sächlich ein stehendes Gewerbe mit einer gewerbliche» Niederlassung betreiben. Ferner darf das Aufkäufen von Waren und das Aufsuchen von Bestellungen ohne vorgängige Bestellnng nur bei Kaufleuten oder solchen Personen erfolgen, die die Waren produzieren, oder in dem Geschäftsbetriebe Waren der angebotenen Art Verwendung finden. Bei Entgegennahme der Anträge wollen Sie genau hierauf achten und die Antragsteller entsprechend belehren.
Zur Berechnung des zu erhebenden Stempels ist in den Berichten von Ihnen noch anzugeben, ob das Geschäft des Antragstellers einen großen, mittleren oder kleine« Umfang hat.
Zur Vermeidung unnötiger Rückfragen und im Interesse der raschen Erledigung der Anträge machen wir Ihnen die genaueste Beachtung der im Vorstehenden gegebenen Anweisungen zur Pflicht
Gießen, den 19. Oktober 1933.
Kreisamt Gießen. I.V.: Schmidt.
Betr.: Die Auszahlung der Dienstbezttge der Beamten usw.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Der Herr Staatsminister hat in teilweiser Abänderuna Ausschreibens vom 20. Juli 1933 angeordnet, daß die Beziüw z» Beamten usw. wie folgt zu zahlen sind: 11
Gießen, den 19. Oktober 1933.
Hess. Kreisschulamt. J.V.: Dr. Henß.
für den Monat
I.
II.
III. Rate
November 1933 am
8.
20. und
. 30.
Dezember 1933 am
13.
20. und
30.
Januar 1934 am
18.
24. und
31.
Februar 1934 am
28.
1
je
März 1934 am
3. April j
in einer Summe
Bekanntmachung.
Vetr.: Straßensperre.
Wegen Ausführung von Wasserleitungsarbeiten „Ortsdurchfahrt Garbenteich" wird die Provinzialstraße im Zuge der Provinzialstraße Garbenteich—Watzenborn und Garbenteich—Dorf-Gill vom 25. Oktober 1933 ab für jeglichen Verkehr gesperrt.
Umleitung erfolgt über Grüningen. Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.
Gießen, den 21. Oktober 1933.
Hess. Provinzialdirektion Oberhessen.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Eröffnung des ordentlichen Lehrganges 1933/34 an den landwirtschaftlichen Schulen bei den Hess. Landwirtschaftsämtern.
Der ordentliche Lehrgang an den landwirtschaftlichen Schulen in Gießen und Grttnberg beginnt
Montag, den 6. November 1933,
und zwar in Gießen um 9 Uhr und in Grümberg um 9.30 Uhr.
Anmeldungen zur Aufnahme werden von den Direktoren der genannten Lanöwirtschaftsämter entgegengenommen und sind alsbald zu richten für die Landwirtschaftliche Schule in Gießen an Herrn Direktor Dr. Lung, Landwirtschaftsamt Gießen, Liebig- straße, Fernruf 2203, Grünberg an Herrn Direktor Dr. Lehr, Landwirtschaftsamt Grünberg (Hessen), Fernruf 70.
Die in die Unterklasse aufzunehmenden Schüler und Schülerinnen müssen mindestens Ostern 1932 aus der Volksschule entlassen sein.
Ueber die Höhe des Schulgeldes, den Lehrplan usw. geben die zuständigen Herren Lanöwirtfchaftsöirektoren bereitwilligst Auskunft.
Zu dem Dienstbezirk des neugebildeten Landwirtschaftsamts Gießen gehören nachstehende Orte des Kreises Gießen:
Albach, Allendorf (Lahn), Allendorf (Lumda), Alten-Buseck, Allertshausen, Annerod, Beuern, Bellersheim, Bettenhausen, Virklar, Burkhardsfelden, Climbach, Daubringen, Dorf-Gill, Eberstaöt, Garbenteich, Gießen, Großen-Buseck, Großen-Linden, Grüningen, Hattenrod, Hausen, Heuchelheim, Hungen, Holzheim, Inheiden, Klein-Linden, Langsdorf, Lang-Göns, Leihgestern, Lich, Linöen- struth, Londorf, Lollar, Mainzlar, Muschenheim, Nonnenroth, Nieüer-Besstngen, Obbornhofen, Ober-Bessingen, Ober-Hörgern, Oppenrod, Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Sterubach, Treis (Lumda), Trohe, Villingen, Watzenborn-Steinberg und Wieseck.
Alle übrigen Orte des Kreises Gießen gehören zu dem Land- wlrtichaftsamt Grünberg.
Auf die große Bedeutung und Wichtigkeit der fachlichen Ausbildung der Heranwachsenden landwirtschaftlichen Jugend möchten wir besonders Hinweisen.
