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Lurch die Bürgermeisterei auf dem vorgeschriebenen Formblatt (f. Verordnung des Hess. Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft vom 7.4.1931) zu erfolgen.
VII.
Inkrafttreten der Verordnung.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft.
Darmstadt, den 10. April 1933.
Hessisches Ministerium.der Finanzen.
Der Staatskommissar für die Landwirtschaft.
Dr. Wagner.
Bekanntmachung.
Vetr.: Gesuch der Brauerei Ihring-Melchior, Komm.-G.es. in Lich, um Erlaubnis zum Ausfahren von Bier und Eis an Sonntagen.
Die Firma Ihring-Melchior, Komm.-Gef. in Lich, hat unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs längstens bis zum 1. Oktober 1933 die Erlaubnis erhalten, an Sonntagen und.den gesetzlich zugelassenen Festtagen in der Zeit von 6 bis 9 und 11 bis 13 Uhr Bier und Eis ausfahren zu dürfen.
Gießen, den 13. April 1933.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.
Bekanntmachung bekr. Prüfung der Lichtspielvorführer.
Vom 11. April 1933.
Am 11. Mai 1933 findet in Darmstadt eine Prüfung von Lichtspiel- oorführern statt. Anträge um Zulassung zur Prüfung find bei dem für den Wohnort des betreffenden Vorführers zuständigen Kreisamt einzu- reichcn. Meldeschluß: 3. Mai 1933.
Den Anträgen sind folgende Unterlagen beizufügen:
1. Geburtsschein,
2. Amtsärztliches Zeugnis,
3. das von einem geprüften Vorführer ausgestellte unb behördlich beglaubigte Zeugnis über eine mindestens sechsmonatige Bedienung eines Vorführungsapparates in einem öffentlichen Lichtspieltheater unter Aussicht eines geprüften Vorführers,
4. ein unaufgezogenes Lichtbild des Antragstellers,
5. Quittung einer Finanzkasse über die eingezahlte Prüfungsgebühr vom Betrage von 10,— RM.
Darmstadt, den 11. April 1933.
Der Minister des Innern. 3. V.: Dr. Reitz.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Neubildung des Provinzialtags und des Provinzialausschusses für die Provinz Oberhessen.
Die Sitzung der Provinzialwahlkommission zur Prüfung und Festsetzung der Wahlvorschläge und Verbindungserklärungen sowie zur Zuweisung der Sitze im neuzubildenden Provinzialtag und Provinzialausschuß findet am
Montag, dem 24. April 1933, 10 Uhr,
im Beratungszimmer des Regierungsgebäudes, Gießen, Landgraf-Philipp- Platz 3, statt. Die Sitzung ist öffentlich.
Gießen, den 19. April 1933.
Der Provinzialkommissar:
Graes, Provinzialdirektor.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Neubildung des Kreistags und des Kreisausschusses des Kreises Gießen.
Die Sitzung der Kreiswahlkammission zur Prüfung und Festsetzung der Wahlvorschläge und Verbindungserklärungen sowie zur Zuweisung der Sitze im neuzubildenden Kreistag und Kreisausschuß findet am
Montag, dem 24. April 1933, 10% Uhr, im Beratungszimmer des Regierungsgebäudes, Gießen, Landgraf-Philipp- Platz 3, statt. Die Sitzung ist öffentlich.
Gießen, den 19. April 1933.
Der Kreiswahlkommiffar:
3.23.: Grein, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Herstellung des Hachborner Wegs.
Die wegen Herstellungsarbeiten ungeordnete Sperre des in der Gemarkung Staufenberg gelegenen Teils des 'Hachborner Wegs wird ab 8. d. M. wegen Beendigung der Arbeiten aufgehoben.
Gießen, den 12. April 1933.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Grein.
Betr.: Reichsjugendwettkämpfe 1932.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Der Herr Minister für Kultus und Bildungswesen hat verfügt:
Die vorige Regierung hat die Voranschlagsmittel für Zwecke der Jugendpflege des Rechnungsjahres 1932 vollständig verbraucht, so daß es jetzt nicht mehr möglich ist, für die Sieger der im vergangenen Jahr durchgeführten Reichsjugendwettkcdmpfe Ehrenurkunden usw. zu beschaffen. Da es auch nicht angängig erscheint, die Mittel für das neue Jahr mit diefen Ausgaben zu belasten, können den Siegern der vorjährigen Wettkämpfe zu meinem größten Bedauern keine Ehrungen zuteil werden.
Ich beabsichtige, im kommenden 3ahr die Reichsjugendwettkämpfe in großzügiger Weife zum Austrag bringen zu lassen. Anweisungen für die Durchführung werden 3hnen rechtzeitig zugehen.
Sie wollen den Lehrern und Schülern hiervon Kenntnis geben.
Gießen, den 10. April 1933.
Hessisches Kreisschulamt. 3. 23.: Dr. H e n ß.
Betr.: Ueberlassung von Turnhallen usw. an Vereine.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Der Herr Minister für Kultus und Bildungswesen hat verfügt:
Vom Beginn des neuen Schuljahres -an haben die Direktionen, Kreisschulämter, Rektoren und Schulleiter dafür besorgt zu sein, daß weder Turnhallen noch Schulsäle oder sonstige zum Schulhaus gehörige Räumlichkeiten für Vereinigungen oder Veranstaltungen, die offen oder versteckt marxistischen Bestrebungen dienen, also auch für Turn- und Sportvereine, Wandervereine, Iugendvereine und alle sonstigen Vereinigungen mit marxistischem Einschlag zur Verfügung gestellt werden.
Wir empfehlen Ihnen, bis spätestens zum 25. d. M. über die Durchführung obiger Verfügung zu berichten.
Der Termin ist unbedingt einzuhalten.
Gießen, 11. April 1933.
Hessisches Kreisschulamt. I. 23.: Dr. H e n ß.
Dienstnachrichten des Kreisamtes.
Der Ziehungstermin der 50. Münchener Pferdemarkt-Lotterie wurde auf den 25. April 1933 verlegt.
Druck der Drühl'ichen Aniveriitäts. Duch. und Steindruckerei, R Lange, Gießen.


