Amtsverkündigungsblatt her Provinzialdireküon Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach und Schotten.

Beilage der Oberhessischen T

ageszeitung Eietzen,

18. Oktober 1935.

Kreisamt Gießen

Rr. 56.

Dienstnachrichten.

Heinrich Schmidt IV. von Lauter wurde zum 1. Bei­geordneten der Gemeinde La y t« r ernannt.

Wilhelm Wenzel aus Großen-Linden wurde zum 8. Beigeordneten der Gemeind« Erotzen-Linde» ernannt.

Abteilung 111 Preisiiberwachungsstelle.

Bekanntmachung,

bete.: den Bezug von Speisekartosseln durch den Verbraucher beim Erzeuger. Vom 7. Oktober.

Am Interesse eines ungestörten und «rleicherten Bezugs von Speisekartosseln durch den Kleinverbraucher (Verbraucher im eigenen Haushalt) bei dem Erzeuger direkt ist dieser unmittel­bare Bezug in Menge und Form keinen Beschränkungen mehr unterworfen. Ein Schlußscheinzwang ist hier nicht vorgeschrie­ben, ebensowenig «in Zwang zur Aushändigung von Verkauss- bestätigungen und ähnlichem. Der Erzeuger ist auch nicht ge­hindert, auf Wochenmärkten seine Ware dem Verbraucher anzu­bieten. Beschränkung auf bestimmte Mengen, die der Erzeuger nur auf dem Wochenmarkte verkaufen durste, fallen, soweit sie bisher bestanden, weg.

hat der Hausier handel mit Kartoffeln («in» schließlich des Hausierangebots durch Zeitungsinserat«) für die Erzeuger auch künftighin zu unterbleiben. Das Aufsuchen von Wmterbestellungen (also für den Einkellerungsbedars) fällt nicht unter dieses Verbot.

Der Reichsstatthalter i« Hesse« Landesregierung»

Bekanntmachung.

Die Straßensperre auf der Provinzialstraßenftrecke Grimberg Marburg (Abzweig Lumda bi» Geilshausen) ist wieder auf» gehoben.

<5 i« ß « n, den 15. Oktober 1935.

Hessisch« Provinzialdirrktio« Oberhesfen.

Bett.: Die Einsendung der Rechnungen der ev. und kath. Kirchen­fonds für 1934 Rj.

An die rv. und kath. Kircheuvorstände des Kreises.

Soweit erforderlich, werden Sie beauftragt, für die alsbal­dige Aufstellung der Rechnung Ihres Kirchenfonds für 1934 borge zu tragen und uns über die Ablieferung der Rechnung an di« Oberrechnungskammer bis zum 1. Dezember 1935 zu berichten.

Gießen, den 12. Oktober 1935.

Kreisamt Gießen. I. V.: Grein.

Kreisamt Lauterbach

Rr. 87.

Bekanntmachung.

Die Straßensperre aus der Provinzialstraßenstrecke Schlitz Willofs wird a b 19. O ktober 1935 a uf gehoben.

Gießen, den 10. Oktober 1935.

Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.

Kreisamt Schotten

Bekanntmachung. ;

Betr.: Hebammenveesammlung. .

Am Dienstag. d«m 29. Oktob«rl935, vormittags

10.30 Uhr, findet intDarmstädter Hof" zu Schotten eine Hebammenversammlung statt. Tagesordnung: 1. Be­

richterstattung über den Lehrgang in Mainz vom 13. bis 15. Juni 1935. 2. Berichterstattung über den Schulungskursus vom 1. bis 8. September 1935 in Alt-Rhese (Mecklenburg). 3. Ver­schiedenes. Die Landesfachschaftsleiterin Frau Willig aus Offenbach wird anwesend sein.

Das Erschein«» der Hebammen zu dieser Versammlung ist Pflicht.

Schotten, den 11. Oktober 1935.

Hessisches Kreisamt Schotte«. I. V.: Dr. Krüger.

Betr.: Wie oben.

An die Bürgermeisterei«« des Kreises.

Wir verweisen auf vorstehende Bekanntmachung und beauf­tragen Sie, die Hebammen entsprechend zu bedeut«».

Schotten, den 11. Oktober 1935.

Hessisches Kreisamt Schotte«. I. V.: Dr. Krüger.

Betr.: Umwandlung der Wegübergänge km 36,995 und 41,494 der Bahnstrecke Hungr« Mucke in Fußwegübergänge (Gemarkung Laubach).

Bekanntmachung.

Nachdem der Herr Reichsstatthalter in Hessen Landes­regierung der Umwandlung der vorangegebenen Wegüber­gänge in Fußwegübergänge von 1,50 Meter Breite zugestimmt hcrt, wird di« Aenderung nach einer Mitteilung der Deutschen Reichsbahngesellschaft am 1. November 1935 ausgeführt und zu diesem Zeitpunkt wirksam werden.

Schotten, den 15. Oktober 1935.

Hessisches Kreisamt Schotte«. I. V.: Dr. Krüger.

Bett.: Schießübung«« der Gendarmerie.

Bekanntmachung.

Am Mittwoch, dem 2 3. Oktober 1 935, von vor­mittags 8.30 Uhr an, findet auf den Schießständen an der Gede- uerstraße in Schotten Scharfschießen der Gendarme­riebeamten des Kreises statt. Dauer des Schießens bis etwa 3 Uhr nachmittags. Das Gelände bei den Schießstän- den vom Weg nach Busenborn «inschl. bis Fußweg Eschenrod einschl. ist gefährdetes Gebiet und darf in der vorgenannte» Zeit nicht betreten werden.

Auf di« Beachtung der ausgestellten Warnungsschilder wird noch besonders hingewiesen.

Schotten, den 15. Oktober 1935.

Hessisches Kreisamt Schotten. I. V.: Dr. K r üg«r.

Bekanntmachung,

die Einfuhr von Vieh aus stark verseuchten Gebietsteilen betr.

Der Regierungsbezirk Schleswig, der bayerische Regierungs- bezirk Schwaben, die württembergischen Kreise Jagstkreis und Donaukreis, der Landesteil Lübeck in Oldenburg sowie das Landesgebiet Lübeck gelten bis auf weiteres als stark verseucht im Sinne der Anordnung vom 13. Januar 1928 (Reg.-Bl. S. 3) und der ergänzenden Bekanntmachung vom 14. Juli 1932 (Reg.- Bl. S. 91).

Alles aus diesen Gebietsteilen nach Hessen eingesiihrte Zucht- und Nutzvieh (Rinder, Schafe, Schwein« und Ziegen) unterliegt demnach der fünftägigen Absonderung nach Maß­gabe der in der genannten Anordnung gegebenen Vorschriften.

Die Bekanntmachung vom 13. Mai 1935 sowie die ergänzen­den Bekanntmachungen vom 8. und 29. Zuni 1935 sind hiermit aufgehoben.

Darmstadt, den 4. Oktober 1935.

Der Reichsstatthalter in Hesse» Landesregierung.

I. V.: Reiner.