Ausgabe 
2.11.1934
 
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richtung von Betrieben erforderlich ist, während eine solche nach dem Einzelhandelsschutzgesetz nicht erforderlich war.

Die Genehmigung der Hauptvereinigung -ist ferner bei Errichtung von Backwarenverkaufsstellen einzuholen.

Gießen, den 30. Oktober 1934.

Kreisamt Gießen. I. 23.: Webe r.

Am die Bürgermeistereien des Kreises.

Indem wir Sie auf vorstehende Bekanntmachung Hinweisen, empfehlen wir Ihnen, Interessenten entsprechend aufzuklaren und etwaige Anträge auf Genehmigung an uns weiterzuleiten.

Gießen, den 30. Oktober 1934.

Kreisamt Gießen. 3. 23.: Webe r.

Uhr

812 und

1. Bäckereien

2. Konditoreien

613

621

1113

812

1416

613 610

913

810

3.

4.

5.

6.

7.

Milchoerkauf

Roheisverkauf

Verkauf von Blumen und Gärtnereierzeugnissen

Zustellung leicht verderblicher Expreßgüter

Zeitungsvertrieb:

a) Austragen von Haus zu Haus

b) in Verkausshäuschen ,

c) auf öffentlichen Straßen und Plätzen und in Gast­stätten

d) in stehendem Gewerbebetrieb

Bekammtmachumg.

Betr.: Sonntagsruhe im Handelsgewerbe in der Stadt Gießen.

Auf Grund des § 105e der Gewerbeordnung und der §§ 146, 162 ber Hessischen Ausführungsverordnung zur Gewerbeordnung werden die Ber- kaufszeiten an Sonn- und Feiertagen für Gewerbe, deren Ausübung an diesen Tagen zur Befriedigung täglicher oder an diesen Tagen besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung erforderlich »st, für den Be­reich der Stadt Gießen mit sofortiger Wirkung wie folgt festgesetzt:

8. Badeanstalten:

a) in der Stadt

b) Flußbad 620

9. Verkauf von Obst, Speiseeis, Südfrüchten und gering­wertigen Lebensmitteln auf öffentlichen Straßen und Plätzen 1119

10. Aufnahme von Lichtbildern 10 15

Die Bekanntmachungen des Polizeiamts Gießen vom 27. März und 23. Februar 1921 und des Kreisamts Gießen vom 12. Oktober und 28. November 1932 werden hiermit aufgehoben.

Uhr

1919

1926

Gießen, den 30. Oktober 1934.

Kreisamt Gießen. 3. 23.: Weber.

Bekammtmachumg.

Betr.: Ausbau der Wasserkraft in der Mühle des Heinrich Ludwig Frey in Allendorf a. d. Lda.

Der Mühlenbesitzer Heinrich Ludwig Frey zu Allendorf a. d. Lda. be­absichtigt den Einbau einer Turbine in seiner in der Gemarkung Allen­dorf a.d. Lda., Fl. IX, Nr. 80, Londorfer Straße 35 gelegenen Muhle. Die Pläne und Beschreibung liegen in der Zeit vom 7. bis 20. November d. 3. auf der Bürgermeisterei Allendorf a. d. Lda. zu jedermanns Einsicht offen. Einwendungen können innerhalb der Offenlegungsfrist schriftlich oder mündlich zu Protokoll auf der Bürgermeisterei Allendorf a. d Lda. erhoben werden. Nach Ablauf der Frist ist die Geltendmachung von Einwendungen ausgefchloffen.

Gießen, den 1. November 1934.

Kreisamt Gießen. 3- 23.: Grein.

Betr.: 175. Wiederkehr des Geburtstages Friedrich von Schillers.

Am die

Schulvorstände der Landgemeinde« des Kreises.

Da der 10. November in diesem 3ahre auf einen Samstag (Staats- juqendtag) fällt, find die Feiern zum Andenken an den 175. Geburtstag Friedrich von Schillers bereits am 9. November zu veranstalten.

Gießen, den 1. November 1934.

Kreisschulamt Gießen. 3- 23.: Nebeling.

Druck der Drübl'lchen Uni verii t ä ts . Duch. und Steindruckerei. X Lange. Gießen

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