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Bekanntmachung.
Betr • Die Bildung einer öffentlichen Wassergenossenschaft zur Entwässerung in den Fluren 6, 7 und 8 der Gemarkung Bersrod.
Nachdem zur Ausführung von Entwässerungsanlagen in den Fluren 6 7 und 8 der Gemarkung Bersrod Antrag auf Bildung einer öffentlichen Wassergenossenschaft gestellt worden ist und die Abteilung 1/e (Landwirtschaft) des Hessischen Staatsministeriums die Einleitung des Verfahrens zur Bildung der öffentlichen Waffergenofsenschast angeordnet hat wird hiermit bekanntgegeben, daß die Vorarbeiten hierzu vom Dienstag, den 18., bis Montag, den 31. Dezember 1934 einschließlich auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Bersrod zur Einsicht sämtlicher Grundeigentümer, deren Grundstücke in die zu verbessernde Flache fallen, offen liegen. k m ,,, ,. „
Die Grundeigentümer werden zur Versammlung und Beschlußfassung sowie zur Wahl ihrer Vertreter für das weitere Verfahren aus
Mittwoch, den 9. Januar 1935, vormittags 9 Uhr, in den Saal der Wirtschaft Becker zu Bersrod geladen, unter Androhung des Rechtsnachteils, daß die Nichterscheinenden sowie die Nichtabstimmenden als dem beantragten Unternehmen beistimmend, mit der Wahl der Vertreter einverstanden angesehen und mit ihren Einwendungen gegen die Art der Ausführung später nicht mehr gehört werden.
Gleichzeitig werden die Grundeigentümer und Wassernutzungsberechtigten, welche an dem Unternehmen nicht unmittelbar beteiligt erscheinen, aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen das Unternehmen in der vorerwähnten Tagfahrt geltend zu machen, widrigenfalls die Einwendungen nach Ablauf der Frist nicht mehr berücksichtigt werden und nur noch privatrechtliche Entschädigungsansprüche gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden können.
Gießen, den 23. November 1934.
Kreisamt Gießen. I. V.: Grein.
Druck der Drübl'schen Universitäts-Buch« und Steindruckerel, R. Lange, Gießen


