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5 Kreises.
auf die genaue ür Kultus und »gedruckt in der ai 1933, hinzu-
eine Abschrift
-en und jedem
mischen Nation , Anschauungs-
>tto Zimmer III., , Villingen ver-
uß für Arbeiter- M. erteilte Ee- und Straßen- ckgezogen.
Kreises.
die Zuteilung aßen geregelt» 'berhessen und ' Aufbauschule
Kreises.
ich selbst ehrt, Ur Kultus und
:e in würdiger üchsprüsidsnten olf Hitler an-
beiden großen 2er Händedruck der symbolische aus der deut- euerten fugend-
Sperrung Les Hachborner Wegs. - Dienstnachrichtenllanzeigen an die 'Gewerbeaufsichtsämter. —
Bekannkmachung.
Betr.. Gesetz über die Einziehung von Schußwaffen.
Bekannkmachung.
Betr.: Polizeistunde für Speiseeiswirtschaften.
19.ÄÄrnbT 1AM4 un? £5 des Gaststättengesetzes vom 28. April m=hi»r ‘ m r®‘ 1/6) wird für Speiseeiswirtschaften und ogenannte Eisdielen die Polizeistunde auf 7 Uhr festgesetzt.
Darmstadt, den 22. April 1933.
Der Hessische Minister des Innern. Sr. Mülle r.
fidi^PfMtnnh^aU siner sogenannten „Einliegerwohnung", die in Ui'S1™«,,8, "ÄgKV'Ä' S*'*”...
e> SS'»ÄÄÄ’ bevorzugt, deren Herstellungskosten unter 5000 RM liegen
) -Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist die Zuweisung der notwendigen Arbeitskräfte durch das zuständige Ar-
Bauvorhaben örtlich zu einer Gruppe zuammen- Sollte in b'E^n^e l^ä^s Unternehmer ausgefllhrt werden können, ^oute tn i n z e l fallen ein dringend erwünschtes Vorboben führbar sein°"io da"« “on Stammarbeitern durch-
inr»A»nhl ' 3* ö Landesarbeitsamt ermächtigt, eine ent-
2tus.na^me zuzulassen. An die Stelle der Bescheinigung SÄffl"1* 3i",r 12 ”» »-"»«WS
Bekannkmachung.
Betr.: Belehrung der Pilzsammler.
In der Zeit der Pilzernte werden alljährlich zahlreiche Erkrankungen und Todessalle durch den Genuß giftiger Pilze verursacht. Dabei handelt es sich in den meisten Fallen um den Genuß selbstgesuchter Pilze. Jedem Pilzsammler kann nicht dringend genug empfohlen werden, nur Pilz- Derroenpen, bie ihm zweifellos als eßbar bekannt sind. Einen Ueberblick über die wichtigsten eßbaren und schädlichen Pilze gibt das im
. 23°n der Erhebung besonderer Gebühren für die Durchführung des Verfahrens bei «taats- und Gemeindebehörden ist im Interesse der Kostensenkung und mit Rücksicht auf das wesentliche Ziel einer Verminderung der Arbeitslosigkeit abzusehen.
k) Reichs sowie der Reichsanstalt
stt das Recht vorbehalten, die Verwendung dieser Mittel durch Beauftragte nachprufen zu lassen.
II.
9r„®ür die Behandlung der Anträge ist die Bekanntmachung, betreffend Anordnung zur Durchführung der Bestimmungen über Reichsbaudar- ^>en für Eigenheime vom 28. November 1932 (Darmstädter Zeitung Nr. 289 vom 8. Dezember 1932) maßgebend. 8
Zur Ergänzung der Antragsunterlagen ist jedem Antrag eine Bescheinigung der einzelnen an den Neubau beteiligten Unternehmer beizufugen darüber: ’
a) wieviele Arbeitskräfte von dem zuständigen Arbeitsamt anqefor- oert werden, 3 1
b) wieviel Stammarbeiter dabei beschäftigt werden.
Darmstadt, den 25. April 1933.
Der Hessische Minister des Innern. Dr. M ü l l e r.
8 1.
i-chußwaffen im Sinne Les Reichsgesetzes über Schußwaffen und Munition vom 12. April 1928 (RGBl. I, S 143) können ,naanu3
'^Eaates ohne Entschädigung eingezogen werden, ohne Rücksicht daraus, wem s-e gehören, wenn sie sich im Besitz von Personen befinden oder befunden haben, die nicht zuverlässig im Sinne Les § 16 ö s er wähnten Reichsgesetzes sind. s ues er"
§ 2.
