Ausgabe 
9.5.1933
 
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wegen gestattet.

§ 3.

leitung oder nach Lösung der von dieser ausgegebenen Eintrittskarten und lediglich auf den von der Flugleitung hierzu bestimmten 3ugangs=

der Brühl',ch-n Aniversi't'äts.Buch. und Steindruckerei, R. Lange. Gießen.

Betr.: Dienstliche Fleischbeschauer- und Trichinenschauerversammlung.

An die Bürgermeistereien des Kreises.

Wir emvieblen Ihnen, die Fleischbeschauer und Trichinenschauer Ihrer Gemeinde auf die nachstehende Bekanntmachung aufmerksam zu machen und sie darauf hinzuweisen, daß sie an der Versammlung teilzunehmen haben. Gründe des Fernbleibens sind schriftlich mitzuteilen.

Gießen, den 5. Mai 1933.

Kreisamt Gießen. 3. 23.: Schmidt.

Betr.: Die Einsendung von Unfallanzeigen an die Gewerbeaussichts­ämter.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Nach den §§ 1552 ff. der Reichsversicherungsordnung haben Betriebs- Unternehmer jeden in ihren Betrieben sich ereignenden Zufall rechtzeitig anzuzeiqen, wenn durch den Unfall ein im Betrieb Beschäftigter getötet oder so'verletzt wird, daß er stirbt oder für mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbeitsunfähig wird. Die Anzeige ist schriftlich oder münd­lich bei der Ortspolizeibehörde des Unfallorts zu erstatten. Bei Entgegen­nahme der Anzeigen find die üblichen Formulare (Unfallanzeigen) zu verwenden. Die Unfallanzeigen sind der zuständigen Berufsgenofsenschaft zuzusenden. Eine Abschrift der Unfallanzeige ist dem Gewerbeaufsichts- amt Gießen alsbald einzusenden. Diese letztere seit Jahren bestehende Anordnung (ngl. Gießener Anzeiger Nr 176 von 1901) wird, w.e uns bekannt geworden ist, vielfach nicht beachtet. Es muß erwartet werden, daß die Bürgermeistereien dieser Zuordnung nachkommen.

Für die in landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieben sich ereignenden Unfällen findet diese Anordnung keine Anwendung.

Gießen, den 4. Mai 1933.

Kreisamt Gießen. I. V.: G r e i n.

Betr.: Flugveranstaltung in Gießen am 14. Mai 1933.

Polizeiverordnung.

Auf Grund des Art. 65 des Gesetzes betreffend die mnere Verwal- tuna und die Vertretung der Kreise und Provinzen vom 8.Ju!i INI werden im Einvernehmen mit der Provinzialdirektion Oberhessen für die ani 14 Mai 1933 auf dem Flughafen in Gießen stattfindende Flug- veranstaltung innerhalb der von dem Herrn Reichsverkehrsminister be­stimmten Flughafenzone folgende Sicherheitsmaßnahmen angeordi i .

§ 1.

Während des 14. Mai 1933 wird für die Zeit Dort 13.30 Uhr bis 18 Uhr das innerhalb der nachstehend näher bezeichneten Grenzen liegende Gelände polizeilich gesperrt:

Im Süden: 100 Meter südlich entlang an der Straße GießenRod- 4 gen von der 4. Schneise bis zur Ueberfuhrung der Bahnlinie Gie- henFulda.

I m O st e n : Bahndamm non Kreuzung Bahnlinie Giehen-^Fulda, Rod- qener Straße bis zum Ostrande des Waldes, genannt der Junkern­strauch, sodann in nordwestlicher Richtung durch den Wald bis zur Struppmühle.

3m Norden: Von der Struppmühle dem Lauf der Wleiseck entlang bis zur Gansmühle. Die Straße WieseckAlten-Buseck ist nur für

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dem Trieb führenden Weg entlang, Ostrand der W-esecker Spiel­plätze bis zur Straße GießenRödgen.

§ 2.

Für die Dauer der Sperrzeit ist das Betreten des innerhalb, der oben­genannten Grenzen liegenden Gebiets nur mit Ausweisen der Flug­

Bekanntmachung.

Am Samstag, dem 13. Mai 1933, um 14.30 Uhr, findet im Hotel­restaurantZum Bayerischen Hof" zu Gießen eine dienstliche Versamm­lung der Fleischbeschauer und Trichinenschauer des Kreises statt.

Gießen, den 5. Mai 1933.

Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.

Reichsgesundheitsamt bearbeitete Pilzmerkblatt, das im, Jahre 1924 in neuer,' erweiterter 'Ausgabe im Verlage von Julius Berlin

W. 9, Linkstraße 23/24 erschienen ist und von dort im Wege des Buch­handels bezogen werden kann. Der Preis für ein S.uct betragt 30 .hn. /einicklieklick Porto 33 Rpf.), für 100 stuck 27 RM., für 1000 stuck 220 RM zuzichlich Porto. In der Neuausgabe des Pilzmerkblattes wer­den 42 Pilzarten beschrieben, es enthält eine farbige Tafel nut 34 Ab­bildungen sowie eine Reihe von Belehrungen über das Sammeln von Pilzen und die Behandlung von Pilzvergiftungen

Als Pilzkenner, die den Sammlern mit Rat und Auskunft zur Seite stehen, haben sich zur Verfügung gestellt:

1. Lehrer Keller, Lollar;

2. Gartenbaudirektor Rehnelt, Gießen.

Gießen, bpt 4. Mai 1933.

Kreisamt Gießen. 3. 23.: Schmid t.

Die Straße GießenRödgen ist von 13.30 bis 18 Uhr nur für den Durchgangsverkehr von Gießen nach Rödgen und umgekehrt geöffnet.

§

Der von dem Stadtwald unmittelbar nach dem Flughafen führende Feldweg wird von 15 bis 18 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt.

§ 5.

Den Anweisungen der Polizei ist Folge zu leisten.

§ 6.

Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnung werden mit Geld­strafe bis zu 90 RM. bestraft.

Gießen, den 9. Mai 1933.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.

Bekanntmachung.

Betr.: Sperrung des Hachborner Wegs.

Wegen Herstellungsarbeiten des in der Gemeinde Hachborn gelegenen Staufenberger Wegs wird der in der Gemeinde Staufenberg gelegene Hachborne/Weg für den Durchgangsverkehr bis zur Landesgrenze bis auf weiteres gesperrt.

Gießen, den 8. Mai 1933.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Grein.

Dienstnachrichlen des Kreisamtes.

Der Schlachthofarbeiter Philipp Günther zu Gießen, Wetzlarer Weg 5S, wurde zum Wiegemeister für den Schlachthof Gießen verpslichtell

Wilhelm Reuter aus Staufenberg wurde als kommissarischer Bürger­meister der Gemeinde Staufenberg eidesstattlich verpflichtet.

Der Glasermeister Wilhelm Launsbach V. aus Reiskirchen wurde ak kommissarischer Bürgermeister der Gemeinde Reiskirchen eidessta ch

'f Dn- Minister des Innern hat im Volksstaat Hessen geftattet:

3m Wege des Loseaustauschverkehrs: Geldlotterie ZugunMl der (Hebungen des Deutschen Luftschutz-Verbandes e. 23. B°rlm NM 40 3 - hung am 22. und 23. Juni 1933. Geldlotterie zugunsten der Wiederh stelluna des Veberünaer Münsters; Ziehung am 27. Juli ü» « lotteri® für den Ausbau des Studentenhauses in Wurzburg; Bertri zeit der Losebriefe vom 1. Ium bis 31. August 1933.