Ausgabe 
4.5.1934
 
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Amtsverkün-igungsblatt^

für die prsvmzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

Ar. 21 Erscheint Dienstag und Freitag. 4. Dur durch die Post zu beziehen. 1934

Inhaltsübersicht: Die Umlagen und die Sondergebäuöesteuer des Kreises Gießen für das Rj. 1934. Schulfunk. Freistellen. Individuelle Schulversäumnisstatistik. Segelfliegerkursus. Schwimmunterricht an den Schulen. Die Staatliche Landes­beratungsstelle für das Büchereiwesen in Hessen. Schulbücher. Schulfeier aus Anlaß der ersten Wiederkehr des Tages der Ernennung des Gauleiters Sprenger zum Reichsstatthalter in Hessen. Dienstnachrichten.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Umlagen und die Sondergebäuüesteuer des Kreises Gießen für das Rj. 1984.

Der Kreistag hat folgende Steuersätze festgesetzt, die von dem Herrn Minister des Innern genehmigt wurden:

A. Für die in den Gemeindegemarkungen gelegenen Steuerwerte.

Für die Stadt Gießen

Rpf.

1. Auf je 100 Mark Steuerwert der Ge­bäude und Bauplätze 0,6

2. Auf je 100 Mk. Steuerwert des land- und forstw. genutzten Grundbesitzes 1,2

3. a) auf je 100 Mk. des Gewerbekapitals 0,4 b) auf je 100 Mk. des Gewerbeertrags 6

4. auf 1 RM. des staatlichen Sonöerge- bäudesteuersolls 1932 (unter Senkung des vollen Jahresbetrags für das Rj.

1931 um 20 v. H. v. ö. Steuerwerten: a) bis 7000 Mark 2,3

b) über 7000 Mark 2

Für die Land­gemeinden des Kreises

Rpf.

3,4

6,4

2,7

34

9,15

8

B. Für die in den selbständige» Gemarkungen gelegenen Steuer­werte und den gemarkungsselbständigen Grundbesitz.

Rpf.

1. auf je 100 Mk. Steuerwert der Gebäude und Bauplätze 14,805

2. auf je 100 Mk. Steuerwert des landw. und gärtnerisch genutzten Grundbesitzes 31,725

3. auf je 100 Mk. Steuerwert des Waldbesitzes 35,25

4. a) auf je 100 Mk. des Gewerbekapitals 2,5

b) auf je 100 Mk. des Gewerbeertrags 24

5. auf je 1 Mk. des staatlichen Sondergebändesteuersolls

1931 (unter Senkung des vollen Jahresbetrags für das

Rj. 1931 um 20 v. H.) von den Steuerwerten:

a) bis 7000 Mark 41,175

b) über 7000 Mark 35,95

Der Ausschlag und die Erhebung der Kreisumlagen erfolgt wie bisher gemeinsam mit den Gemeindeumlagen. Die Umlagen wer­den in 6 Zielen, jeweils zum 25. der Mouate Mai, Juli, Septem­ber, November 1934, Januar und März 1935 erhoben. Auf die Steuerschuld, die sich auf Grund der demnächst zur Zustellung kom­menden Steuerbescheide ergibt, werden die für das Rj. 1934 ge­leisteten Vorauszahlungen auf Kreisumlagen aufgerechnet.

Bei verspäteter Zahlung der Kreisumlagen werden dieselben Zuschläge erhoben, wie sie der hessische Staat bei verspäteter Zah­lung von Steuern und Abgaben erhebt.

Gießen, den 28. April 1934.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Schönhals.

Betr.: Schulfunk.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Die nachstehende Verfügung des Hess. Staatsministeriums, Ministerialabteilung Ila, teilen wir Ihnen zur Kenntnis und Be­kanntgabe an sämtliche Lehrkräfte mit.

Gießen, den 25. April 1934.

Hessisches Kreisschulamt. J.V.: Dr. Weigand.

Die Neuformung der Bilöungsarbeit aller Schularten wird in steigendem Maße eine Unterstützung durch die Sendungen des deutschen Rundfunks für die Schule finden. Diese Schulfunksen­dungen sollen dem Lehrer für den Klassenunterricht Kernthemen aus allen Unterrichtsgebieten zur Verfügung stellen: im beson­deren sollen Hörbilder aus der deutschen Geschichte, aus Heimat- und Volkskunde, Grenz- und Auslanösdeutschtum, Stätten deut­scher Arbeit, aus dem deutschen Kunstschaffen in Sprache und Musik dem Lehrer wirkungsvolle Anhaltspunkte geben, die Unter­richtsarbeit im Geiste der nationalsozialistischen Revolution vor- wärtszutreiben.