~ Tunern erläßt die erforderlichen Vorschriften zur
Durchführung dieser Verordnung. 1 J |Wl 3Ul
8 3.
in Kraft." ÜÜt "" ber ®erfünäun9 in der „Darmstädter Zeitung-
Darmstadt, den 28. April 1933.
Hessisches Gesamtministerium. Dr. Werner. Dr. Müller.
Ausgefertigt, Darmstadt, den 28. April 1933.
Der Staatspräsident. Dr. Werne r.
hJSDlit der Auszahlung der Einzelbeträge nach Fertiqstelluna des Baues ist die Deutsche Bau- und Bodenbank A.-G. in Berlin W. 8, -aubenstraße Nr. 48/49, beauftragt. Sie wird auch die Schuldverpflichtung, die dingliche Sicherstellung Les Darlehens sowie die Einziehung der Zins- und Tilaunas- Letrage für die Reichsanstalt veranlassen. 8 8
Imv^San'a^;8en{Ji/1^ Bescheinigungen der Arbeitsämter entsprechend obiger Ziffer f) (Satz 1 und 2) beizufügen.
i) Die Höhe der Verzinsung beträgt 2 v.H. vom Tage der Auszab- beläuft sich auf 2 v.H, unter H'
Zurechnung der ersparten Zinsen, und zwar vom 1. Januar 1934 r «--r ?-9, der Annuitäten sowie der Werwaltunasaebübr erfolgt halbjährlich nachträglich am 1. Januar und 1. Juli.
Bei Auszahlung Les Betrags wird eine einmalige Bearbei- v. H. des Darlehens, jedoch mindestens 9 RM., in 2lbzug gebracht; die jährliche, vom Bauherrn zu tragende Verwaltungsgebühr beträgt i v. H. 6 9
Amtsverkündigungsblati fftr die Provinz,aldirettion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen 2ir. 23 Erscheint Dienstag und Freitag. q ......। 1
— --Nur durch die Post zu beziehen. 1933
Betr.: Förderung des Eigenheimbaues aus Mitteln der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung.
Bestimmungen
über Reichsbaudarlehen für Eigenheime aus Mitteln der werkschaffenden Arbeikslosenfürsorge betreffend.
Vom 25. April 1933.
3ch gebe folgendes bekannt:
I.
Ini3er .Borstand der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeits- w enfurforge hat auf Anregung des Reichsarbeitsministers beschlossen, i-in t "n wertschaffende Arbeitslosenfürsorge bereitgestellten Mit- "IuM Millionen RM. für die Förderung des Eigenheimbaues 97nr»n SU stellen. Hiernach entfällt auf Hessen ein Betrag von „5 RM. Aus diesen Mitteln dürfen nach Maßgabe der Bestimmun- 9 Reichsarbeitsministers über Reichsbaudarlehen für Eigenheime m»rh„330t,e^er 1832 Reichsbaudarlehen für Eigenheime zugesagt «. c^ven Auszahlung nach Fertigstellung des Baues erfolgen wirb.
7 rDei 'wo ledoch folgende Ergänzungen und Aenderungeir zu beachten: a) PJV Rö^^ch^ auf den geringen Umfang der Mittel können nur lolche Orte und Bezirke berücksichtigt werden, in denen bei Besse- rung der wirtschaftlichen Verhältnisse voraussichtlich mit dauernder Arbeitsgelegenheit gerechnet werden kann.
v) Lie Unterverteilung der bereitgestellten Mittel erfolgt nach An-
\ n?ren oes zuständigen Landesarbeitsamts.
c) Bauvorhaben, die erst nach dem 15. Mai 1933 begonnen werden 1°* ™; ?md zunächst auszuschetden. Als äußerster Termin für die vollständige innere und äußere Fertigstellung Les Eigenheimes güt der 31. Dezember 1933.
i -,r Forderungsbetrag beträgt nach Maßgabe der durch diese Arbeitsbeschaffung eintretenden Ersparnis an Unterstützung je Eigenheim bis zu 800 RM.
im d--ch bl.
Gesetz über die Einziehung von Schußwaffen.
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fünbet^rö: S’ 153 Ö“5 0enbe ®efeö beschlossen, das hiermit 3


