Ausgabe 
13.4.1933
 
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tliche Bescheinig -schußmitglieder rei zu erteilen nit dem Wahl­es Vertmuens-

Aärz 1933 kön- mder zur Ein- Ls handelt sich

Wahlvnrschlag en nm 5. März für den gemein- lesetzt. Die Zu- :f nehmen, daß ^Vorschläge ein- Berufsgruppen sich vereinigen; hier Gewerbe- chrere Parteien von solchen, die Anforderungen

sjahr 1932.

s Kreises.

das Rechnungs- ins die Abrech-

rverkündigungs-

n.

30. September

51.

st je eine beson- alar kann nach igen verwendet

nde Garbenleich en der §§ 248ff. werden ange-

ksstaates Hessen

Regiments reiben, Aufruse, ini 1933.

iung von Geld- ° z. G. der von n 10. März bis

e. 93., Leipzig, i, Aufrufe und agner-Denkmals ftattet: j

kulturelle und

swande.rer - Ziehungstermin derung gemein­er Blinde in

,r Tuberkulofen- u 3.11.1933. iiir Bekämpfung

flr.16

2kur durch die Post zu beziehen.

1933

Druck der Brühl'schen Univertitäts-Buch. und Steindruckerei, R Lange.HßH

Amtsverkün-igungsblatt

für die provinziasdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

Dienstnachrichken des Sreisamkes

Bekanntmachung.

$etr': t^nversicherung^^^dmänner und Ersatzmänner in der Angestell-

An Stelle des verstorbenen Friedrich Wagner, Prokurist in Lich wird

1 k/r Kaufmannsgehllfe Hermann Reufchling, Heuchelheim Braubaüs- straße 46, zum zweiten Ersatzmann für die Vertrauensmänner der Ver­sicherten in der Angestelltenversicherunq berufen

Gießen, den 5. April 1933.

Kreisamt (Versicherungsamt) Gießen. I. V.: Grein.

Ä«»»rtr.uen.mänTOr unb L-satzm-nne, in b«r ÄngefMlem

. , Verfügung,

betr. Ernennung eines Staatskommissars für Arbeiterfragen

Gießen^ eingesetzt. ®5 d Staatskommissar für Arbeitsfragen in

Artikel 2 Der Kommissar ist dem Minister des Innern unmittel- bor un erstellt; die Tätigkeit ist ehrenamt l i ch. unmittel-

mu1 s' Kommissar für Arbeitsfragen wird mit sofortiaer

Wirkung der Reichstagsabgeordnete Fritz Kern ernannt ' ' 0

Darmstadt, den 5. April 1933.

Höfisches Gesamtministerium.

________ 8e3-: Dr. Wern e r. ,gez. Dr. M ü l l e r.

Bekanntmachung.

Betr.i Schlachthausanlage des Adolf Brandenburger zu Klein-Linden

... Adolf Brandenburger zu Klein-Linden beabsichtigt auf dem ihm ae- SiBÄKfi 'L 631 - »'»»«».« S

äSÄSÄXJSSää £r0crTW Kl«"-Lmden für Interessenten offen Etwa a Einwen düngen sind bei Meldung des Ausschlusses binnen dieser Frist ickriKliM Gichem°den l2 AAl ^Zgermeisterei Klein-Linden vorzubringen.^

Kreisamt Gießen. 3. 23.: Schmidt.

Setr.: Uebersiedlung schulpflichtiger Kinder in andere Gemeinden.

Polizeibehörden und Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises $SÄ5 SST» fi»* 8S»n tSÄs8"*6"851*'" ä »«"*Wwn |i»bg' Hess- Kreisschulamt. 3. 23.: H e n ß.

Betr.: Einführung von neuen Lehrbüchern. ----

2In die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises

Der Herr Minister für Kultus und Bildungswesen hat verfügt-

Für das neue Schuljahr dürfen neue Lehrbücher nicht einaeföhrf Eden. Soweit die Buchhandlungen schon Bestellungen der Schulen end gegengenommen haben, wird daran nichts geändert. Lese- und (Bekhirhtc- u^er sowie solche für Staatsbürgerkunde werden einer Revision unter­zogen Um einerseits den Schülereltern, andererseits den LehrbucbbeiMos-

Schwierigkeiten upd überflüssige Ausgaben zu ersparen wird houra r-IUm Ur ^uItus uud Bildungswesen die Lehrbücherfraae em

GZßend7n^Lpm'l933^ Schulgattungen angepaßt, baldigst regel,,'.

Hess. Kreisschulamt. 3- V.: H e n ß.

Bekanntmachung.

