worden sind, mußte I ^Angebot unberücksichtigt bleiben.

-liüchenverwaltung II./Ius.-Regt. Gießen.

Kreisleitung Büdingen

NTLB., Bezirk Nidda

Fachschaft Volksschule. Zusammen­kunft am Mittwoch, 29. Mai, nachmittags 3 Uhr, in derSteppe zu Nidda.Wie sind im lebenswarmen Geschichtsunterricht die Führer- persönlichkeiten darzustellen?" (Wolf und Müllet)/__

Kreisleitung Lauterbach

Auf die am Souk J 26. Mai, vormittags 8 Uhr, im Jakob-Springer-Haus stattfindende Tagung aller politischen Leiter bee Kreises wird nochmal« chingewiesem: Erscheinen ist Pflicht! .....Anschließend-findest-ein Appell für die Teil­nehmer- r-am Gautag ' statt, ebenso eine Be­sprechung sämtlicher Kassenleiter.

Näheres ist aus dem Rundschreiben Nr. 28/35 zu ersehen. ___________________

Nr. 15

Betreffend: Polizeiverordnmig über den Straßenverkehr in der Gemeinde Klein-Linden.

Polizeiverordnung

Aus Grund der §§ 34 und 36 der Reichsstraßenverkehrsord- nung vom 28. Mai 1934, der Ausiührungsanweisung hierzu vom 29. September 1934, des § 7 der Hess. Durchführungsver­ordnung zur Reichsftratzenver- kehrsordnimg vom 20. Dezember 1934 sowie des Artikels 64 des Gesetzes, betreffend die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise' und Provinzen vom 8. Juli 1911 wird nach An­hörung der Gemeindevertretung und der Ortspolizeibehörde mit Genehmigung des Herrn Reichs­tatthalters in Hessen Lan­desregierung Abteilung Ib vom 11. Mai 1935 zu Nr. Id 26 230 die nachstehende Polizei- verordnuirg erlassen:

§ 1-

geteilt:

1. der ZweckverbandLand- und Fanggrabenverband" (geneh­migt mit Bekanntmachung de§ Hessischen Staatsministe­riums vom 30. Juli 1934, Reg.-Vl. S. 131);

2. derZweckverband Arbeits­dienstabteilung 222/5 Eießen" (genehmigt mit Bekannt-

' machung des Hessischen Staats- ministeriums vom 28. Juli 1934, Reg.-Bl. S. 131);

3. derZweckverband Arbeits­dienstabteilung 223/VI Baben­hausen II (genehmigt mit Bekanntmachung des Herr­schen Staatsministeriums vom 12. Mai 1934, Reg.-Bl. S. 85).

§ 3.

Der Hessische Gemeindeunfall­versicherungsverband ist Träger der Unfallversicherung aller Be­triebe und Tätigkeiten seiner Mitglieder, für die nach der Reichsversicherungsordnung die gemeindliche Eigen- Unfallver­sicherung zulässig ist.

§ 4.

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1935 in Kraft. Mit gleichem Tage treten außer Kraft:

1. die Verordnung, die Durch­führung der Unfallversiche­rung in den Gemeinden be­treffend, vom 21. Juni 1929 (Reg.-Bl. S. 147);

2. die Verordnung, die Dutch- - führung der Unfallversiche-

: rung in den Gemeindever-

- bänden betreffend, vom 26.

Juni 1929 (Reg.-Bl. S. 148);

3. die Zweite Verordnung, die Durchführung der Unfallver- sicherung in den Gemeinden

.....betreffend^ vom 29. Oktober -

1929 (Reg.-Bl. S. 187).

| Darmstadt, den 10. Mai 1935.

I. SB.: Reiner.

§ 2.

Dem Hess. Gemeindeunfallver­sicherungsverband sind auch auf Grund der Verordnung,die Zuteilung von Zweckverbänden zum Hess. Unfallversicherungs-. verband für Städte und Ge­meinden betreffend", vom 5. Ok­tober 1934 (Reg.-Vl. S. 162) die folgenden Zweckverbände zu-

Lw.E. 62 (a)/1934.

Beschluß

Ueber den landwirtschaftlichen Betrieb des Karl Friedrich Eise zu Lich wird das Entschuldungs­verfahren gemäß dem Gesetz zur Regelung der landwirt­schaftlichen Schuldverhältnisse vom 1. Juni 1933 heute um 10 Uhr eröffnet.

Die Landesbauernkasse Rhein- Main-Neckar e. G. m. b. H. zu Frankfurt a. M. wird zur Ent­schuldungsstelle ernannt.

Die Gläubiger werden aufge­fordert, ihre Ansprüche bis zum 10. Juni 1935 bei dem unter­zeichneten Amtsgericht anzumel­den und die in ihren Händen befindlichen Schuldurkunden dem Gericht einzureichen bei Mei- dung der in § 11 Abf. 2 des Entschuldungsgesetzes angedroh­ten Rechtsnachteile.

Gießen, den 3. Mai 1935.

