tliche Bescheinig -schußmitglieder rei zu erteilen nit dem Wahles Vertmuens-
Aärz 1933 kön- mder zur Ein- Ls handelt sich
Wahlvnrschlag en nm 5. März für den gemein- lesetzt. Die Zu- :f nehmen, daß ^Vorschläge ein- Berufsgruppen sich vereinigen; hier Gewerbe- chrere Parteien von solchen, die Anforderungen
sjahr 1932.
’s Kreises.
das Rechnungs- ins die Abrech-
rverkündigungs-
n.
30. September
51.
st je eine beson- alar kann nach igen verwendet
nde Garbenleich en der §§ 248ff. werden ange-
ksstaates Hessen
Regiments reiben, Aufruse, ini 1933.
iung von Geld- ° z. G. der von n 10. März bis
e. 93., Leipzig, i, Aufrufe und agner-Denkmals ’ftattet: j
kulturelle und
swande.rer - Ziehungstermin derung gemeiner Blinde in
,r Tuberkulofen- u 3.11.1933. iiir Bekämpfung
flr.16
2kur durch die Post zu beziehen.
1933
Druck der Brühl'schen Univertitäts-Buch. und Steindruckerei, R Lange.HßH
Amtsverkün-igungsblatt
für die provinziasdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
Dienstnachrichken des Sreisamkes
Bekanntmachung.
$etr': t^nversicherung^^^dmänner und Ersatzmänner in der Angestell-
An Stelle des verstorbenen Friedrich Wagner, Prokurist in Lich wird
1 k/r Kaufmannsgehllfe Hermann Reufchling, Heuchelheim Braubaüs- straße 46, zum zweiten Ersatzmann für die Vertrauensmänner der Versicherten in der Angestelltenversicherunq berufen
Gießen, den 5. April 1933.
Kreisamt (Versicherungsamt) Gießen. I. V.: Grein.
Ä«™»»rtr.uen.mänTOr unb L-satzm-nne, in b«r ÄngefMlem
. , „ Verfügung,
betr. Ernennung eines Staatskommissars für Arbeiterfragen
Gießen^ eingesetzt. ®5 d” Staatskommissar für Arbeitsfragen in
Artikel 2 Der Kommissar ist dem Minister des Innern unmittel- bor un erstellt; die Tätigkeit ist ehrenamt l i ch. unmittel-
mu1 s' Kommissar für Arbeitsfragen wird mit sofortiaer
Wirkung der Reichstagsabgeordnete Fritz Kern ernannt ' ' 0
Darmstadt, den 5. April 1933.
Höfisches Gesamtministerium.
________ 8e3-: Dr. Wern e r. ,gez. Dr. M ü l l e r.
Bekanntmachung.
Betr.i Schlachthausanlage des Adolf Brandenburger zu Klein-Linden
... Adolf Brandenburger zu Klein-Linden beabsichtigt auf dem ihm ae- SiBÄKfi '■ ”L 631 - »'»■»«».« S
äSÄSÄXJSSää £“r0crTW Kl«"-Lmden für Interessenten offen Etwa a Einwen düngen sind bei Meldung des Ausschlusses binnen dieser Frist ickriKliM Gichem°den l2 AAl ^Zgermeisterei Klein-Linden vorzubringen.^
Kreisamt Gießen. 3. 23.: Schmidt.
Setr.: Uebersiedlung schulpflichtiger Kinder in andere Gemeinden.
Polizeibehörden und Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises $SÄ5 SST» fi»* ’8S»“n tSÄs8"*“6“"851*“'" ä” »«"*Wwn |i»bg' Hess- Kreisschulamt. 3. 23.: H e n ß.
Betr.: Einführung von neuen Lehrbüchern. ----
2In die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises
Der Herr Minister für Kultus und Bildungswesen hat verfügt-
Für das neue Schuljahr dürfen neue Lehrbücher nicht einaeföhrf Eden. Soweit die Buchhandlungen schon Bestellungen der Schulen end gegengenommen haben, wird daran nichts geändert. Lese- und (Bekhirhtc- ’u^er sowie solche für Staatsbürgerkunde werden einer Revision unterzogen Um einerseits den Schülereltern, andererseits den LehrbucbbeiMos-
Schwierigkeiten upd überflüssige Ausgaben zu ersparen wird houra r-IUm Ur ^uItus uud Bildungswesen die Lehrbücherfraae em
GZßend7n^Lpm'l933^ Schulgattungen angepaßt, baldigst regel,,'.
Hess. Kreisschulamt. 3- V.: H e n ß.
Bekanntmachung.
