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slmtsv erkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Eießen, Friedberg, Büdingen, . Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
Beilage der Oberhessischen Tageszeitung — Eietzen, 1. Dezember 1935.
Kreisamt Friedberg
Betr.: Durchführung der Reichsoerordnung über Fleisch- und Wurstsorteu vom 31. 8. 1935; hier: die sestgestellten ortsüblichen Preise am 31. März 1935 sür Schweinefleisch und Wurst im Kreise Friedberg.
An di« Ortspolizeibehörden und Eendarmeriestationen des Kreises.
Nachstehend geben wir Ihnen die von dem Herrn Reichs- statthalter in Hessen — Landesregierung — für den Kreis Friedberg gemäß dem Stand vom 31. März 1935 festgestellten ortsüblichen Höchstpreise für Schweinefleisch und Wurst bekannt. Dies« Preise gelten nicht nur für Fleischer, Metzger usw., sondern auch sür Feinkost- und Kolonialwarengeschäfte. Sie sind von den Ortspolizeibehörden unverzüglich zur öffentlichen Kenntnis zu bringen, ihre Innehaltung ist zu überwachen. Etwa heute höher liegende Preise sind auf den Stand der
neu festgestellten Höchstpreise zurllckzuführen.
Einfache Leber- und Blutwurst
In allen Gemeinden . . . . . ; . - 0,75
Ln Bad-Nauheim, Butzbach, Friedberg, Vilbel , 0,80
Fleischwurst
In allen Gemeinden ... ... . » , * . 0,90
In Bad-Nauheim, Friedberg, Vilbel . - , » 1,00
Bratwurst
. In allen Gemeinden sein 1,00
grob 1,10
In Bad-Nauheim ■ « » « - ■ • sein 1,10 grob 1,20
•) Hausmacher Leber- und Blutwurst
In allen Gemeinden ...... 0,90 bis 1,00
NM.
NM.
RM.
RM.
Ln Bad-Nauheim. Friedberg . . . 1,10 bis 1,20 „
Schmalz ausgelassen
In allen Gemeinden . . . . . « . ! 1,10 RM.
Schmalz ganz
Ln allen Gemeinden entsprechend billiger als Schmalz ausgelassen.
Braten mit Beilage
In allen Gemeinden . ...... 0,90 RM.
In Friedberg, Dad-Nauheim, Butzbach, Vilbel . 0,94 „
Bauchlappen gesalzen und srisch
In allen Gemeinden entsprechend billiger als Braten.
Karree und Kammstück
In allen Gemeinden . . « > 0,90 RM.
In Friedberg, Vilbel, Bad-Nauheim . - - • 1,00 „
In Butzbach..... * 0,94 „
*) Schwartemagen (Fleischmagcnj
In allen Gemeinden..... 0,90 bis 1,00 RM.
Ln Bad-Mauheim, Friedberg, Vilbel . 1,00 „
F r i edb« r g/ H., den 19. November 1935.
Kreisamt Friedberg.
Dr. Straub.
Kreisamt Büdingen ..... if
Nr. 73
Vetr.: Verkausssonntage vor Weihnachten.
Bekanntmachung.
Nach dem Erlaß des Herrn Reichs- und Preußischen Arbeitsministers vom 11. Oktober 1935 — III a Nr. 20 295/35 — werden von den Sonntagen im Dezember 1935 der 8., 15. und 22. Dezember gemäß § 105 b Absatz 2 der Gewerbeordnung für den Verkauf aus offenen Verkaufsstellen sreigegeben.
*) Anmerkung : Lm Rahmen dieser Preisspanne darf von einem Betrieb nur derjenige Preis genommen werden, der am 31. März 1935 berechnet worden ist. Z. B.: Galt ein Preis von 90 Rpf., dann ist dieser heute maßgebend, galt ein solcher von 95 Rpf., dann ist auch der heutige Preis so. Die Spanne ist also nicht so zu verstehen, daß jeder Betrieb aus 1 AM. erhöhen darf.
Aufgrund des § 30 der Arbeitszeitverordnung vom 26. Juni 1934 (RGBl. I. S. 803) wird im Einvernehmen mit dem Gewerbeaufsichtsamt eine Verkaufszeit bis 19 Uhr zugelassen. Diese Zulassung erfolgt unter folgenden Bedingungen:
1. Die Verkaufszeit darf an jedem Sonntag nicht mehr als 5 Stunden betragen. Während des Vormittagsgottesdienstes darf ein Verkauf nicht stattfinden.
2. Durch die Genehmigung darf keine Verlängerung der Ver- kaufsdauer am einzelnen Sonntag gegenüber der bisherigen Regelung eintreten. Es kann aljo nur eine Verschiebung der Verkaufsstunden, nicht etwa deren Vermehrung erfolgen.
3. Die Angestellten dürfen grundsätzlich nur bis 18 Uhr beschäftigt werden. Werden sie nach 18 Uhr noch beschäftigt, . dann ist ihnen nach der Beendigung ihrer Tätigkeit eine . ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 12 Stunden zu .. gewähren.
Büdingen, den 22. November 1935.
Hessisches Kreisamt Büdingen.
Becker.
An die Bürgermeistereien des Kreises.
Vorstehende Bekanntmachung ist ortsüblich, zu veröffentlichen.
Büdingen, den 22. November 1935.
Hessisches Kreisamt Büdingen.
Becker.
Kreisamt Alsfeld
Betr.: Allgemeine Viehzählung am 3. Dezember 1935.
An die Bürgermeistereien des Kreises.
Am 3. Dezember 1935 findet wie alljährlich eine Viehzählung statt, dabei werden zugleich auch die nicht beschaupflichtigen Haüsschlachtungen in den Monaten September, Oktober und November, sowie die Kälbergeburten in der gleichen Zeit ermittelt. Außerdem ist «ine Erhebung der Anbauflächen des Wintergetreides sowie von Raps und Rübsen vorzunehmen. Die Durchführung dieser Erhebungen in den Gemeinden ist Aufgabe der Bürgermeistereien.
Das Landesstatistische Amt in Darmstadt wird Ihnen hierfür folgende Unterlagen zugehen lassen:
1. Zählbezirkslisten und Gcmeindebogen für die Viehzählung.
2. Eine Berichtspostkarte für die Anbauflächenerhebung des Wintergetreides.
Bürgermeistereien, die bis zum 28. November die vorerwähnten Zählpapiere nicht erhalten haben, wollen unverzüglich das Lanbesstatiftische Amt, Fernruf Darmstadt 2657, benachrichtigen.
Die auf den Erhebungspapieren aufgedruckten Anleitungen und Erläuterungen wollen Sie sorgfältig beachten und auch die Zähler mit ihrem Inhalt eingehend vertraut machen. Die Erhebungen dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Sie dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet und keiner anderen Behörde als unmittelbar dem Landesstatistischen Amt zugeleitet werden. Wir empfehlen Ihnen, die Zählung ortsüblich bekannt zu machen.
Die ausgefüllten Zählbezirkslisten und Gemeindebogen der. Viehzählung sind
spätestens bis zum 7. Dezember, die Verichtspostkarte für die Wintergetreide-Anbauflächenerhebung
spätestens bis zum 15. Dezember unmittelbar an das LandesstatistifHe Amt in Darmstadt einzusenden.
Alsfeld, den 21. November 1935.
Kreisamt Alsfeld.
3. 8L Dr. Lotz.