Die Kirchstraße in Linden wird von der straße in der Richtung Wetz­larer Straße bis zu dieser Straße für Kraftfahrzeuge aller Art sowie für den Fahrradoer- tcfjr gesperrt. Ferner werden die Verbindungsgäßchen von der Steinstraße zur Hintergasse und von der Hintergasse zur Lützel-Lindener Straße für den Motor- und Fahrrad verkehr ge-

Äuf Grund des § 38 der 5. Verordnung zum Aufbau der Sozialversicherung vom 21. Dezember 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 1274) wird hiermit ver­ordnet:

§ 1.

Der Unfallversicherungsver­band der hessischen Kreise und Provinzen wird mit Wirkung vom 1. Januar 1935 mit dem hessischen Unfallvetsicherungsver- baud für Städte und Gemein­den (Oeffentlich-rechtliche Kör­perschaft) zusammengelegt. Der Verband führt nach der Zu­sammenlegung den Namen ..Hessischer Eemeindeunfallver- sicherungsverband".

Das Nähere über die Zusam­menlegung wird im Verwal- tungsivege geregelt._____________

Betreffend: Sperrung einer Lahnftrecke.

Bekanntmachung

Auf Grund des Artikels 65 des Gesetzes, die innere Ver­waltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen be­treffend, vom 8. Juli 1911 wird anläßlich der 1. Kurzstrecken­wettfahrt des Gaues XII des FachamtsKanusports' im Deut­schen Reichsbund für Leibes- übungen die Lahn auf der Strecke vom Kieswerk der Firma Rübsamen an bis zum Bootsplatz der Paddlergilde Gießen e. 53., Bootshausstr. 20, am 26. Mai 1935, in der Zeit von 14.30 bis 18.30 Uhr, für alle an der Durchführung der Wettfahrt nicht beteiligten Boote gesperrt.

Zuwiderhandlungen gegen diele Anordnung werden mit Geldstrafe bis zu 90 RM. be­straft.

Gießen, den 22. Mai 1935.

Kreisamt Eiehen.

I. V: E re in. ____________

Richard Valentin Heuchelheim wurde zum bauet für die Gemeinde chelheim bestellt und pflichtet.

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Am Mittwoch, dem 29. Mai 1935, 10 Uhr, wer­den die Küchenbedürfnisse des H/Inf.-Regt. Gießen für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1935 einschl. zu festen Preisen verdungen.

Nachdruck verboten

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Die Meldungen dazu müssen bis späte- üens 2 6. Mai bei der zuständigen Orts« qruppe abgegeben werden, damit die verbilligte' iWt gewahrt werden kann.

0 Es wird außerdem darauf hingewiesen, daß r,ch die Angehörigen des Amtes für Erzieher unteres Gaues am Samstag, 1. Juni, 17 30 Uhr, in der Bessunger Turn­halle, Heidelberger Straße 131, versammeln.

NSLB., Bezirk Hungen ,

Am Dienstag, 28. Mai: Konferenz, vereinigt mit der TagungFachschaft Volksschule", zu ßangb im Schulhaus. Anfang und Verlauf der Tagung bleiben wie verabredet,

Kreisleitung Alsfeld

NTLB-, Kreis Alsfeld

Wir teilen Ihnen folgendes Rundschreiben der Gauamtsleitung mit:

NE-Lehrerbund

©au Hessen-Nassau Darmstadt, 18. Mai 1935. ©auamtskitung

Am 1. und 2. Juni d. I. findet der Gautag ' dr? Gaues Hessen-Nassau start. Es ist Pflicht sämtlicher Angehöriger des Amtes für Erzieher (Mitglieder des NSLB., die gleichzeitig Mit­glieder der Partei sind), an dieser Veranstal- tung teilzunehmen.

Ich ersuche alle Mitglieder, sich bei der zu- stanvigen Ortsgruppe zu melden, damit ihnen die verbilligte Fahrt zuteil wird.

Am Samstag, 1. Juni, 17.30 Uhr, versam­meln sich die Angehörigen des Amtes für Er­zieher unseres Gaues in der Bessunger Turn­halle, Heidelberger Straße 131.

Es sprechen: 1. der Eauobmann Pg. Rings- hausen, 2. Prof. Dr. Ziegler, Direktor der Hochschule für Lehrerbildung, Friedberg, überWehrerziehung im neuen Geiste".

Ich darf die Erwartung aussprechen, daß leinet bet Erzieher-Parteigenossen zurückbleibt, wenn der Gauleiter zur Teilnahme an dem ©autag aufruft. Einheitlicher Wille ist Macht! Heil Hitler!

gez.: Ringshausen, Eauobmann.

Die Schulstraße in Klein- Linden wird für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen aller Art gespart.

§

Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnung werden mit Geldstrafe bis zu 150 RM. ober mit Haft bestraft.

§ 4.

Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage der Verkündi­gung in Kraft. Die Polizeioer- orbnungen vom 24. Januar 1929 und 28. September 19'* sind aufgehoben.

Gießen, den 18. Mai 1935. Hessisches Kreisamt Gießen.

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