Amtsverkündigungsblaii ffir die Provinzialdirektton Oberheffen und für das Kreisamt Gießen 7lr. SO Erscheint Dienstag und Freitag. 28. September Nur durch die Post zu beziehen. 1934
3nhallsübersicht:Die Feier des Deutschen Erntedanktages am 30. September 1934. — Antrag der Gewerkschaft Louise in Weickartsbain aus Ge- schl'uß ln^en Landaemeinden^ des Anschlußgleises auf Bahnhof Weickartshain. — Spendenscheine für das Hilfswerk „Mutter und Kind". — Saben» einkhlieftHdi «Dar 9unhhp„ hoZ"*» -n «--r °On |taa? 'd)rf.n Turnhallen, Schulräumen und dergleichen an die Organisationen der Hitler-Jugend einschließlich BDA. und den dem Reichssportsuhrer unmittelbar unterstellten Turn- und Sportvereine. — Unterrichtsfilm sowie Rundfunk-Empfangsgeräte in Schulen. — Dienstnachrichten. •
Betr.: Die Feier des Deutschen Erntedanktages am 30. September 1934.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Nach Anordnung des Reichsministers der Finanzen sind Veranstaltungen, die am 30. ü. M. aus Anlaß des Erntedanktages und zu Ehren der deutschen Bauernschaft unternommen werden, von'der Verqnüqunqs- steuer freizustellen, soweit sie sich im Rahmen des von den zuständigen Stellen bekanntgegebenen Programms halten. Von der Vergnügungssteuer sind damit diejenigen Veranstaltungen freizustellen, die
a) am 30. September 1934,
b) aus Anlaß des Deutschen Erntedanktags,
c) zu Ehren der deutschen Bauernschaft unternommen werden und
ct) sich im Rahmen des von den zuständigen Stellen bekanntgegebenen Programms (vgl. Darmstädter Zeitung Nr. 218 vom 18.' d. M.s halten.
Alle vier Merkmale müssen Zusammentreffen, um die Freistellung zu bewirken. Nicht vergnllgungssteuerfrei sind hiernach Veranstaltungen, die auch dann stattgefunden hätten, wenn der 30. September nicht zum Erntedanktag bestimmt worden wäre (3.33. Kirchweihfeste und dergleichen).
In gleichem Umfange hat das Hessische Staatsministerium Ministerial- abteilung 1b (Innere Verwaltung) auf Grund des Art. 10 des Hessischen Urkundenstempelgesetzes Veranstaltungen, die am 30. September 1934 aus Anlaß des Deutschen Erntedanktages und zu Ehren der deutschen Bauernschaft unternommen werden und sich im Rahmen des von den zuständigen Stellen bekanntgegebenen Programms halten, für stempelfrei erklärt. Die Erlaubnisscheine für solche Veranstaltungen sind demgemäß stempelfrei auszustellen.
Gießen, den 28. September 1934.
Kreisamt Gießen. 3. 33.: vr. Schönhal s.
Bekanntmachung.
Betr.: Antrag der Gewerkschaft Louise in Weickartshain auf Genehmigung der Verlängerung des Anschlußgleises auf Bahnhof Weickartshain.
Die Gewerkschaft Louise in Weickartshain beabsichtigt die Verlängerung ihres Anschlußgleises auf Bahnhof Weickartshain. Entsprechender Antrag bei dem Hessischen Staatsministerium ist gestellt. Die Pläne hierzu liegen in der Zeit vom 1. bis 8. Oktober 1934 auf der Registratur des Kreisamts Gießen, Landgraf-Philipp-Platz 3, während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8—16, Samstag von 8—13 Uhr) zur Einsicht offen. Etwaige Einwendungen gegen die geplante Anlage können während der Offenlegungsfrist und innerhalb einer Woche nach Ablauf derselben bei dem Kreisamt Gießen schriftlich unter Angabe der Gründe vorgebracht werden.
Gießen, den 25. September 1934.
Kreisamt Gießen. 3- V.: Dr. S ch ö n h a l s.
Betr.: Spendenscheine für das Hilfswerk „Mutter und Kind".
