soire können auf :e müssen atebann ■öte nicht in eine er und dergleichen Gemeinderats ab- -schrieben werden
'st, kann bas lßsteig hindurch in r-ben. Im übrigen rett anzuschließen -pflasterte Rinnen Bedingungen.) Alle anal besteht oder
wasserkanäle aber hren.
jenabfätle, Schutt welche die Kanal ihrliche oder solch, ungen verbreiten,
enrinnen ober in
)en Straßenrinnen dem Transport so oder auf anbert
sentwässevung sind ssern und Fäkalien zu entleeren und ntweder zu beseitl gruben für Regen« hmigung des Gengen belassen oder
ine auch nur teil« Grundstücke, wenn
kann von dieser erat seine Zustiui«
n innerhalb sechs neu und bis zum Bedingungen wr>
Die an öffentlichen Pfuhl oder M« verdeckten Abschluß ;rnb gut zu unter« tum, so ist vor der ereinbarung wegen
können nur solche i, daß die Anlagen Bedingungen ent«
lt, so können solche der weiteren Aus«
ib der Orunbftüii« md Regenwasser |i Grundstücksgreuj- mnbstllcksgrenze in t Grunbeigentiini«
iict mehr wie eint ese Herstellung
und Unterhaltuni
cke zu entrichtende« nmg festgesetzt
der Arbeiten leder cke sind vom Erzen« treffen. Jeder T«>
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Druck der Brühl'schen Anivers itäts. Buch. und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.
fc Feierliche Ausgestaltung des 1. Mai durch die Schulen.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Dienstnachrichken des Sreisamkes.
Dr. Wilhelm Herdl, Tierarzt, von Grünberg. wurde m ftuiMi- befchauer und Trichinenschauer für die Gemeinde Grünberg verpflichtet m.LA-S°''-.7pf«ML7,LE»-°»!-'dsch°d-n für 'M«
^s!Ier L und Wilhelm Weisel, beide aus Birklar, sind als Mitglieder «des Wiesenvorstandes ernannt und verpflichtet worden - .5"? Müller i. und Wilhelm Weisel, beide von Birklar, wurden als Beldgefchworene für die «Gemeinde Birklar eidlich verpflichtet
Wilhelm Witzner II., Heinrich Sohl X., Heinrich Becker Wilbelm öempinhT^'^h“1 Ruddingshausen, wurden zu Ehrenfeldschützen für dst Gemeinde Ruüdlngshausen eidlich verpflichtet.
DffenbaÄlm/ra5 $at bie bem Arbeiter-Samariter-Bund zu ET „ ®ene^tgung zur Sammlung von Geldspenden durch mrückaemaeT^^"^^'" m ber 3eit öom 23- April bis 7. Mai 1933 (jUTutiigegogen.
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vo?n,i't „Ober anb.erre Möglichkeiten am Mon t a g .
itSSSÄSS ff SSSÄffWÄff 'ÄÄS Ä Jö , LT, e‘Tfl,nÄ .** ifiSEiEÄisses
VeransimmE7" “"l ^meitJle ba3U berechtigt sind. Der Rahmen der Veranstaltung darf auch Erwachsene aller Berufe und Stände nmfnffon E^nwo^nTTm"9 M und soll somit zu Ssolch-n de?"g e [S ®’n„“ ° " erschaft werden, in deren Mittelpunkt die I u a e n d siebt der Stirne mi^ber V4.bQmit be5 beut^en Arbeitertums
Sie Zusammenfassung mehrerer Schulgruppen ist zulässig.
An den festlichen Umzügen haben sich die Schulklassen unter fiinon“?* ’lrert ?,ebrer beteiligen. Hierzu nicht benötigte Lehrkräfte fugen sich ebenfalls in geschlossener Gruppe ein, sofern sie nicht mit dem Nationalsozialistischen Lehrerbund marschieren. ö
weis?ngenz'u?eben.'' Schulvorstande, den Lehrern entsprechende An-
Gießen, den 26. April 1933.
Hessisches Kreisschulamt. I. B.: Dr. Hen ß.
6er Mage muß so lange offen üzw. uneingedeckt bleiben bis durch hi» Prüfung die vorschriftsmäßige Ausführung festgestellt ist ' ® b,e
Bor der Abnahme darf die Anlage nicht in Betrieb aennmmpn
Eine Gewahr für die Güte und Dauerhaftigkeit der Anlage üTrniTwTv' Gemeinde mit der Prüfung und Abnahme der Anlage>"3 bermmmt d,e
Den von der Gemeindeverwaltung beauftraaten Kennte.n wt s- Mfung ber im Betrieb befindlichen Hausanlagen von dem Eiaentüme/ Besitzer, Mieter usw. zu allen Tagesstunden zu gestatten. ct9€ntumer,
§ 13.
Di- Skizzen für die Entwässerung aller bei dem Inkrafttreten dieser Verordnung bereits bebauten innerhalb des Gebiets der E XT Wasserungsanlagen gelegenen Grundstücke sind spätestens dre7 Monate ->°ch erfolgter Aufforderung zur Prüfung bei der Bürgermeisterei einm reichen. Ein Jahr nach erfolgter Genehmigung der Skizze müssen die Entwässerungsanlagen vorschriftsmäßig hergestellt sein. 33 b
§ 14.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmung dieser Polizeiverordnung werben, oweit nicht andere Stra Vorschriften anzuwenden sind Em Bl J9 unb 80 der Allgemeinen Bauordnun? Mt^Geldstrafe b7s m 1S8 RM. ober Haft bestraft. Außerdem erfolgt die zwangsweise Durch- lber. Vestimmungen dieser Verordnung nach Artikel 80 Absatz 2 dff Allgemeinen Vauorbnung. Das' Kreisamt «ist ferner «berechtigt, in allen Fallen, >n «denen Anlagen angetroffen werden, die den bestehenden Vorschriften nicht entsprechen, die Benutzung zu untersagen und nötigen Ms «den Kanalanschluß solange aufzuheben, bis die Mängel beseitigt sind' M Artikel 66 der Kreis- und Provinzialordnung.) J?«ber HaÄ kL durch vorschriftswidrige Benutzung beschädigt, so ha der «betreffende Grundeigentümer den Schaden zu ersetzen. velreftende
§ 15.
Diese Ortspolizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Beröffentlichuna im Amtsverkundigungsblatt für den Kreis Gießen in Kraft '' ® 9
Gießen, den 24. April 1933.
Kreisamt Gießen. 3.58.: Schmidt.
Mr.: Sprechstunden des Kreisfchulamts.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
. ®lr TTnr Veranlassung, darauf hinzuweifen, daß die Sprechstunden des Kreisschulamts am Mittwoch von 9 bis 12 Uhr und von 15 bis 17 Uhr liegen und daß an anderen Wochentagen nicht empfangen werden fann, fofern es sich nicht um ganz dringende Angelegenheiten handelt taauf binKeifen.16' ß^rPerfonen ber ^nen «unterstellten Schulen
Gießen, den 25. April 1933.
Hessisches Kreisschulamt. 3.58.: Dr. H e n ß.