&tr': ßXngSagen. 3^eibener Wasserquellen und der zugehörigen ollg?7ein7i?Vn7t7?g7brächd P°lizei°er°rdnung wird wiederholt zur Gießen, den 6. April 1933.
Kreisamt Gießen. 3. 23.: Schmidt.
Polizeiverordnung.
Sdlf" LeituAÄagen. Wasserquellen und der zugehörigen
girt^L®^11«065 Kreis- und Provinzial-Ordnung sowie des
M 186 be-> Berggesetzes für -das Großherzogtum Hessen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. September 1899 wird auf Antrag der Berm Gr2e77oli^E'M^^s? -eS Kre-isausschusses und mit Genehmigung de^s Großherzoglichen Ministeriums des 3nnern zu 9h-. M. d. 3 III 12 587 Dom 29- Dezember 1911 für den Kreis Gießen folgendes bestimmt-
§ i
hJnSJV7efU0‘en untersagt, an den Wasserleitungsanlagen des 3n- hidener Wasserwerkes oder an ihrem Zubehör Handlungen, einerlei wel-
Art, vorzunehmen. 3nsbesondere ist verboten das Freilegen von L t „7.7 Schachten durch Beseitigen von Erdüberdeckungen oZ iteiapn ecken der Straßenkappen oder Schächte, das Be-
Lngen undAAratkm" ^"t'eren an den darin befindlichen Lei-
§ 2.
beimnnÄ7wer^emnrUno0en HnhGr-aß, Inheiden, Trais-Horloff, Rod- Y-m, Feldheim Flur IV, Langd Flur I—XI, XXI, XXII, Steinheim iunZn und Hungen Flur I—IV, VII—XIV, XVI, XXIII dürfen Ai7 5 m nnn her^Z“»0^ ober unterirdische Arbeiten über eine Tiefe von Z Z'Z Oberfläche gemessen, zu anderen als bergbaulichen Zwecken tuim “or9angiger Genehmigung des Kreisamts und unter Beob-ach- w7üen lb'e Genehmigung geknüpften Bedingungen vorgenommen
in § bezeichneten Schutzbezirks find alle Schürfarbei- ni?ht7w,-hÄifuchung noch nidjt verliehener Mineralien untersagt, sofern eingeholt stt !&e!°rtbere Genehmigung der Bergpolizeibehörde hierzu in s$2r0»^-h5ep9enramer <°'ber deren Bevollmächtigte, die innerhalb der untefripn^7nten Gemarkungen oder Gemarkungsteile Bergbau treiben, Serabnup« gegen gemeinschädliche Einwirkungen des
Ilonin errnffpnh» Quellen und -die Wasserleitungsanlagen erlassenen oder
Zu erlassenden bergpolizeilichen Anordnungen.
|ofe?nUaSer(SrnbsUnZ 0e^n .Urschriften der §§ 1 und 2 werden, illtt i !• "uderer Vorschriften keine härtere Strafe verwirkt ist, des 8 »b^rufe bis zu 30 Mk., Zuwiderhandlungen gegen die Vorschrift
Ä'S' »—wS
i»> Kr?sbchtt"in KraftE"^ ““ mit bem Xa«c ihrer Veröffentlichung ließen, den 13.3anuar 1912.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
3. V.: Weicker.
Erscheint Dienstag und Freitag. ^3
Setr.: Die Bekämpfung von Viehseuchen.
die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Gießen, den 6. April 1933. 1
Kreisamt Gießen. 3-V.: Schmidt.
Anordnung, die Bekämpfung von Viehseuchen betreffend.
nr r „ „ Vom 12.3uli 1926.
looo ’hpc; sZ WM I ^Ziffer 11 des Viehseuchengesetzes vom 26.3uni
Äne7ch°an: 18' 3Um 1926 3ur Ausführung des Reichsviehseuchmgesetzes .
1. Alle von Viehhändlern und Transportunternehmern ruw Nioh
tonairte. W"* "«Ai
IKist-n 23l5b,efor^r.un9 benutzten Behältnisse und Gerätschaften i £f LuÄ Ä Krippen, Tränkvorrichtungen, Latierbäume Hür : SÄÄK”'1 ** «Äft snn3'^»r b’l Durchführung der Reinigung und der Desinfektion sind die kn£ 2/nroZ Anweisung für bas ^e9infeftiOnSDerSren '
feu^en (Anlage A zum Reichsvi-ehseuchengesetz) maßgebend
Darmstaüt, den 12. 3uli 1926.
Der Hessische Minister des 3nnern. v 0 n B r e n t a n 0.
Setr': formMar?"^"9 ®W" Unb Gemeinderäte; hier: Wahl- /
An die Bürgermeistereien des Kreises.
_________________Kreisamt Gießen. 3. 23.: Grein.


