Ausgabe 
16.4.1935
 
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3ahrgang

veröffentlicht m der »Oberhdfifchcn lagee^ltung« vom......./X -.......H................Nr. /

£. Hummern der ßehanntmachungen -ZJL...

____ Betreffend: Die Bildung einer öffentlichen Was- fergenofsenschast zur Entwä serung in den Fluren 2, 3, 14, 17 und 22 der Gemarkung Rüddingshausen, Kreis Gießen.

Bekanntmachung.

Der Herr Reichsitatthalter in Hessen - Lan­desregierung Abteilung le, hat durch Ver­

fügung vom 27. Februar 1935 zu Nr. le 6066 dem Statut der obengenannten Wassergenos­senschaft die Genehmigung erteilt. Gemäß Ar- -tikel 39 des Gesetzes, die Bäche und Vie nicht ständig fließenden Gewässer betreffend, in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Septem­ber 1899, wird nachstehender Auszug aus dem Statut mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß dieses mit dieser Ver­öffentlichung in Kraft tritt.

1. Name der Genossenschaft:Wassergenoffen­genossenschaft Rüddingshausen".

2. Sitz derselben:Rüddingshausen".

3. Gegenstand des Unternehmens:Entwäs­serung der Fluren 2, 3, 14, 17 und 22 der Gemarkung Rüddingshausen".

4. Die von der Genossenschaft ausgehenden Be­kanntmachungen werden unter der Bezeich­nung ,Wassergenossenschast Riiddingshau- sen" in dem Amtsverkündigungsblatt des Kreises Gießen bekannt gemacht und vom Vorsteher unterzeichnet.

Gleichzeitig wird Tagfahrt zur Bildung des Genossenschaftsvorstandes aus Freitag, den 26. April 1935, 9.30 Uhr vormittags, in der Wirtschaft Theiß zu Rüddingshausen anberaumt und zu derselben die Generalversammlung der Genossenschaftsmitglieder einberufen.

Gießen, den 10. April 1935.

Kreisamt Gießen. I. V.: (Stein.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Bildung einer öffentlichen Was- fergenossenschast zur Entwässerung in den Fluren 1 6 der Gemarkung Beltershain, Kreis Gießen.

Der Herr Reichsstatthalter in Hessen Lan­desregierung Abteilung le, hat durch Ver­fügung vom 27. Februar 1935 zu Nr. le 6064 dem Statut der obengenannten Wassergenos­senschaft die Genehmigung erteilt. Gemäß Ar­tikel 39 des Gesetzes, die Bäche und die nicht . ständig fließenden Gewässer betreffend, in der Fassung der Bekanntmachung v»m 30. Septem- ' ber 1899, wird nachstehender Auszug aus dem Statut mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß dieses mit dieser Ver­öffentlichung in Kraft tritt.

1. Name ber Genossenschaft:Waffergenossen- schäft Beltershain".

2. Sitz derselben:Beltershain".

3. Gegenstand des Unternehmens:Entwäs­serung der Fluren 1 6 der Gemarkung Beltershain".

L 4. Die von ber Genossenschaft ausgehenden Bekanntmachungen werden unter der Be­zeichnungWassergenoffenschaft Belters­hain" in dem Amtsverkündigungsblatt des i . Kreises Gießen bekannt gemacht und oom Vorsteher unterzeichnet.

Gleichzeitig wird Tagfahrt zur Bildung des Oenoffenschaftsvorstandes auf Freitags de«

26. April 1935, 8.45 Uhr vormittags, in der Wirtschaft Erb zu Beltershain anberaumt und zu derselben die Generalversammlung der Ge­nossenschaftsmitglieder einberufen.

Gießen, den 10. April 1935.

Kreisamt Gießen. I.V.: Grein.

Bekanntmachung.

Vetr.: Die Umlagen und die Sondergebäude-! steuer des Kreises Gießen für das Rj. 1935. .Der Kreistag hat folgende Steuersätze fest­gesetzt, die von dem Herrn Minister des Innern genehmigt wurden:

A. Für die in den Gemeindegemarkungen ge­legenen Steuerwerke.

Für die Stadt Für die Lands Gießen gemeinden des Kreises

Rpf. Rpf.

1. Auf je 100 Mark

Steuerwerk ber Ge­bäude und Bau­plätze 0,6 3,4

2. Auf je 100 Mark

Steuerwert d. land- und forftw. genutz­ten Grundbesitzes 1,2 6,4

3. a) auf je 100 'Mark

d. Gewerbekapitals 0,4 2,7

b) auf je 100 Matt

d. Gewerbeertrags 6 34

4. auf 1 RM. d. staat­lichen Sonberge- bäudesteuersolls 1935 o. d. Steuerwerten:

a) bis 7000 Mark 2,3 9,15

b) über 7000 Mark 2 8

B. Für die in den selbständigen Gemarkungen gelegenen Steuerwerke und den gemar­kungsselbständigen Grundbesitz.

Rpf.

1. auf je 100 Mark Steuerwerk der

Gebäude und Bauplätze ..... 14,805 2. auf je 100 Mark Steuerwerk des , landw. und gärtnerisch genutzten

Grundbesitzes.........31,725

3. auf je 100 Mark Steuerwert des Waldbesitzes....... . . 35,25

4. a) auf je 100 Mark des Gewerbe- kapitals ......... 2,5

b) auf je 100 Mark des Gewerbe­ertrags ..........24

5. auf je 1 Mark des staatlichen Son- dergebäudesteuersolls 1931 von den Ste u er werten:

a) bis 7000 Mark s 41,175

b) über 7000 Mark , , . ; , 35,95

Der Ausschlag und die Erhebung der Kreis­umlagen erfolgt wie bisher gemeinsam mit den Gemeindeumlagen. Die Umlagen werden in 6 Zielen, jeweils zum 25. der Monate Mai, Juli, September, November 1935, Januar und März 1936 erhoben. (3389

Gießen, den 12. April 1935.

Kreisamt Gießen. J.V.: Dr. Schönhals.