Amtsverkün-igungsblattW
sür die provinzial-irekiion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
M.23
Erscheint Dienstag und Freitag.
Rur durch die Post zu beziehen.
1934
Gebietsteilen. - Merkmale einer neuen Fälschung von Reichsbanknoten
0 ^ugenorrcyer ver ossentltchen Straßen- und Haussammlungen. — Schulbücher. — Beurlaubung von Lehrern zu politischen Kursen. — Dtenstnachrichten.
Bekanntmachung, die Einfuhr von Vieh aus stark verseuchten Gebietsteilen betr.
Vom 28. April 1934.
Der Regierungsbezirk Merseburg und Braunschweig gelten bis auf weiteres als stark verseucht im Sinne der Anordnung vom 13. Januar 1928 (Reg.-Bl. S. 3) und der ergänzenden Bekannt- inachung vom 14. Juli 1932 (Reg.-Bl. S. 91).
Alles aus diesen Gebietsteilen nach Hessen eingeführte Zucht- und Nutzvieh (Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen) unterliegt demnach der fünftägigen Absonderung nach Maßgabe der in der genannten Anordnung gegebenen Vorschriften.
Die Bekanntmachung vom 23. Februar 1984 ist hiermit aufgehoben.
Darmstadt, den 28. April 1934.
Hessisches Staatsministerium.
Ministerialabteilung Ib (Innere Verwaltung).
I. A.: Webe r.
Bekanntmachung.
Das Reichsbankdirektorium gibt folgende Merkmale einer neuen Fälschung von Reichsbanknoten über 20 RM. bekannt, die hiermit zur allgemeinen Kenntnis und zur Beachtung für die staatlichen und sonstigen öffentlichen Kassestellen gebracht werden.
Darmstadt, den 27. April 1934.
Abteilung Id (Finanzen) des Hessischen Staatsministeriums.
I. V.: Krapp.
Von den im Umlauf befindlichen Reichsbanknoten über 20 RM. der Ausgabe vom 11. Oktober 1924 ist in Hamburg, Braunschweig und Lübeck eine neue Fälschung festgestellt ivorden, die an nachstehenden Merkmalen zu erkennen ist:
Papier: Im Griff und in der Stärke ähnlich dem echten.
Pflanzenfasern: Fehlen.
Wasserzeichen: Auf der Vorderseite durch Aufdruck mit leicht deckender Farbe schwach vorgetäuscht.
Gemusterte Blindprägung mit Koutrollstempel: Grob nachgeahmt. Am rechten Rande ist ein bogenförmiger Abschnitt ungeprügt.
Vorderseite: Gröberes Gesamtbild. Im weiblichen Bildnis ist das linke Auge — vom Beschauer aus gesehen — auffallend klein gehalten. Das im Ausdruck entstellt wiedcrgegebene Gesicht erscheint durch die gebrochen gedruckte Schraffur teilweise wie mit leichten Pickeln besetzt. Die Schriften und Unterschriften sind vielfach verkrüppelt.
Rückseite: Die rohe Gesamtwicöergabe des Notenbilües mit den ungleichen, zerfressenen Schriften kennzeichnet die Nachbildung als solche ohne weiteres. Der Strafsatz zeigt allgemein zu groß gehaltene, unreine Typen.
Reihenbezeichnung und Nummer: U. 7 778169 (veränderlich, meist unsauber aufgeöruckt).
Für die Aufdeckung der Falschmünzerwerkstatt und dahin führende Angaben hat die Reichsbank eine Belohnung bis zu 3000 RM. ausgesetzt.
Mitteilungen, die auf Wunsch vertraulich behandelt werden, nimmt für Groß-Berlin die Deutsche Zentralstelle zur Bekämpfung von Geldfälschungen, Französische Straße 33, Anruf: A 6 Merkur 0824, entgegen,' für alle anderen Orte sind die örtlichen Polizeibehörden zuständig.
Bekanntmachung.
Betr.: Straßcnsperre-Aufhebung.
Die Straßensperre auf der Provinzialstraßenstrecke „Ortsdurchfahrt Beuern" ist wieder aufgehoben.
Gießen, den 8. Mai 1934.
Hessische Provinzialöirektion Oberhessen.
