Ausgabe 
6.4.1934
 
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wenn eine Abtretung der Grundstückserträgnisse ohne Zustini- niffp0(>Teenyr^tCtd)Smm:,terS oöct eine Pfändung dieser Erträg- v-i-1u-lyi*

B. ohncKündigungsfrist

äer Darlehensnehmer den im Darlehensvertrag und in Ziffer 1, 2 und 3 geregelten Verpflichtungen nicht naclifnmmt b ^mnqme<^e,^ra8aatline2ÖeSrPrunö,tüc£^ Qaltii ober teilweise äitm Zwecke der Zwangsverftelgerung oder Zwangsverwal- rTP8Cmirdoder erfolgt, oder wenn die Rechtsgültig- fctt oder der Rang der verbürgten Hypothek bestritten wird

Grundstück ohne Zustimmung des Reichsarbeits- mimsters zu anderen als Wohnzwecken verwendet wird, wenn der Darlehensnehmer in Konkurs gerät, das Vergleichs- verfahren über fern Vermögen eröffnet wird oder wenn er auch nur außergerichtlich die Zahlungen einstellt wenn bei entern Verkauf des Grundstückes die Uebermabmo £ontnrtr,Önli$en öurcfj öen Erwerber nicht zustande-

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^"knk'- ^eich mtö gering dicker als das echte, auf der Rückseite t t gelblichen, gneisigen Paste bedruckt.

vereinzelt durch dunkelbraune Druckstriche an- y vV V H Ivl*

$8öHetr3Ct^e: Rückseitig durch Ausdruck mit deckender Farbe vor- ... äRau^chi, tu der Durchsicht nur schwach sichtbar.

Gemusterte Bliudpraguug und mit Kontrollstempel: Flacher ae= ?/agt. ij-m Kontrollstempel fehlt hinter den TeilwörteruAus- tr ffub Kontroll-" zuweilen der Bindestrich und über der flugelartigen Verzierung der Punkt.

Vordersette: Grießiges Druckbilö. Das weibliche Bildnis ist mit­unter verschwommen und in den Einzelheiten fast unkenntlich * l 2 3 4 5 -öc W9cben, zmmeileit ist es etwas reiner gedruckt, doch sind auf breseit Nachbildungen der Brustlatz und die am Bildnis bell Teile des Zierrahmens auffallend

Spalten. Die Unterschriften sind fast unlesbar. Im Stempel des Reichsbanküirektorlums sind die Ranüliuien ungleich und reckten8 Aöf^-NiMpl ^Urschrift ist kaum zu entziffern und int rechten Aölerflugel svom Beschauer aus gesehen) trennt die

Federn ein größerer Zwischenraum.

Dem Aufdruck fehlt die Schärfe des echten Druckbildes. Dte j;roße Mittelguilloche ist nur einfarbig braun, auf echten Noten zweifarbig grau und rotbraun gedruckt. Die <Straf= hat kleinere Typen. Im SSorte"VERSCHAFFT" m VnchstabeR zu einemB" verkrüppelt.

und Nummer: Mit ungleich großen Typen, auf ^ ^? ^rsette mit rotbrauner, statt feurigster Farbe ge- ir'cHiia s ^^bachiete Notennummern: H. 1742 874,

H. 9 919 528 (veränderlich). '

Anscheinend Steindruck. Die Druckplatten ent­standen auf photographischer Grundlage.

Reichsbank-Direktorium. Unterschriften.

An sämtliche unterstellte« Kaffen.

Auf vorstehende Bekanntmachung weisen wir ausdrücklich hin. Gießen, den 26. März 1934.

Kreisamt Gießen. J.V.: Dr. Schonhals.

I Bekanntmachung.

Vetr.: Lagerung von Getreide, Heu und leicht entzündlichen Gegen­ständen in der Nahe der Bahnkörper.

£Um Aie Gefahr einer Entzündung durch Funkenauswurs der hi fhi?0QWen °öei burch Fahrlässigkeit der Reisenden zu verhüten, Lagerung von Heu und Grummet, sowie die Aufstellung Getreide in der Nähe der Bahnkörper möglichst einzuschräu- ken und nicht langer auszudehnen, als unbedingt erforderlich.

Gießen, den 4. April 1934.

Kreisamt Gießen. J.V.: Dr. Schönhals.

SStn die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Bekanntmachung weisen wir Sie hin mit dem wÄni«*? öc< .tn Betracht kommenden Landwirten alsbald bringen und für Beachtung Sorge zu tragen.

.Wir «npfehlen Ihnen ferner zu veranlassen, daß die im Herbst ieüt1 imC^rfiVrtfi6TCnfintfiöer ?äf)e t?61 Bahn gelegenen Wiesen letzt im Fruhfahr abgebrannt werden.

Gießen, öen 4. April 1934.

__________Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Schonhals.

Bctr.: Ordentliche Sitzung des Kreistags des Kreises Gießen am

Bekanntmachung.

i, Artikels 39 Absatz IV des Gesetzes, betr. die

innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und der Pro- ^»li 1911 wird hiermit zur Kenntnis gebracht, fnrV£^mer ordentlichen Sitzung am 24. März 1934 folgende Beschlüsse gefaßt hat:

L Die Rechnung für das Rj. 1932 wird dem Antrag des Kreis- ausschuffes entsprechend und vorbehaltlich der Revision durch die Oberrechnungskammer genehmigt. Die bei den einzelnen Kapiteln und Titeln entstandenen Kreöitüber- ichreltungen werden zu Lasten der nachgewiesenen Deckungs- inittel genehmigt.

