Ausgabe 
27.10.1933
 
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Auf Grund öeS Abschnitts C der vor sichenden Bestimmungen des Reichsarbeitsministers wird für den Bolksstaat Hessen folgen­des angeordnet:

I.

Oberste Landesbehörde im Sinne der Ziffer 8 ist das Hessische Staatsministerium, Ministerialabteilung 8 «Arbeit und Wirtschaft).

II.

Anträge sind in der gleichen Form wie bisher bei den Bürger­meistereien einzureichen.

Anträge von Mietern oder sonstigen Inhabern von Räumen sind gesammelt durch den Grundstückseigentümer weiterzuleiten.

Die Bewilligung des Zuschusses wird für die Städte der Bür­germeisterei und für die übrigen Gemeinden dem zuständigen Hessischen Hochbauamt im Rahmen der besonders zugeteilten Mittel übertragen.

Anträge auf Gewährung eines Reichszuschusses für Jnstanö- setzungs- oder Umbauarbeiten in staöteigenen Gebäuden sind bei der Ministerialabteilung 3 (Arbeit und Wirtschaft) einzureichen.

III.

Bis zum 10. und 25. jedes Monats, erstmalig zum 25. Novem­ber 1933, haben die Bewilligungsbehörden der Ministerialabtei- lung 3 (Arbeit und Wirtschaft) eine Zusammenstellung über die erteilten endgültigen Bescheide vorzulegen.

lieber die Auszahlung der danach erforderlichen Beträge er­läßt die Ministerialabteilung 3 (Arbeit und Wirtschaft) weitere Bestimmungen.

IV.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für die früher verteilten Mittel, soweit Vorbescheide nach dem 20. September d.J. erteilt sind oder noch erteilt werden.

V.

Antragsvordrucke sind durch die Bewilligungsbehörden zum Preise von 0,15 RM. einschließlich Porto zu beziehen.

Darmstadt, den 18. Oktober 1933.

Der Hessische Staatsminister.

Jung.

Betr.: Errichtung einer Zwangsinnung für das Spezial-Optiker­gewerbe der Augenoptik für Hessen.

Bekanntmachung.

Unsere Bekanntmachung vom 22. September 1933 im Amts- verkündigungSblatt Nr. 69, betreffend Anordnung des Beitritts­zwanges für die obengenannte Innung, ist rechtskräftig gewor­den. Die Satzung der Innung ist voü uns genehmigt worden. Die Versammlung, in der die Innung errichtet und der Vor­stand gewählt wird, findet statt

am Sonntag, dem 29. Oktober 1938, 11 Uhr, im Restaurant Kaisersaal (Grünes Zimmer), Grafenstraße 13, in Darmstadt.

Sämtliche beteiligten Gewerbetreibende werden hierzu ein­geladen.

Darmstadt, den 24. Oktober 1933.

Kreisamt Darmstadt. I. V.: Dr. Prob st.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Eröffnung des ordentlichen Lehrganges 1933/34 an den landwirtschaftlichen Schulen bei den Hess. Landwirt- schaftsümtern.

Der ordentliche Lehrgang an den landwirtschaftlichen Schulen in Gießen und Grünberg beginnt

Montag, den 8. November 1933,

und zwar in Gießen um 9 Uhr und in Grünberg um 9.30 Uhr.

Anmeldungen zur Aufnahme werden von den Direktoren der genannten Landwirtschaftsämter eutgegengenommen und sind als­bald zu richten für die Landwirtschaftliche Schule in Gießen an Herrn Direktor Dr. Lung, Landwirtschaftsamt Gießen, Liebig- straße, Fernruf 2203, Grünberg an Herrn Direktor Dr. Lehr, Landwirtschaftsamt Grünberg (Hessen), Fernruf 70.

Die in die Unterklasse aufzunehmenden Schüler und Schüle­rinnen müssen mindestens Ostern 1932 aus der Volksschule ent­lassen sein.

Ueber die Höhe des Schulgeldes, den Lehrplan usw. geben die zuständigen Herren Landwirtschaftsdirektoren bereitwilligst Aus­kunft.

Zu dem Dienstbezirk des neugebilöeten Landwirtschaftsamts Gießen gehören nachstehende Orte des Kreises Gießen:

Albach, Allendorf (Lahn), Allendorf (Lumda), Alten-Buseck, Allertshausen, Annerod. Beuern, Bellersheim, Bettenhausen, Birk­lar, Burkhardsfelden, Climbach. Daubringen, Dorf-Gill, Eberstadt, Garbenteich, Gießen, Großen-Buseck, Großen-Linden, Grüninqen, Hattenrod, Hausen, Heuchelheim, Hungen, Holzheim, Inheiden,

I Klein-Linden, Langsdorf, Lang-Göns, Leihgestern, Sich, Linden- struth, Londorf, Lollar, Mainzlar, Muschenheim, Nonnenrotd

I Rieder-Bessingen, Obbornhofen, Ober-Bessingen, Ober-Hörgern Oppenrod, Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg' Steinbach, Treis (Lumda), Trohe, Villingen, Watzenborn-Steinbera uud Wieseck. 3

Alle übrigen Orte des Kreises Gießen gehören zu dem Land- wirtjchaftsamt Grünberg.