Gießen, den 20. Oktober 1933.
Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.
An die Bürgermeistereien des Kreises.
Wir verweisen hiermit auf die vorstehende Bekanntmachung und empfehlen Ihnen, diese alsbald wiederholt ortsüblich veröffentlichen zu lassen, auch bei den Landwirten auf Anmeldung ihrer den landwirtschaftlichen Beruf ergreifenden Söhne zum Schulbesuche hinzuwirken.
• Gießen, den 20. Oktober 1933.
Hessisches Kreisamt Gießen. J.V.: Schmidt.
Betr.: Einführung eines Wappenschildes.
A« die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Das abschriftlich nachstehende Ausschreiben des Reichsministers des Innern teilen wir Ihnen zur Kenntnis mit. Wir empfehlen Ihnen, der Anregung des Reichsjugendführers in weitest gelen dem Maße durch Anschaffung des Schildes und Aufhängen in d n Klassenzimmern zu entsprechen.
Gießen den 18. Oktober 1933.
Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. H e n ß.
Abschrift.
Der Reichsminister des Innern
III 5375/6.9.
Berlin NW 40, den 16. September 1983, An die Unterrichtsministerien der Länder (für Preußen: Ministerium für Wiflenschaft, Knust und Volksbilduug).
Der Jugendführer des Deutschen Reichs ist an mich mit der Bitte herangetreten, den Unterrichtsverwaltungen für alle Schulen ihres Amtsbereichs die Einführung eines Wappenschildes in der Form des Hitler-Jugend-Abzeichens zu empfehlen.
Zur näheren Begründung heißt es in dem Antrag:
Das Wappenschild in einer Höhe von 68 cm und Breite von 3b em wird in einer erstklassigen Sperrhvlzausftthrung hochqlanz- lackiert hergestellt und erinnert in der Ausführung an die Nage- lungen in der Kriegszeit. Der Zweck der Einführung dieses Wappenschildes ist dreierlei:
1- Nach Beendigung der nationalen Revolution soll die hcraii- w ach sende Zeugend ständig an das große Geschehen erinnert wer- den. Abgesehen davon, daß bereits in allen Schulklassen das Bild Ehrers hängt, soll der deutschen Jugend auch ständig das Sinnbild des neuen Deutschland vor Augen gehalten werden. Dies ist insbesondere durch das Hitler-Jugend-Abzeichen zu erreichen, welches gleichzeitig die Jugend immer an die Organisation der deutschen Jugend und deren Opfer mahnt.
2. Darüber hinaus ist die Möglichkeit gegeben, durch Benage- lung dieses Wappenschildes mit zirka 1600 Nägeln dem Vcran- stalter, sei es eine Schule oder eine Hitler-Jugend-Gruppe, geldliche Mittel zu verschaffen. Gerade für die Schulklassen ist die Beschaffung der Mittel für Wanderungen für ärmere Schulkinder oft bedeutend und es lassen sich bei der Absicht, das Nageln des Schildes gegen Bezahlung der einzelnen Nägel vor- nehmen zu lassen, je nach Preisgestaltung Einnahmen von 20 über 100 RM. erzielen, wobei der Anschaffungswert in Höhe von zirka 10 RM. bereits berücksichtigt ist. Der ideelle Wert der Verbreitung des Sinnbildes des neuen Deutschland bringt hier gleichzeitig einen geldlichen Wert für die betreffende Schulklasse oder Fahrtengruppe mit sich.
, notroen6igen Mittel für die Jugend werden heute vielfach durch Opferkarten, Bausteine und ähnliches aufgebracht. Wenn- 91eich auch die Wappenschilder den gleichen Zweck verfolgen, so haben ste icdoch gerade den Vorteil, daß sie nach voller Benage- lung nicht vernichtet werden, sondern in jedem Raum an würdiger Stelle aufgehängt werden können und dort bleibendes Sinnbild für die gewaltige nationale Erhebung für Generationen sind, .. h?b auch ieöe Schulklasse und Wandergruppe den Wunsch, baldmöglichst das Schild zu benageln, wenngleich es natürlich auch bereits in halb genageltem Zustand als Wandschmuck dienen kann.
3. Durch die Einführung der Wappenschilder wird außerdem auch das Arbeitsbeschaffungsprogramm der Reichsregierung unterstützt. Nach unserer Schätzung werden allein für die ersten Lieferungen 500 bis 600 Mann der Sperrholz-, Lack-, Nagel- und Vcr- packungstnöustrie jür ein ganzes Jahr volle Beschäftigung fin- den. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß etwa 60 Prozent des An- Ivaliungspreises der Wappenschilder allein an Löhnen wieder in die Wirtschaft zurttckfließen.


