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Bekanntmachung.
Betr.: Vorerhebung zur Bodenbenutzungsaufnahme 1935.
2(n die Bürgermeistereien des Kreises.
Der Herr Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hat für 1935 eine ausführliche Bodenbenutzungsaufnahme angeordnet. Die zentrale Durchführung dieser Erhebung für Hessen obliegt dem Hessischen Landesstatistischen Amt in Darmstadt, die Durchführung in den Gemeinden ist Aufgabe der Bürgermeistereien.
Zunächst findet vom 25. März bis 6. April 1935 eine Vorerhebung in den Gemeinden statt. Die erforderlichen Zählpapiere hierzu gehen Ihnen vom Landesstatistischen Amt unmittelbar zu. Sollten sie bis 26. März nicht ih Ihren Besitz gelangt sein, so wollen Sie unverzüglich beim Landesstatistischen Amt (Fernruf Darmstadt Nr. 2657) reklamieren.
Die Durchführung der Vorerhebung wollen Sie ortsüblich bekannt machen, damit die Vetriebsinhaber sich über die Größe ihres Grundeigentums und die von ihnen zugepachtete wie verpachtete Flüche rechtzeitig Gewißheit verschaffen. Die Betriebsinhaber find auf Grund der Verordnung über Auskunftspflicht vom 13. Juli 1923 unter Strafandrohung zur Auskunstserteilung verpflichtet. Die Erhebung dient nur statistischen Zwecken; die Zählpapiere dürfen keiner anderen Behörde als dem Landesstatistifchen Amt zugänglich gemacht werden.
Hauptaufgabe der Bürgermeistereien nach Durchführung der Vorerhebung ist die Ueberprüfung der Vollständigkeit und Glaubhaftigkeit der der von den Betriebsinhabern gemachten Angaben. Zu dieser Ueberprüfung sind der Ortsbauernführer und gegebenenfalls weitere fach- und ortskundige Personen zuzuziehen. Das Ortsgrundbuch ist ausgiebig zur Kontrolle zu benutzen. Besonderes Augenmerk ist auch darauf zu richten, daß die von den Ortseinwohnern außerhalb der Gemeindegemarkung bewirtschafteten Flächen in besondere Zähllisten eingetragen und den zuständigen benachbarten Bürgermeistereien zugeleitet werden.
Das Einsendesormblatt ist bis spätestens 15. April 1935 ausgefüllt unmittelbar an das Landesstatistische Amt in Darmstadt zurückzusenden. Die Ueberprüfung und Richtigstellung von Eintragungen in den Zähllisten ist nötigenfalls auch noch nach diesem Zeitpunkt fortzusühren, da die Angaben in den Zühllisten die Grundlage für die im Mai stattfindende Ausfüllung von Betriebsbogen bilden werden.
Gießen, 18. März 1935.
Hessisches Kreisamt. IV.: Weber.
Bekanntmachung.
Betr.: Den Auswanderungsagenten Wilhelm Jullmann in Gießen.
Der Auswanderungsagent W. Jullmann in Gießen, Bahnhofstraße Nr. 67, ist aus den Diensten der American Line und der Red Star Line ausgeschieden. Seine Konzession als Auswanderungsagent dieser Schifffahrtslinien ist damit erloschen.
' Die genannten Schisfahrtslinien haben bei dem unterzeichneten Kreisamt die Rückgabe der für Jullmann in feiner Eigenschaft als Auswanderungsagent geleisteten Sicherheit beantragt. Dieser Antrag wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Ansprüche, welche der Rückgabe der Sicherheit entgegengesetzt werden sollen, sind innerhalb eines Jahres vom Tage der Bekanntmachung an bei dem unterzeichneten Kreisamt
mit der Nachweisung anzumelden, daß wegen solcher Ansprüche bei Gericht Klage erhoben worden ist.
Gießen, den 18. Mürz 1935.
Kreisamt Gießen. 9.23.: Weber.
Betr.: Schulbücher für Volksschulen.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Den abschriftlich nachstehenden Erlaß teilen wir Ihnen zur Kenntnis und nachdrücklichen Beachtung mit.
Gießen, den 15. März 1935.
Kreisschulamt Gießen. I. V.: N e b e l i n g.
Abschrift.
Der Reichs- und Preußische Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung E II a Nr. 139.
An
die Unterrichtsverwaltungen der Länder.
PP.
■ Im Anschluß an meinen Erlaß vom 16. August 1934 — RUIIC5110 — (für die preußischen Behörden im Zentralvlatt S. 262 veröffentlicht) weise ich erneut darauf hin, daß im kommenden Schuljahre 1935/36 mit Ausnahme des Lesebuches für das 5. und 6. Schuljahr und der Fibel mit Neueinführungen von Schulbüchern für die Volksschulen nicht zu rechnen ist. Ich lege Wert daraus, daß alle Schüler im Besitz der vorgeschriebenen Schulbücher sind und bitte, die Schulaussichtsbeamten anzuweisen, bei den Besichtigungen besonders darauf zu achten. ’
Im Auftrage: gez.: H u b r i ch.
Bekanntmachung.
An die Schulvorstände öer Landgemeinden des KreiscS.
Alle seither an das Hess. Staatsministerium Ministerialabteilung Ila in Darmstadt gerichteten Berichte, Gesuche und dergleichen sind von jetzt ab zu richten an:
Den Herrn Reichsstatthalter in Hessen
— Landesregierung —
Abt. II.
Gießen, den 15. März 1935.
Kreisschulamt Gießen. I. V.: N e b e l i n g.
Bekanntmachung.
Der Plan über die Herstellung einer unterirdischen und oberirdischen Fernsprechlinie an der Straße Steinberg—Grüningen liegt bei dem Postamt in Gießen aus die Dauer von 4 Wochen aus.
Darmstadt, den 11. März 1935.
Telegraphenbauamt.
Berlin W 8, den 5. Februar 1935 — Postsach —.
Druck der Brübl'schen Aniversltäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen


