Ausgabe 
24.10.1933
 
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Ich habe mich davon überzeugt, daß das Wappenschild in wür­ziger und gefälliger Form hcrgestellt und der deutschen Schnl- jngcnd zu empfehlen ist.

«etr.: Gesuche an den Herrn Reichskanzler um Gewährung von Unterstützungen.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Nachstehend geben wir Ihnen Kenntnis von einer Verfiigung jes Hess. Staatsministeriums, Ministerialabteilung für Bildungs- ivesen, Kultus, Kunst und Volkstum mit dem Empfehlen, auch Ihrerseits auf die Schüler einzuwirken, daß die Absendung von Bittgesuchen an den Hern Reichskanzler unterbleibt.

Gießen, den 19. Oktober 1933.

Hessisches Kreisschulamt Gießen. J.V.: Dr. Henß.

Der Herr Staatssekretär in der Reichskanzlei teilt in einer Pressenotiz vom 28. September 1933 folgendes mit:

Bei der Reichskanzlei gehen täglich an den Herrn Reichs­kanzler gerichtete Briefe von Schulkindern ein. Die Briefe sind teils im Auftrag, teils ohne Auftrag der Eltern geschrie­ben und enthalten Gesuche an den Herrn Reichskanzler um Ge­währung von Unterstützungen oder Geschenken an die Kinder selbst oder an ihre Eltern. Abgesehen davon, daß dem Herrn Reichs­kanzler Mittel zur Erfüllung aller dieser Wünsche nicht zur Ber­ingung stehen, ist es nicht angebracht und fast immer ungehörig, daß schon Kinder im jugendlichen Alter sich mit Bittschriften an den Herrn Reichskanzler wenden. Die Eltern werden deshalb ersucht, auf ihre Kinder einzuwirken, daß sie die Absendung von Bittgesuchen an den Herrn Reichskanzler unterlassen."

cptember 1933.

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Betr.: Erziehung zum nationalsozialistischen Staatsgeöanken (Aus­hänge politischen Inhalts in den Diensträumen).

An die Schulvorstände der Laudgenreindeu des Kreises.

Der Herr Staatsminister hat verfügt:

1. Aushänge der NSDAP, und ihrer parteiamtlichen Unter- organisationen (z. B. Fachschaften, NSBO., NS.-Juristenbund, NS.-Lehrerbund, SA. usw.) in den Diensträumen an den für Aus­hänge bestimmten Plätzen sind zugelassen, soweit nicht etwa im Einzelfall ihr Inhalt den Staatsinteressen zuwiderläuft fz. B. durch Kritik gegenüber einer Behörde oder einzelnen Beamten).

2. Gleiches gilt für Werbeaushänge der parteiamtlichen Zei­tungen und Zeitschriften der NSDAP.

3. Aushänge von Organisationen, die nicht der NSDAP, partei­amtlich zugehören fz. B. Beamtenverbünöe, Arbeitnehmerver­einigungen), find nur dann zugelassen, wenn die schriftliche Be­fürwortung der örtlichen politischen Leitung der NSDAP, oder ihrer zuständigen Unterorganisationen fz. B. Fachschaft, NSBO.) bcigebracht wird.

4. Die Gemeinden sowie die sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts werden ersucht, entsprechende Anweisungen zu erlassen.

Gießen, den 19. Oktober 1933.

Hess. Kreisschulamt. J.V.: Dr. Henß.

Betr.: Den Unterricht in Erblichkeitslehre, Rassenkundc und Rassenpflege.

An die Schulvorstäude der Landgemeinden des Kreises.

Im Verlage von I. F. Lehmann, München, ist eine Schrift erschienenVon Deutschen Ahnen für Deutsche Enkel" von Prof. Dr. Kuhn und Dr. med. Kranz, Gießen, die wir zur Anschaffung empfehlen. Der Einzelpreis ist 1 RM. Bei Bezug von 100 Stück ermäßigt sich dieser Preis pro Stück auf 70 Rpf. Die Schrift ist in jeder Buchhandlung erhältlich.

Gießen, den 17. Oktober 1933.

Hess. Kreisschulamt. I. V.: Dr. Hentz.

Berichtigung zu den Bestimmungen über Reichsbaudarlehen für Eigenheime.

fDarmstädter Zeitung, Nr. 235 vom 7. Oktober 1933.)

In Absatz IV, 2, muß es richtig heißen:

Für Eigenheime, die für Familien mit vier oder mehr im elterlichen Haushalt lebenden Kindern oder für Schwerbeschädigte im Sinne des Reichsversorgungsgesetzes bestimmt sind, darf ein zusätzliches Reichsbaudarlehen bis zu 5 0 0 Reichsmark (nicht 5000. RM.) gewährt werden, für kinderreiche Familien jedoch nur dann, falls neben den in Ziffer II, Abs. 2 bezeichneten Räu­men ein dritter Schlafraum eingebaut wird ..."

Dienstnachrichten des Kreisamts.

Johann Reitz, Karl Koch und Karl Hornmann wurden als Mit­glieder und Heinrich Margolf und Heinrich Schäfer IV. als Er- satzmttglieöer des Wiesenvorstandes für die Gemeinde Belters­hain bestellt und verpflichtet.

Wilhelm Schwarz III. aus Mainzlar wurde zum kommissari­schen Beigeordneten für die Gemeinde Mainzlar verpflichtet.

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Druck der Brühl'fchen Universitäts-Buch- und Steindruckerei, 2t. Lange, Gießen.