Amtsverkündigungsblati
für die provinzialdirektion Oberhessen und für das Kreisami Gießen
?!r. 1 Erscheint Dienstag und Freitag. "13. JOtlilOf Nur durch die Post zu beziehen. 1933
Inhaltsübersicht: Die Einfuhr von Vieh aus stark verseuchten Gebietsteilen. — Die Behandlung der Zugtiere im Winter. — Der Kreisfeuerwehrinspektor des Kreises Gießen. — Das Abbrennen von Grasflächen, Rainen und Hecken. — Die Führung der Sprungregister. — Einsendung der Kirchenrechnungen für 1931 Rj. — Dienstnachrichten.
Bekanntmachung.
betreffend Ausführung des Reichsviehseuchengesehes; hier: die Einfuhl von Vieh aus stark verseuchten Gebietsteilen.
Vom 3. Januar 1933.
Alles aus den preußischen Regierungsbezirken Breslau, Magdeburg, Merseburg, Hannover, Hildesheim, Stade, Aurich, Münster und Düsseldorf, aus den bayerischen Regierungsbezirken Niederbayern, Oberpfalz und der Pfalz sowie aus dem Landesteil Oldenburg nach Hessen eingeführte Nutz- und Zuchtvieh unterliegt der fünftägigen Absonderung nach Maßgabe der Anordnung zur Durchführung des Reichsviehseuchengesetzes von: 13. Januar 1928 (Reg.-Bl. Nr. 1, S. 3) und ihrer Ergänzung vom 14. Juli 1932.
Meine Bekanntmachung, dasselbe betreffend, vom 14. Juli 1932 wird hiermit aufgehoben.
Darmstadt, den 3. Januar 1933.
Der Minister des Innern. I. V.: Dr. Reitz.
Betr.: Faselwesen; hier: die Führung der Sprungregister.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Nach Art. 14, Abs. 1 des Gesetzes, das Faselwesen betreffend, vom 20. August 1920, sind von den Faselhaltern durch Ihre Vermittlung Auszüge aus den Sprungregistern, nachdem die Richtigkeit von Ihnen beglaubigt ist, uns für das avgelaufene Jahr bis spätestens den 1b. Feoruar in Vorlage zu bringen. Wir empfehlen Ihnen, das Erforderliche alsbald zu veranlassen. Das für die Anfertigung der Auszüge zu benutzende Formular kann selbst angefertigt werden. Das Muster, befindet sich auf der letzten Seite der amtlichen Handausgabe des Gesetzes, das Faselwesen betreffend.
Wir machen nochmals darauf aufmerksam, daß uns nicht Abschriften der gesamten Sprungregister, sondern Auszüge entsprechend dem vorerwähnten Muster vorzulegen sind.
Gießen, den 5. Januar 1933.
Kreisamt Gießen. I.V.: Schmidt.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Behandlung der Zugtiere im Winter.
An alle Besitzer von Zugtieren und Leiter von Fuhrwerken richten wir die dringende Mahnung, bei Kälte und Straßenglätte ernstlich darauf Bedacht zu nehmen, daß die Zugtiere vor den nachteiligen Einflüssen der Witterung nach Möglichkeit geschützt werden, daß namentlich:
1. die Zugtiere niemals länger als unbedingt erforderlich und niemals unbedeckt im Freien stehen gelassen werden;
2. das Zaumzeug im Stall aufbewahrt oder andernfalls vor dem Anlegen die Kandare — Gebißstange — erwärmt wird, und
3. die Hufeisen der Pferde zum Schutze gegen das Ausgleiten gehörig geschärft oder mit Stollen versehen sind.
Gießen, den 4. Januar 1933.
Hessisches Kreisamt Gießen. 3.23.: Ritze l.
Bekanntmachung.
Betr.: Den Kreisfeuerwehrinspektor des Kreises Gießen.
Nach dem Ableben des seitherigen Kreisfeuerwehrinspektors hat der Kreisausschuß den Versuch gemacht, die freigewordene Stelle durch einen Berufs feuerwehrmann zu besetzen. Dieser Versuch blieb ohne Erfolg. Die Stelle des Kreisfeuerwehrinspektors wird daher zur Besetzung durch eine geeignete Persönlichkeit aus den Reihen der Freiwilligen- und Pflicht feuerwehren ausgeschrieben.
Vorschläge von Organisationen und Bewerbungen von Interessenten sind bis spätestens 25. Januar 1933 einzureichen«
Gießen, den 10. Januar 1933.
Hess. Kreisamt Gießen. 3.23. Ritzel.
Bekanntmachung.
Auf Beschluß des Kreisausschusses des Kreises Gießen wurde der Oberfeuerwehrmann Sommerlad von der Städt., Berufsfeuerwehr Gießen bis zur endgültigen Entscheidung über die Wiederbesetzung des Amtes eines Kreisfeuerwehrinspektors mit der stellvertretungsweisen Ausübung dieses Amtes beauftragt.
Gießen, den 10.3anuar 1933.
