Der amtliche Teil

| Kyeisamt Gießen

Ober-Widdersheim

öffentlich

(Kreis Büdingen)

fetzt. ,

§ 4.

Diese Ortssatzung tritt mit

(3618

in Kraft.

wiesen hat.

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Der Jagdvorsteher. Müller.

I. V.: Weber.

sollte

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Philippi.

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Allertshausen, 14. April 1935.

Hessische Bürgermeisterei Allertshausen. Schubach.

DemBodentei, demBoderMuh. zumBohnetn

Jagdverpachtung der Stadt Nidda

Samstag, 25. Mai l. I., vor­mittags 10 Uhr, wird im Rat­haussaale zu. Nidda die Feld- und Waldjagd des Jagdbezirks Nidda, der 1376 Hektar Feld u. 80 Hektar Wald umfaßt, mit den zugelegten Schutzstreifen öffentlich meistbietend auf zwölf Jahre verpachtet. Die Versteige­rungsbedingungen können bei uns eingesehen werden. Der Zu­schlag wird erst erteilt, wenn der Pächter seine Zahlungs­fähigkeit nachgewiesen hat. . Nidda, den 2. Mai 1935.

Der Jagdvorsteher.

haus zu

meistbietend versteigert werden.

. Versteigerungsbedingungen liegen auf dem Geschäftszimmer der Bürgermeisterei offen, wo­selbst auch näher« Auskunft er­teilt werden kann. Die Pacht­zeit beträgt neun. Jahre.

Der Zuschlag wird erst dann erteilt, wenn . der Steigerer seine Zahlungsfähigkeit nachge-

Nachstehende Hersiellungs arbeiten der evangel. Kirche zu Holzhausen v. d. H. sollen im öffentlichen Wettbewerb aus Grund der Reichsverdingungs- ordnung vergeben werden:

Dachdeckerarbeiten etwa 360 qm Ziegeldach und etwa 200 qm Schieferdach um- bzw. neu zu decken; (3616 Außenputz etwa 500 qm.

Angebotsunterlagen werden hier abgegeben. Angebote find bis zum 14. Mai 1935, 10 Uhr vormittags, in verfchloffenem Umschläge hier einzureichen/ Dm Eröffnung findet im Beisein etwa erschienener Bieter statt. Hess. Hochbauamt Friedberg.

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Betressend: Ueberwachung der , Aufzjige.

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- Dazw. 6.45: - 810: Statt, pauie.* 9.00: lachr. 9.15: . . Dein Erden- X): Nachrichten, irbericht a. d. : Prakt. Rat- 11.00: Werbe- 11,45: Sozial- bet Walz.

msil. Dazw. Bett Nachr.1 JO: Zeit. Mtt- - 14.45: Sen» r u. Koblenz: .: 1. (15.15): omel'ia Goethe, n Tische sichen, i.

imer. 16.30: Ausstellung im 15: Wmn man luhreichez Znne- i: Nachmittags-- DerGrobia- n. Bon Heinrich ächt. 18.55:

igskonzett. I.: Tagessmeeel. icrt. 21.00: ti> der Zundet- :r Zundekbrüder. von Hebel. Zeit, Nachr. - 22.25: Dr. aMchen Rund--

Svortfchan der llnterhaltungs-

Nachtkonzert bes- Nachtmusik.

ist praktisch zu Hause die Wäsche lt viele Wege ersparen h dadurch. Wäsche- n mit 2 und 3 Walzen ;h solche für den Tisch ;hr billig bei

§ 3.

Die Gebühren werden -nach Art. 108 der Hess. Gemeindeord­nung vom 10. Juli 1931 festge-

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nur RM. 188.7 schon für 7.90 monatlich

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gegenüber Hotel Sdiütgk

| Jagdverpachtung

Am 25. Mai 1935, vormit­tags 11 Uhr, soll die Feld- und Waldjagd der Gemeinden Ober- Widdersheim, Grund - Schwal­heim und Unter-Widdersheim mir"SÄäg6noö2'5<fiat Feld und 70" Hektar Wald)' im Rat-

Ortssatzung über die Erhebung einer Kanal­benutzungsgebühr in der Ge­meinde Allertshausen.