2. Der vom Kreisausschuß festgestellte Bericht über die Ver- ^en ©tanö der Kreisverbanösangelegenheiten vom Rf. 1932 wird genehmigt.

3. Der Voranschlag für das Rechnungsjahr 1934 wird mit einer ®<;famteiunaijnte und einer Gesamtausgabe von 774 479 RM. e'stäestel t. Der Umlagebedarf wird unter Beibehaltung der 1933er Ausschlagssatze auf 208 000 RM. festgesetzt.

4. Der Beitritt des Kreises Gießen zum Rhein-Mainischen Garantleverband wird genehmigt.

5. Der Auflösung der selbständigen Gemarkung Hof-Güll wird

zugestimmt. Die Grundstücke dieser Gemarkung werden auf

(2) Das Recht des Reichsarbeitsministers, die Kündigung zu ver- langen, erlischt, wenn es nicht innerhalb 6 Monaten nach Fest­stellung öey Kundigungsgrundes ausgeübt wird. J "

5. Erlöschung der Bürgfchaftsverpflichtuug.

(1) Unterläßt es der Darlehensgeber, zu einer Vereinbarung uöer eine für wn nachteilige Veränderung des Schuldverhältnisse8 oder der bestellten Sicherheiten die Zustimmung des Reichsarbeits- mlNlsters einzuholen, so tritt die Bürgschaftshaftung für einen hier­durch verursachten Ausfall nicht ein.

(2) Äommt öer Darlehensnehmer mit der Zahlung von Zins- Mid ^.ligungvbetragen tn Verzug, so wird das Reich von der Bürg- schafGverpfllchtuug für die rückständigen Beträge befreit, wenn der Darlehensgeber dem Reichsarbeitsminister innerhalb von 3 Mo- ssRen seit Fälligkeit den Verzug des Schuldners unter Angabe der

öer verfallenen Summe nicht schriftlich mitgeteilt hat. Stundet er Darlehensgeber fällige Zins- und Tilgungsbeträge ohne schrift­liche Einwilligung des Reichsarbeitsministers länger als drei Mo- mke sv ivirö das Reich von feiner Bürgfchaftsverpflichtung hin­sichtlich der gestundeten Beträge befreit.

(3) Kommt der Darlehensgeber den in Ziffer 4 festgesetzten Ver- p.lichtungen nach Aufforderung durch den Reichsarbeitsminister nicht nach, so erlischt die Bürgschaftsverpflichtung des Reiches.

6. Kosten.

-n-Diedurch den Abschluß, die Erfüllung und die Abwicklung des Burgschaftovertrages jetzt oder in Zukunft entstehenden Kosten, Stenern, Abgaben und Gebühren trägt der Darlehensnehmer.

7. Gebühre».

Für die Prüfung des Antrages, die Verwaltung der Bürgschaft und zur Deckung von Ausfällen erhebt die Deutsche Bau- und Bodenbank Aktiengesellschaft, Berlin, Gebühren, die von dem Reichsarbeitsminister festgesetzt werden.

8. Rechtsnachfolger.

(1) Im Falle der Schuldübernahme gilt die Reichsbürgschaft zu­gunsten des neuen Schulöerns nur dann, wenn der Reichsarbeiis- inlnlster der Schuldübernahme vorher schriftlich zugestimmt hat. Das gleiche gilt von der Abtretung der Darlehensforöerung.

(2) Darlehensnehmer und Darlehensgeber haben ihre Verpflich- tungen dem Reich gegenüber ihren Rechtsnachfolgern aufzuerlegen mit der Maßgabe, daß diese gehalten sind, ihre jeweiligen Rechts­nachfolger in gleicher Weise zu binden.

9. Erbbaurechte.

.. Auf Erbbaurechte finden diese allgemeinen Vertragsbedingungen sinngemäße Anwendung.

Bekanntmachung.

Auf Grund des Abschnitts IV 1 und 3 der Bestimmungen des I -ielchsarbeitsministers für die Uebernahme von Reichsbürgschaften sur öen Kleinwohnungsbau vom 28. Februar 1934 wird angeordnet:

^erfTe ßanöeSBeööröe im Sinne der Ziffer 1 und 3 des Ab- I , o isk das Hessische Staatsministerium, Ministerialabtei- I tag 3 (Arbeit und Wirtschaft).

r .. II.

m Die Anträge auf Uebernahme einer Reichsbürgschaft für den I oereich des Volksstaates Hessen sind bei der genannten Stelle I unzureichen. I

Darmstadt, öen 23. März 1934.

Der Hessische Staatsminister: Jung.

Bekanntmachung.

Das nachstehende Schreiben des Reichsbauköirektoriums über «erkmale falscher Reichsbanknoten über 20 RM. wird hiermit ta Kenntnis der hessischen staatlichen Kassestellen gebracht.

Darmstadt, den 19. März 1934.

Abteilung Id (Finanzen) des Hessischen Staatsministeriums. I J.V.: Krapp.

ncichsbank-Direktorium

Nr. 1109 F. Berlin SW 111, den 23. Februar 1934.

N?^?eu im Umlauf befindlichen Reichsbanknoten über 20 RM.

1 ^««aaße vom 11. Oktober 1924 ist in Breslau und Dresden