Hess. Kreisamt Gießen. 3.23. Ritzel.
Bekanntmachung.
Auf Beschluß des Kreisausschusses des Kreises Gießen ist der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Lang-Göns, Karl Konrad Schäfer, zum stellvertretenden Kreisfeuerwehrinspektor ernannt worden.
Gießen, den 10.3anuar 1933.
Hess. Kreisamt Gießen. 3.23. Ritzel.
Betr.: Das Abbrennen von Grasflächen, Rainen und Hecken.
An die Bürgermeistereien des Kreises.
Wir empfehlen 3hnen, durch öffentliche Bekanntmachung wiederholt in 3hrer Gemeinde auf die Bestimmungen des Art. 8 des Naturschutzgesetzes vom 14. Oktober 1931 hinzuweisen, wonach das Beschneiden, Ausroden und Abbrennen von Hecken, das Abbrennen von Bodendecken auf Wiesen Rainen Hängen und auf Oedland, sowie das Beseitigen von Rohr und Schilf zum Schutze der Vögel und Vogelbruten in der Zeit vom 1. März bis 31. 3uli verboten ist. Die erforderlich erscheinenden oben- bezeichneten Arbeiten müssen daher bis zum 1. März beendet sein.
Gießen, den 6.3anuar 1933.
Kreisamt Gießen. 3- 23.: Schmidt.
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Betr.: Einsendung der Kirchenrechnungen für 1931 Rj.
An die evang. Kirchenvorstände des Kreises.
Soweit nicht schon geschehen, sehen wir bis zum 15. Februar 1933 3hrem Bericht darüber entgegen, ob die Rechnung 3hrer Gemeinde bzw. Gemeinden für 1931 Rj. bzw. 1929/31 Rj. an die Oberrechnungskammec abgeliefert worden ist.
Gießen, den 5.3anuar 1933.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Dr. Krüger.
Dienstnachrichlen des Kreisamkes.
Wilhelm Balser VIII. aus Oppenrod ist als Friedhofsaufseher für die Gemeinde Oppenrod verpflichtet worden.
Ludwig Stephan II. aus Staufenberg ist zum Kirchenrechner der evangelischen Kirche zu Kirchberg ernannt worden.
Tierarzt Dr. Hermann Fabian aus Lich wurde als Fleischbeschauer und Trichinenschauer für die Gemeinde Lich verpflichtet.
Der Landwirt und Metzger Otto Raab II. von Trais-Horlosf wurde als Aushauer für die Gemeinde Trais-Horloff verpflichtet.
3n Rieder-Erlenbach ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Der Gutshof Nieder-Erlenbach wird zum Sperrgebiet, der Ort und Gemarkung zum Beobachtungsgebiet erklärt.
3n Groß-Karben ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Der Burghof Groß-Karben wird zum Sperrgebiet, der Ort und Gemarkung zum Beobachtungsgebiet erklärt.
Der Minister des 3nnern hat die Erlaubnis erteilt:
Dem Hessischen Diakonieverein zur Sammlung von Geldspenden durch Haussammlung für feine Vereinszwecke bis zum 31. Dezember 1933.
Der Minister des 3nnern hat im Volksstaat Hessen gestattet:
Frühjahrs-Pferüemarkt-Lotterie 1933 in Gießen, Ziehungstermin: 30. März 1933.
Ferner im Wege des Loseaustauschverkehrs:
Wohlfahrts-Geldlotterie der Deutschen Dichter-Gedächtnisstiftung in Hamburg.
15. und 16. Zwingerlotterie des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz, Dresden, Ziehungstermine: 6. und 7. März und 4. und 5. September 1933.
Hessische Pferdemarktlotterie zugunsten der Landespferdezucht anläßlich des Darmstädter Pferdemarktes; Ziehungstermin der Loselotterie: 26. April 1933, Vertriebszeit der Losbrieflotterie: 1. Mai bis 30. September 1933. ।
Mainzer Frühjahrs - Pferdemarkt - Lotterie 1933; Ziehungstermin: 11. März 1933.
9. Geldlotterie zugunsten des Münsters in Ulm a. D.; Ziehungstermin: 26.Januar 1933.
Bad. Wohlfahrtslotterie zugunsten des Bad. Roten Kreuzes und des Bad. Kriegerbundes; Ziehungstermin: 20. Mai 1933.
Kölner Dombaulotterie 1933 zugunsten deutscher Baudenkmäler;
Ziehungstermin: 24. und 25. Februar 1933.
Gemeinschaftliche Geldlotterie anläßlich der württembergischeru Pferdemärkte 1933; Ziehungstermin der Loselotterie: 14. März 1933, Vertriebszeit der Losbrieflotierie: 11. bis 31. Dezember 1933.
Der Minister des Innern hat im Volksstaat Hessen die Erlaubnis erteilt:
Dem Diakonissenhaus Elisabethenstift Darmstadt zur Sammlung von Geldspenden dürch Haussammlung bis zum 31. Dezember 1933.
» und Stsindruckerei, R. Lange, Gieße«.


