Ausgabe 
10.11.1933
 
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Betr.: Gewerbelegitimationskarten für Kj. 1934.

An das Polizeiamt Gieße»

und die Bürgermeistereien der Landgemeinde» des Kreises.

Wer nach §44 der Gewerbeordnung Warenbestellungen aufsucht oder Waren ankauft, bedarf hierzu etuer Legitimationskarte, welche nach §44» der Gewerbeordnung für die Dauer des Ka­lenderjahres erteilt wird. Sie wollen die Interessenten, welche ihren Geschäftsbetrieb im Jahre 1934 fortzusetzen oder zu beginne« beabsichtigen, durch wiederholte ortsübliche Bekanntmachung auf­fordern, ihre Anträge auf Erteilung der Legitimationskarte bei Ihnen so zeitig zu stellen, daß sie zu Anfang des nächsten Jahres im Besitz der erforderlichen Legitimationskarten sein können. Die Anträge wollen Sie uns unter Benutzung des vorgeschriebenen Formulars baldigst vorlegen.

Zur Erstattung des Berichts ist die Bürgermeisterei des Nieder- lassuugsortes der Firma zuständig, in Gießen das Polizeiamt.

Ferner ist bestimmt worden, daß in die Legitimationskarten ein Lichtbild des Inhabers einzukleben ist. Es sind nur unaufgezogene Lichtbilder zuzulassen, die eine Kopfgröße von mindestens 1,5 cm haben, ähnlich, gut erkennbar, unabgestempelt und in der Regel nicht älter als fünf Jahre sind. Auf der Rückseite des Bildes ist die Persönlichkeit sofort genau zu vermerken, damit Verwechs­lungen vermieden werden. Lichtbilder, die bereits in Legitima- tivnskarten oder dergleichen eingeklebt und abgestempelt waren und zur Wiederverwendung in der neuen Legitimationskarte Ihnen vorgelegt werden, sind unzulässig und daher von Ihnen zurück­zugeben. Der Gewerbeschein der Firma oder des Gewerbetreiben­den ist gleichfalls mitetnzusenden.

Dabei wird noch ausdrücklich darauf hiugewiesen, daß allein die Anmeldung des Gewerbes beim Finanzamt nicht genügt, um eine Legitimationskarte zu erhalten. Der Antragsteller muß auch tat­sächlich ein stehendes Gewerbe mit einer gewerbliche» Niederlassung betreiben. Ferner darf das Aufkäufen von Waren und das Auf­suchen von Bestellungen ohne vorgängige Bestellung nur bei Kauf­leuten oder solchen Personen erfolgen, die die Waren produzieren, oder in dem Geschäftsbetriebe Waren der angebotenen Art Ver­wendung finden. Bei Entgegennahme der Anträge wollen Sie genau hierauf achten und die Antragsteller entsprechend belehren.

Zur Berechnung des zu erhebenden Stempels ist in den Be­richten von Ihnen noch anzugeben, ob das Geschäft des Antrag­stellers einen große«, mittlere» oder klei«en Umfang hat.

Zur Vermeidung unnötiger Rückfragen und im Interesse der raschen Erledigung der Anträge machen wir Ihnen die genaueste Beachtung der im Vorstehenden gegebenen Anweisungen zur Pflicht

Gießen, den 19. Oktober 1933.

Kreisamt Gießen. I.V.: Schmidt.

Beka««tmachu»g.

Betr.: Bekämpfung der Tuberkulose.

Die Sprechstunden der Fürsorgestelle für Lungenkranke in der Medizinischen Poliklinik finden für die Besucher aus den Land­gemeinden des Kreises Gießen jede« Mo«tag nachmittag von 4 bis 5 Uhr statt.

Lungenkranke und Krankheitsgefährüete, die in ärztlicher Be­handlung sind, bedürfen einer Ueberweisung des Arztes in die Lungenfürsorgestelle.

Unbemittelte werden unentgeltlich beraten.

Gießen, den 6. November 1933.

Kreisamt Gießen (Kreisfttrsorgeamts. I. V.: Dr. Krüger.

Betr.: Wie oben.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinde« des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, Vorstehendes ortsüblich bekanntzu­machen, Interessenten entsprechend zu bedeuten und Unbemittelten eine entsprechende Bescheinigung auszustellen.

Gießen, den 6. November 1938.

Kreisamt Gießen (Kreisfürsorgeamt). I. V.: Dr. Krüger.

Betr.: Die Aufstellung der Voranschläge der evangelischen Kirchen­gemeinden für das Rechnungsjahr 1934.

An die evang. Kirche«vorstä«de des Kreises.

Unter Hinweis auf das Ausschreiben des Landeskirchenamts vom 23. Oktober 1933, Nr. 65 (Verordnungsblatt Nr. 29 vom 3. November 1933) beauftragen wir Sie, sofern noch nicht ge­schehen, die Voranschlagsarbeiten sofort in Angriff zu nehmen und so zu fördern, daß die Einsendung der Voranschläge bis 15. Dezember 1938 an uns erfolgen kann. Im Interesse eines ge­ordneten Rechnungswesens ist der größte Wert darauf zu legen, daß der gesetzte Termin pünktlich eingehalten wird.

Gießen, den 9. November 1933.

Areisamt Gießen. J.V.: Dr. Krüger.

Bekanntmachung.

Betr.: Gemeindefinanzstatistik,' hier: Ausweis über die Einnah­men und Ausgaben des Kreises Gießen im ersten Halb­jahr des Rj. 1983.

Der gemäß §13 Abs. 2 der Verordnung über die Finanzstatistik vom 28. Februar 1931 (RGBl. I, S. 32) zu veröffentlichende Halb­jahresausweis über die Einnahmen und Ausgaben des Kreises Gießen im ersten Halbjahr 1983 Rj. liegt in der Zeit vom Mitt­woch, dem 15., bis Dienstag, den 21. November 1983, während der Dienststunden auf dem Kreisamt (Zimmer 6) zu jedermanns Ein­sicht offen.

Gießen, den 9. November 1933.

Kreisamt Gießen. I.V.: Grein.

Die»st«achrichte« des Kreisamts.

Die Ministerialabteilung Ist, Innere Verwaltung des Hessi­schen Staatsmintsteriums, hat genehmigt:

Die Vertriebszeit der Mitteldeutschen Geld- und Pferdelotterie zur Förderung der deutschen Pferdezucht zugunsten des Renn­vereins für Mitteldeutschland in Gotha für 1984.

Franz Hennecke« zu Gießen, Marburger Straße 66, wurde als Ersatzmitglied des Wiese«vorstandes für die Gemarkung Gießen bestellt und verpflichtet.

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Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei, 2t. Lange, Gießen.