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Laut Schreiben des Reichsschatzmeisters der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei vom 24. August 1934 ist gegen den Vertrieb von Spendenscheinen für das Hilfswerk „Mutter und Kind" durch Werbeschreiben nichts einzuwenden. Diese Art des Vertriebes fällt nicht unter das Sammeloerbot nach Gesetz vom 3.3uli 1934.
Auf Anweisung des Reichsschatzmeisters ist jedoch strengstens darauf zu achten, daß dieser Vertrieb von Spendenscheinen nicht von Haus zu
Haus, auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in Gast- oder Vergnügungsstätten oder an sonstigen öffentlichen Orten vorgenommen wird.
Gießen, den 27. September 1934.
Kreisamt Gießen. I.V.: Weber.
Bekanntmachung,
Betr.: Ladenschluß in den Landgemeinden.
Die Ausdehnung des späteren Ladenschlusses, wie sie mit Verfügung des Hess. Staatsministeriums vom 9.3uli 1934 laut unserer Bekanntmachung vom 10.3uli 1934 im Amtsverkündigungsblatt Nr. 35 angeordnet wurde, erstreckt sich auf solche Verbrauchergenossenschaften, deren Verteilungsstellenleiter kein Gehalt, sondern nur eine Vergütung in Form der Umsatzprovision erhalten.
Gießen, den 27. Septmber 1934.
Hessisches Kreisamt Gießen. 3. 33.: Weber.
Betr.: Ueberlassung von staatlichen Turnhallen, Schulräumen und dergleichen an die Organisationen der Hitler-3ugend einschließlich VDÄ. und den dem Reichssportführer unmittelbar unterstellten Turn- und Sportvereine.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Um zu übersehen, in welchem Umfang und in welcher Art Turnhallen, Schulrüume und dergleichen von obengenannten Organisationen benützt werden und für diese Verhältnisse eine einheitliche Regelung zu treffen, ist bis zum 10. Oktober 1934 zu berichten:
1. Welche schulischen Räume werden benützt?
2. Von welchen Organisationen?
3. Werden Benutzungsgebühren verlangt? 3n welcher Höhe?
4. Wie erfolgt die Regelung für Lichtverbrauch, Heizung und Reinigung?
5. Werden besondere Gebühren an den Hausmeister und dergleichen gezahlt? 3n welcher Höhe?
Gießen, den 28. September 1934.
Kreisschulamt Gießen. 3. 53.: Nebeling.
Betr.: Unterrichtsfilm sowie Rundfunk-Empfangsgeräte in Schulen.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir erinnern an die umgehende Erledigung unserer Verfügung vom 24. d. M. (Absatz 2).
Gießen, den 28. September 1934.
Kreisschulamt Gießen. 3. 33.: Nebeling.
Dienstnachrichten des Kreisamts.
Die Ministerialabteilung I b des Hessischen Staatsministeriums hat genehmigt: 1. Dem Schillermuseum in Marbach a. N. 6000 Lose zu je 50 Rpf. der 3ubiläums-Geldlotterie aus Anlaß des 175. Geburtstages von tynebnd) von Schiller unb zugunsten bes Schillermuseums in Mar- bach a. N. im Volksstaat Hessen zu vertreiben. Vertriebszeit 14. September » 5 23<^.ODremt,er 1934. 2. Dem Verein für Wiederherstellung bes Heiliq- kreuz-Munsters in Schwübisch-Gemünb 5000 Losbriefe zu je 50 Rpf ber 9. Gelblotterie zugunsten bes Heiligkreuz-Mllnsters in Schwäbifch-Gemünb Ust Volksstaat Hessen zu vertreiben. Vertricbszeit: 1. Oktober 1934 bis 31. Marz 1935. 3. Dem Deutschen Reichskriegerbund „Kyffhäuser", Landesverband Baden in Karlsruhe, 4000 Lose zu je 50 Rpf. der Lotterie des Kyffhauferbundes Gau Baden im Volksstaat Hessen zu vertreiben Vertriebszeit: 18. September bis 4. Dezember 1934.
Druck der Brübl'fchen Univerfitäts-Buch. und Steindruckerei, R. Lange. Gießens


