„richtung von Betrieben erforderlich ist, während eine solche nach dem Einzelhandelsschutzgesetz nicht erforderlich war.
Die Genehmigung der Hauptvereinigung -ist ferner bei Errichtung von Backwarenverkaufsstellen einzuholen.
Gießen, den 30. Oktober 1934.
Kreisamt Gießen. I. 23.: Webe r.
Am die Bürgermeistereien des Kreises.
Indem wir Sie auf vorstehende Bekanntmachung Hinweisen, empfehlen wir Ihnen, Interessenten entsprechend aufzuklaren und etwaige Anträge auf Genehmigung an uns weiterzuleiten.
Gießen, den 30. Oktober 1934.
Kreisamt Gießen. 3. 23.: Webe r.
Uhr
8—12 und
1. Bäckereien
2. Konditoreien
6—13
6—21
11—13
8—12
14—16
6—13 6—10
9—13
8—10
3.
4.
5.
6.
7.
Milchoerkauf
Roheisverkauf
Verkauf von Blumen und Gärtnereierzeugnissen
Zustellung leicht verderblicher Expreßgüter
Zeitungsvertrieb:
a) Austragen von Haus zu Haus
b) in Verkausshäuschen ,
c) auf öffentlichen Straßen und Plätzen und in Gaststätten
d) in stehendem Gewerbebetrieb
Bekammtmachumg.
Betr.: Sonntagsruhe im Handelsgewerbe in der Stadt Gießen.
Auf Grund des § 105e der Gewerbeordnung und der §§ 146, 162 ber Hessischen Ausführungsverordnung zur Gewerbeordnung werden die Ber- kaufszeiten an Sonn- und Feiertagen für Gewerbe, deren Ausübung an diesen Tagen zur Befriedigung täglicher oder an diesen Tagen besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung erforderlich »st, für den Bereich der Stadt Gießen mit sofortiger Wirkung wie folgt festgesetzt:
8. Badeanstalten:
a) in der Stadt
b) Flußbad 6—20
9. Verkauf von Obst, Speiseeis, Südfrüchten und geringwertigen Lebensmitteln auf öffentlichen Straßen und Plätzen 11—19
10. Aufnahme von Lichtbildern 10 15
Die Bekanntmachungen des Polizeiamts Gießen vom 27. März und 23. Februar 1921 und des Kreisamts Gießen vom 12. Oktober und 28. November 1932 werden hiermit aufgehoben.
Uhr
1919
1926
Gießen, den 30. Oktober 1934.
Kreisamt Gießen. 3. 23.: Weber.
Bekammtmachumg.
Betr.: Ausbau der Wasserkraft in der Mühle des Heinrich Ludwig Frey in Allendorf a. d. Lda.
Der Mühlenbesitzer Heinrich Ludwig Frey zu Allendorf a. d. Lda. beabsichtigt den Einbau einer Turbine in seiner in der Gemarkung Allendorf a.d. Lda., Fl. IX, Nr. 80, Londorfer Straße 35 gelegenen Muhle. Die Pläne und Beschreibung liegen in der Zeit vom 7. bis 20. November d. 3. auf der Bürgermeisterei Allendorf a. d. Lda. zu jedermanns Einsicht offen. Einwendungen können innerhalb der Offenlegungsfrist schriftlich oder mündlich zu Protokoll auf der Bürgermeisterei Allendorf a. d Lda. erhoben werden. Nach Ablauf der Frist ist die Geltendmachung von Einwendungen ausgefchloffen.
Gießen, den 1. November 1934.
Kreisamt Gießen. 3- 23.: Grein.
Betr.: 175. Wiederkehr des Geburtstages Friedrich von Schillers.
Am die
Schulvorstände der Landgemeinde« des Kreises.
Da der 10. November in diesem 3ahre auf einen Samstag (Staats- juqendtag) fällt, find die Feiern zum Andenken an den 175. Geburtstag Friedrich von Schillers bereits am 9. November zu veranstalten.
Gießen, den 1. November 1934.
Kreisschulamt Gießen. 3- 23.: Nebeling.
Druck der Drübl'lchen Uni verii t ä ts . Duch. und Steindruckerei. X Lange. Gießen
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