&tr': ßXngSagen. 3^eibener Wasserquellen und der zugehörigen ollg?7ein7i?Vn7t7?g7brächd P°lizei°er°rdnung wird wiederholt zur Gießen, den 6. April 1933.

Kreisamt Gießen. 3. 23.: Schmidt.

Polizeiverordnung.

Sdlf" LeituAÄagen. Wasserquellen und der zugehörigen

girt^L®^11«065 Kreis- und Provinzial-Ordnung sowie des

M 186 be-> Berggesetzes für -das Großherzogtum Hessen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. September 1899 wird auf Antrag der Berm Gr2e77oli^E'M^^s? -eS Kre-isausschusses und mit Genehmigung de^s Großherzoglichen Ministeriums des 3nnern zu 9h-. M. d. 3 III 12 587 Dom 29- Dezember 1911 für den Kreis Gießen folgendes bestimmt-

§ i

hJnSJV7efU0en untersagt, an den Wasserleitungsanlagen des 3n- hidener Wasserwerkes oder an ihrem Zubehör Handlungen, einerlei wel-

Art, vorzunehmen. 3nsbesondere ist verboten das Freilegen von L t7.7 Schachten durch Beseitigen von Erdüberdeckungen oZ iteiapn ecken der Straßenkappen oder Schächte, das Be-

Lngen undAAratkm" ^"t'eren an den darin befindlichen Lei-

§ 2.

beimnnÄ7wer^emnrUno0en HnhGr-, Inheiden, Trais-Horloff, Rod- Y-m, Feldheim Flur IV, Langd Flur IXI, XXI, XXII, Steinheim iunZn und Hungen Flur IIV, VIIXIV, XVI, XXIII dürfen Ai7 5 m nnn her^Z»0^ ober unterirdische Arbeiten über eine Tiefe von Z Z'Z Oberfläche gemessen, zu anderen als bergbaulichen Zwecken tuimor9angiger Genehmigung des Kreisamts und unter Beob-ach- w7üen lb'e Genehmigung geknüpften Bedingungen vorgenommen

in § bezeichneten Schutzbezirks find alle Schürfarbei- ni?ht7w,-hÄifuchung noch nidjt verliehener Mineralien untersagt, sofern eingeholt stt !&e!°rtbere Genehmigung der Bergpolizeibehörde hierzu in s$2r0»^-h5ep9enramer <°'ber deren Bevollmächtigte, die innerhalb der untefripn^7nten Gemarkungen oder Gemarkungsteile Bergbau treiben, Serabnup« gegen gemeinschädliche Einwirkungen des

Ilonin errnffpnh» Quellen und -die Wasserleitungsanlagen erlassenen oder

Zu erlassenden bergpolizeilichen Anordnungen.

|ofe?nUaSer(SrnbsUnZ 0e^n .Urschriften der §§ 1 und 2 werden, illtt i ! "uderer Vorschriften keine härtere Strafe verwirkt ist, des 8 »b^rufe bis zu 30 Mk., Zuwiderhandlungen gegen die Vorschrift

Ä'S' »wS

i»> Kr?sbchtt"in KraftE"^ mit bem Xa«c ihrer Veröffentlichung ließen, den 13.3anuar 1912.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

3. V.: Weicker.

Erscheint Dienstag und Freitag. ^3

Setr.: Die Bekämpfung von Viehseuchen.

die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Gießen, den 6. April 1933. 1

Kreisamt Gießen. 3-V.: Schmidt.

Anordnung, die Bekämpfung von Viehseuchen betreffend.

nr r Vom 12.3uli 1926.

looohpc; sZ WM I ^Ziffer 11 des Viehseuchengesetzes vom 26.3uni

Äne7ch°an: 18' 3Um 1926 3ur Ausführung des Reichsviehseuchmgesetzes .

1. Alle von Viehhändlern und Transportunternehmern ruw Nioh

tonairte. W"* "«Ai

IKist-n 23l5b,efor^r.un9 benutzten Behältnisse und Gerätschaften i £f LuÄ Ä Krippen, Tränkvorrichtungen, Latierbäume Hür : SÄÄK'1 ** «Äft snn3'^»r bl Durchführung der Reinigung und der Desinfektion sind die kn£ 2/nroZ Anweisung für bas ^e9infeftiOnSDerSren '

feu^en (Anlage A zum Reichsvi-ehseuchengesetz) maßgebend

Darmstaüt, den 12. 3uli 1926.

Der Hessische Minister des 3nnern. v 0 n B r e n t a n 0.

Setr': formMar?"^"9 ®W" Unb Gemeinderäte; hier: Wahl- /

An die Bürgermeistereien des Kreises.

_________________Kreisamt Gießen. 3. 23.: Grein.