Ausgabe 
7.7.1933
 
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§ 1.

Nach § 1 der Anordnung vom 10. Juni 1933 werden die Milchabsat;- aenos cnschaften des Verbnndsgedietes zu einem Verband zusammenge- schlossen. Die Vereinigung führt den NamenRhein-Mainischer Aiilch- erzeugerband". Er hat seine Eintragung in das Vereinsregister zu er­wirken.

. § 2.

Die Gründung der noch zu bildenden Milchabsatzgenossenschaften im Sinne des § 1 Abs. 1 Ziffer b Satz 2 der Anordnung vom 10. Juni 1933 ist dis zum 15. Juli 1933 im Benehmen mit den zuständigen landwirt­schaftlichen Genossenschaftsverbnnden durchzuführen. Besteht in einem Orte bereits eine Milchabsatzgenossenschaft, so haben sich die noch aus­stehenden Erzeuger dieser Milchabsatzgenossenschaft anzuschließen.

Milchlieferer (Nichtgenossen) einer Molkereigenossenschaft werden ent­weder unmittelbar oder über eine Milchabfatzgenossenschast der Molkerei­genossenschaft angeschlossen.

§ 3.

Die Mitglieder einer Milchabsatzgenosfenfchast haben die zur Abliefe­rung bestimmte Milch an die Sammelstelle der Milchabsatzgenossenschaft zu liefern.

Die Errichtung mehrerer Sammelstellen sowie die Beauftragung eines Sammlers zur Abholung der Milch bei den Erzeugern bedarf der Ge­nehmigung des Rhein-Mainischen Milcherzeugungsverbandes.

Die Verrechnung des Milchgeldes erfolgt ausschließlich über die Milch- nbsntzgenossenschaft.

Frankfurt a. M., den 26. Juni 1933.

Milchversorgungsverband Hessen.

Der Beauftragte: Birkenholz.

Dienstnachcichken des Kreisamles.

Heinrich Fischer von Klein-Linden wurde zum kommissarischen Bür- germeister der Gemeinde Klein-Linden bestellt und verpflichtet.

Heinrich Wagner III. zu Großen-Buseck wurde zum kommissarischen Beigeordneten für die Gemeinde Großen-Buseck bestellt und verpflichtet.

Adolf Günkel aus Geilshausen wurde als Jagdaufseher für das Re­vier Geilshausen, westlich der Lumda, bestellt und verpflichtet.

Karl Scheuermann II. aus Lauter wurde zum Kommandanten der Pflichtfeuerwehr Lauter bestellt und verpflichtet.

Der Minister des Innern hat genehmigt:

Die Verlegung des Ziehungstermins der 3. Geldlotterie des Deutschen Ledermuseums in Offenbach a. M. auf den 25. August 1933.

Mitteldeutsche Geld- und Pferdelotterie zur Förderung der deutschen Pferdezucht, Ziehungstermin: 19. Oktober 1933, Vertriebsgebiet: Volks­staat Hessen.

Druck der Brühl'sch en Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.