Auf die große Bedeutung und Wichtigkeit der fachlichen Aus­bildung der Heranwachsenden landwirtschaftlichen Jugend möchten wir besonders Hinweisen.

Gießen, den 20. Oktober 1933.

Kreisamt Gießen. I.V.: Schmidt.

An die Bürgermeistereien des Kreises.

Wir verweisen hiermit auf die vorstehende Bekanntmachung und empfehlen Ihnen, diese alsbald wiederholt ortsüblich veröffent­lichen zu lassen, auch bei den Landwirten auf Anmeldung ihrer den landwirtschaftlichen Beruf ergreifenden Söhne zum'Schul­besuche hinzuwirken.

Gießen, den 20. Oktober 1933.

Hessisches Kreisamt Gießen. J.V.: Schmidt.

Betr.: Nachrichtenblatt der deutschen Wissenschaft und Technik Forschungen und Fortschritte".

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Einem Ersuchen der Reichszentrale für wissenschaftliche Be­richterstattung entsprechend, machen wir erneut auf das monat­lich dreimal erscheinende NachrichtenblattForschungen und Fort­schritte" aufmerksam. Da die Reichszentrale geneigt ist, bei einer größeren Anzahl von Bestellungen den jährlichen Bezugspreis einschließlich Zustellungsgebühr auf 10 RM. zu senken, sehen wir bis zum 5. November 1933 Ihrem Bericht entgegen, ob:

1. das Nachrichtenblatt bereits bezogen rottö;

2. vom 1. Januar 1934 an der Bezug des Blattes gewünscht wird. Die Meldung wird von uns weitergeleitet und ist für die Besteller verbindlich.

Der Meldungstermin ist unbedingt einzuhalten,- Fehlanzeige ist erforderlich.

Gießen, den 25. Oktober 1933.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Henß. --------------£------ Betr.: Schulsparkassen.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Am 30. ö.M. ist der Deutsche Spartag. Im Hinblick darauf hat das Hess. Staatsministerium, Ministerialabteilung für Bil­dungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum angeorönet, daß alle Kräfte in Bewegung gesetzt werden, der Arbeit dieses Tages auch in den Schulen Hessens ein volles Gelingen zu sichern. Was aber noch wichtiger sein mutz, ist unser Bemühen, den Sinn für das Sparen an sich in der Schuljugend und durch sie bei den Eltern unserer Schüler zu wecken, zu pflegen und zu fördern und nachhaltig im Bewußtsein jedes deutschen Menschen zu ver­ankern. Das Sparen, sei es auch im Kleinsten, muß zu einer gern geübten Gewohnheit werden, die aus der Einsicht in die Rot- rvendigkeit dieses Tuns herauswächst.

Wir erwarten von den Lehrkräften der Volks- und Berufs­schulen, daß sie sich wieder voll und ganz in den Dienst der Sache stellen und den zu erwartenden Werbeveranstaltuugen der Spar­kassen ihr ungeteiltes Interesse entgegenbringen.

In einer Unterrichtsstunde am 30. Oktober 1933 sind die Schüler in einem kurzen Vortrag auf die volkswirtschaftliche Bedeutung des nationalen Spartages besonders hinzuweisen. Die einfachste Form des Sparens (z.B. Markenkleben), fern von aller kost- (preligen und zeitraubenden Spielerei, die nur Auaenblicks- erfolge für ausgeklügelte Systeme erzielt, ist immer 'die beste und wird am ehesten zu dauernder Gewohnheit.

Gießen, den 25. Oktober 1933.

Hess. Kreisschulamt. I. V.: Dr. Hentz.

Dienstuachrichteu des Kreisamts.

Willi Noll, Gießen, Neustadt 47, Karl Uhl, Gießen, Ebelstr. 28, Wilhelm Höchst, Gießen, Marburger Straße 66, und Franz Hen­necke«, Gießen, Marburger Straße 65, wurden als Feldgcschworene für die Stadt Gießen verpflichtet.

Heinrich Grün II. aus Weitershain wurde als Rechner für die Gemeinde Weitershain bestellt und verpflichtet.

Das Hessische Staatsministerium, Ministerialabteilung Ib, Innere Verwaltung, hat dem Vorstand des Thüringer Museums in Eisenach die Erlaubnis zum Vertrieb von Losen der Geld­lotterie zum Besten des Thüringer Museums in Eisenach für das Gebiet des Volksstaates Hessen erteilt.

Druck der Brühl'schen Universitäts.Buch- und Steindruckerei. X Lange, Gießen