Auf Grund des Art. 21 der Hess. Gemeindeordnung vom 10. Juli 1931 wird auf Beschluß des Gemeinderats und mit Ge­nehmigung des Herrn Reichs- statthalters in Hessen Lan­desregierung Abteilung Ib, vom 27. März 1935 zu Nr. Ib 17 613 für die Gemeinde Allerts­hausen folgende Ortssatzung, er­lassen:

'8 1. "

Für alle gemäß der Polizei­oerordnung betreffend die Ent­wässerung von Grundstücken in der Gemeinde Allertshausen vom 1. April 1935 an das Kanalnetz der Gemeinde an ge­schlossenen oder anzuschließenden Grundstücke ist von den Eigen­tümern, Eigenbesitzern oder Nießbrauchern «ine jährliche Kanalbenutzungsgebühr an die Gemeindekasse zu zahlen. Meh­rere hiernach Verpflichtete haf­ten als Gesamtschuldner. Die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr ruht auf den Grund- stücken als dingliche Lash und

unterliegt der Zwangsbeitrei-1 bang wie die direkten Gemeinde­steuern. § ? ./

Die Gebührenpflicht b mt mit dem Monat nach erfolgtem Anschluß. Die Kanalbenutzungs­gebühr ist in ^Zielen,. fällige im Amil und Oktober jeden Jah- Äi. - , OiCNur4 mtviC' res zu zahlen.

Gefest-Bohnenvachs un</-Wa<hsbeize_ ca.Tft Dose Rm,-,75,ta.2t6 Dose Rm.1,40.

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Ein treuer Kamerad auf den man sich immer ver­laßen kann, der Dich vor schadenbringender Ankenntnis bewahrt, der mit guten Utahs schlagen da ist, wann immer Du ihn brauchst, das ist und wird stets sein

einmal die Waschsorgen einer Hotel-Besitzerin haben.

Haben Hie Reine Bange! Die "moderne Hoielbesiherin . r hat jetzt ein Mittel, durch das ihre vielbeanspruchte Wäsche blitzend sauber, frischdustend und weichgriffig roiri), und doch viel länger hält. Man nimmt näm- , : lich in den gutgeleiteten Hotels jetzt ebenfalls Burnus, '

das natürliche Einweichmittel. Noch so schmutzige Küchen- . - Handtücher, Tischdecken mit Hpeiseflecken werden nur durch das Einweichen schon fast ganz sauber. Kochen -t , und Nachwaschen erfordern weniger Arbeit, liefern aber t

eine reinere Wäsche als veraltete Waschmethoden. : >

Unter Bezugnahme auf die 88 3, 13 und 15 der Aufzugs- or dnung vom 5. Mai 1930 l-^-Bl. S. 103) und die Strafandrohung des Gesetzes vom 3. April 1930 (Reg.-Bl. S. 57) fordern wir die Besttzer und Vermieter von Aufzügen hiermit auf, sie alsbald bei der Hessischen Dampfksielinspektlon ________

in Darmstadt onzumeldeG so- tl<m xage ihrer Veröffentlichung weit dies noch nicht geschehen a -----

it Ferner weisen wir darauf hin, daß die Absicht der Errich­tung von Aufzugsanlagen beider zuständigen Baupolizeibehörde (in den Landgemeinden be: dem Hesiischen Hochbauamt in Gie­ßen in der Stadt Gießen bei dem Stöbt. Hoch- und Tiefbau­amt) und bei der Hess. Dampf- kesselinspektion anzuzeigen ist.

Gießen, den 6. Mai 1935. Kreisamt Gießen.

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Im bunten Teil

wirken mit vom hiesig. Stadttheater:

Gesang: Hanni Salzmann Ansage: Paul Nieren Schwank: Luise Decker, Gert Geiger, HansSeitz, Heini Göbel

Tanz: Maja von Rabenau mit Kinder-Ballett

Musik: Kapelle Einbrodt

Einlaßkarten (Vorverkauf 35 Pfennig): Rudolf Rödiger, Walltorstrage35, August Wallenfels, Marktplatz 17, Stadt. Gaswerk, Gartenstrage 31. Abendkasse 50 Pfg. einschL Steuer.

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