Ausgabe 
21.12.1934
 
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Miniiterialabteilunq für Bildungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum, an daß die Schriftformen nach Sütterlin ohne Einschränkung mit Begum des Schuljahres 1935/36 einzuführen find,

Gießen, den 15, Dezember 1934.

Kreisfchulamt Gießen, 3. V.: Nebeling,

kX (vin.r Ginreifeaenehmigung bedürfen dagegen n i ch t

b) uüerbalb des Saargebiets wohnende abstimmungsberechtigte Verionen Für sie genügt der von der Abstimmungskomnusßon ausgestellte Abstimmungsausweis in Verbindung nut dem

2 Person°en, die im Besitz eines saarländischen Reisepasses oder ; L.Li^"S'°?^^r^VeLnung der Regie- ' RSS f^r^'Äi^^u^S^äiima:

vom 13. November 1926 besitzen.

Gießen, den 19. Dezember 1934.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Grein.

Betr.: Schreibunterricht. . @

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Krerlev.

In Aenderung der Verfügung vom 24. Oktober 1934 zu Nr. 26484 (Ueberdruck vom 30. Oktober 1934) ordnet das Hessische Staatsministermm,

Betr.: Instandhaltung der Schulbänke usw.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Bei der Aufstellung der Voranschläge ist darauf zu achten, daß auch Mittel vorgesehen werden für die Instandhaltung oder die notwendigen Neuanschaffungen von Schulbänken und anderen Emrichtungsgegen- ständen, die zu einem geordneten Schulbetrieb gehören.

Ergeben sich dabei besondere Schwierigkeiten, so ist uns zu berichten, Gießen, den 19. Dezember 1934.

Kreisschulamt Gießen. 3.23.: Nebeling.

Druck der Drübl'schen Aniverfitäts.Buch. und Steindruckerei, D. Lange, Gießen.