Auf Ersuchen des Reichsministers des Innern weisen wir alle Volks- und höheren Schulen, Berufs- und Fachschulen auf diese Hilfe zur Verlebendigung eines gegenwartsnahen Unterrichts

hin und machen ihnen die Mitarbeit an einer immer tiefer grei­fenden Auswirkung durch Bereitstellen der dabei gemachten prak­tischen Erfahrungen zur besonderen Pflicht.

Zur gründlichen Vorbereitung der Schulfunksendungen stehen zwei Zeitschriften zur Verfügung: für die Hand des LehrersDer Schulfunk" herausgegeben von der Reichsrundfunk G.m.b.H., zwei- wöchentltch ein Heft zum Preise von 10 Pf.s und für die Mitarbeit der Schuljugend derJugendfunk" (Amtliche Zeitschrift für die funkischen Ziele der Reichsjugendführung, achttägig zum Preise von ebenfalls 10 Pf. für ein Hefts. Der Bezug beider Zeitschriften wird für Lehrer und Schüler empfohlen.

Betr.: Freistellen.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Das Hessische Staatsministerium, Ministerialabteilung für Bil- dungswefen, Kultus, Kunst und Volkstum hat ungeordnet, daß mit Wirkung vom neuen Schuljahr an Freistellen nur an solche Schüler und Schülerinnen verliehen werden dürfen, die sich außerhalb der Schule in solchen Organisationen betätigen, die die besondere För­derung des Staates genießen. Ausnahmen können nur bei Vor- liegeu besonderer Umstände, insbesondere bei solchen Schülern und Schülerinnen zugelassen werden, die durch amtsärztliches Zeugnis nachweisen, daß sie zu dieser Betätigung infolge körper­licher Gebrechen nicht in der Lage sind.

Gießen, den 28. April 1934.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Weigand.

Betr.: Individuelle Schulversäumnisstatistik.

An die Schulvorstände der Landgemeinde» des Kreises.

Das abschriftlich nachstehende Schreiben des Präsidenten des Reichsgesundheitsamtes in Berlin vom 15. März 1934 4831/7.3. teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme mit.

Bis zum 25. Mai 1934 ist zu berichten, bei welcher Schule der­artige Schülerbogen in den letzten Jahren geführt worden sind.

Gießen, den 30. April 1934.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Weigand.

Abschrift.

Der Präsident Berlin NW 87, den 15. März 1934.

des Reichsgesunöheitsamts.

4831/7.3

An

das Hessische Staatsministerium.

Ministerialabteilung für Bilöungswesen,

Kultus, Kunst und Volkstum

in D a r m st a d t.

Zur Durchführung einer individuellen Schulversäumnisstatistik, die nach dem beiliegenden Muster öurchgeführt werden soll, dürften sich die vom Verlagshaus Darmstadt hergestellten Schülerbogen (Hess. Einheitsformular Nr. 20) eignen. Ich wäre für eine gefällige Mitteilung darüber, bei welchen Schulen sich wahrscheinlich sorg­fältig geführte Schülerbogen dieser Art aus den letzten Jahren befinden, sehr dankbar.

Betr.: Segelfliegerkursus in Nieder-Ofleiden (Oberhessen).

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

In Nieder-Ofleiden veranstaltet die Flieger-Untergruppe vom 22. Mai d. I. ab einen vierwöchigen Segelfliegerkursus. Er um­faßt Theorie, Modellbau, Flugzeugbau, Segelfliegen. Die Teil­nahmegebühr beträgt bei freier Verpflegung und Unterkunft für die vier Wochen 40 RM.

Bis spätestens 3. Mai ö. I. sind uns diejenigen Lehrkräfte zu melden, die bereit sind, an dem Kursus teilzunehmen. Dabei ist anzugeben, wie alt die Betreffenden sind und ob sie schon fliege­rische Vorbildung besitzen. Vertretungskosten dürfen nicht ent­stehen.

Gießen, den 30. April 1934.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Weigand.