Betr.: Feuerlöschwesen im Kreise Gießen: hier: Besichtigung der Feuerlöscheinrtchtungen und Abhaltung von llebunge».
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Nach dem gemäß § 8 der Dienstanweisung für die Kreisfeuerwehrinspektoren vom 7. Mai 1921 von uns genehmigten Reiseplan werden die Besichtigungen und Hebungen der Feuerwehren tut ft ah re 1934 in den einzelnen Gemeinden des Kreises, wie in nachstehendem Verzeichnis angegeben, abgehalten. Die Stunde, zu der die Besichtigung an dem betr. Tage stattfindet, wird Ihnen von dem Kretsfeuerwehrinspektor noch mitgeteilt werden.
Wir empfehlen Ihnen, dafür Sorge zu tragen, daß die Bekanntmachung Ihrerseits rechtzeitig gemäß § 10 der Kreisfeuerlösch- vrdnung erfolgt.
Gleichzeitig weisen wir darauf hin, daß der Kreisfeuerwehr- inspektor beauftragt ist, insbesondere auch die nach § 11 der Verordnung vom 11. Oktober 1890 und die gemäß § 27 der Kreisfeuer- löschordnung (siehe auch unsere Bekanntmachung vom 20. Februar 1922 — Amtsverkündigungsblatt Nr. 25) zu führenden Listen und Verzeichnis einzusehen und auf die Pflege und Behandlung des Schlauchmatertals zu achten.
Wegen etwaiger Entschuldigungen verweisen wir auf unsere Bekanntmachung vom 21. Mai 1922 (siehe Amtsverkündigungsblatt
69 vom 6. Juni 1922) und bemerken dazu noch, daß der Besuch von Festlichkeiten ohne besondere Genehmigung des Kreisamts nicht als Entschuldigung angesehen werden kann. Wir weisen hierbei darauf hin, daß nur in den dringenösten Fällen (familiäre oder geschäftlich unaufschiebbare Angelegenheiten), eine Befreiung durch den Bürgermeister oder Kommandanten gewährt werden kann, damit die Mannschaften bei den Uebungen möglichst vollzählig sind.
Es erscheint notwendig, daß die Bürgermeister der betreffenden Gemeinden bzw. ihre Stellvertreter bei den Besichtigungen anwesend sind, damit etwaige Beanstandungen an Ort und Stelle besprochen werden können.
Wir weisen noch darauf hin, daß die in dem nachstehenden Reise- plan nicht benannten Gemeinden unangemeldete Besichtigungen der Feuerlöscheinrichtungen zu erwarten haben. *
Reiseplan
für die Besichtigung der Feuerlöscheinrichtungen und Abhaltung von Uebungen sür das Jahr 1934.
Mai 13.: Stockhausen, Weickartshain.
„ 22.: Allendorf a. d. L.
„ 27.: Birklar, Muschenheim, Arnsburg.
Juni 3.: Harbach, Saasen mit Wirberg und Bollnbach.
„ 10.: Bersrod, Winnerod, Reinharöshain.
„ , 17.: Uebungs- und Vorführungsfahrt mit der Kreis- motvrspritze nach Nieder-Bessingen, Inheiden, Utphe, Bellersheim.
„ 30.: Klein-Linden.
Juli 1.: Hausen.
„ 7.: Großen-Linden.
„ 8.: Garbenteich, Watzenborn-Steinberg.
„ 13.: Leihgestern.
„ 14.: Heuchelheim.
„ 15.: Rüddingshausen, Kesselbach, Appenborn, Allertshausen, Climbach.
„ 22.: Lang-Göns mit der Kreismotorspritze Uebungsfahrt und Vorführung.
August 4.—6.: Provinzial-Feuerwehrtag in Bad-Nauheim.
August 12.: Lindenstruth, Albach, Steinbach.
„ 19.: Kreisfcuerwehrtaq in Leihgestern.
„ 26.: Ruttershausen, Staufenberg, Treis a. d. Lda., Dau- bringen.
September 2.: Reiskirchen.
„ 9.: Wieseck.
„ 16.: Alten-Buseck.
„ 23.: Weitershain, Lumda, Stangenrod.
„ 30.: Langd, Rodheim, Rabertshausen mit Ringelshausen.
Gießen, den 8. Mai 1934.
Kreisamt Gießen. I.V.: Grein.


