Ausgabe 
22.4.1933
 
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von Gas- und Wasserfernleitungen vom 30. März 1928 werden die die Umleitung betreffenden Pläne und Beschreibungen in der Zett

vom 26. April bis 2.21?at d. 3. einschließlich

auf der Bürgermeisterei Rödgen zur Einsicht der Beteiligten ofsengelegt.

Etwaige Einwendungen gegen das Unternehmen sind während der Ofsenlcgungsfrist und innerhalb einer Woche nach ihrem Ablauf bei dem unterzeichneten Kreisamt schriftlich unter Angabe der Gründe vorzu­bringen.

Gießen, Öen 21. April 1933.

Kreisamt Gießen. 1.23.: Dr. Krüger.

Betr.: Beginn des Schulunterrichts und der Vorlesungen an der Techni­schen Hochschule und der Landesuniversität.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Der Herr Minister für Kultus und Bildungswesen hat verfügt:

Zur Durchführung der Anordnungen, die sich auch für das Schulwesen aus der nationalen Entwicklung ergeben haben, ist es erforderlich, daß der Schulbeginn für alle Schulen vom 24. April auf den 2. M a i verlegt wird. Die hierdurch erfolgte Ferienverlängerung muß durch entsprechende Kürzung im Laufe des Jahres ausgeglichen werden.

Der Beginn der Vorlesungen an der Technischen Hochschule und der Landesuniversität wird aus vorgenanntem Grunde ebenfalls auf den 2. Mai verlegt.

Der Zugang von Personen nichtarischer Abstammung zu den Schulen (außer den Volks- und Berufsschulen) und zu der Technischen Hochschule

und der Landesuniversität wird durch den Erlaß eines bevorstehenden Reichsgesetzes geregelt und beschränkt werden. Ich ersuche daher, die Aus­nahmen von Personen nichtarischer Abstammung bis nach Erlaß dieses Gesetzes zurückzustellen.

Wir empfehlen Ihnen, das Weitere zu veranlassen und sehen Ihrem Bericht bis spätestens zum 1. Juni entgegen, in welcher Weise Sie die Kürzung der Ferien im Lause des Jahres vornehmen wollen.

Gießen, den 20. April 1933.

Hessisches Kreisschulamt. 1.23.: Dr. Henß.

Betr.: Kinderzuschläge.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Unter Bezugnahme aus unser Ausschreiben (Ueberdruck) vom 6. Jun! 1932 werden Sie beauftragt, dafür Sorge zu tragen, daß die dort gefor­derten Nachweise auch in diesem Jahre, und zwar bis spätestens 10. Mai uns vorgelegt werden.

Gießen, den 18. April 1933.

Hessisches Kreisschulamt. I. 23.: Dr. Hen ß.

Diensinachrichten des kreisamles.

Karl Beltzer aus Utphe wurde als Kommandant der Pflichtfeuerwehr der Gemeinde Utphe, desgleichen Otto Beiher aus Utphe als stellv. Kom­mandant der Pflichtfeuerwehr Utphe eidlich verpflichtet.

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