Amtsverkündigungsblatt
für die provinzial-,rektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
Kn37 Erscheint Dienstag unö Freitag. 7. Juli Nur durch die Post zu beziehen.
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Bekanntmachung.
Nachstehendes Schreiben des Herrn Reichsstatthalters in Hessen an das Hessische Staatsministerium dringen wir zur Kenntnis und Beachtung.
Gießen, den 5. Juli 1933.
Kreisamt Gießen. I. V.: G r e i n.
Der Reichsstatthalter in Hessen.
Abschrift.
Darmstadt, den 6. Juni 1933.
An das Hessische Staatsministerium, Darmstadt.
Ich ersehe aus verschiedenen Schriftstücken, die mir zugeleitet worden sind, daß für den Reichsstatthalter verschiedene Bezeichnungen angewendet werden. Auch aus der Presse ergibt sich eine unterschiedliche Auffassung. Einmal liest man: „Der Reichsstatthalter des Landes Hessen" „Der Reichsstatthalter von Hessen" usw. Die amtliche Bezeichnung ist:
Der Reichsstatthalter in Hessen.
Ich ersuche Sie, allen Dienststellen durch Sonder-Rundschreiben hiervon Kenntnis zu geben und sie zur Beachtung anzuhalten.
gez. Sprenger.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Ferien des Kreisausschusses.
Der Kreisausschuß hält während der Zeit vom IS. Juli bis 15 September 1933 Ferien. Während dieser Zeit können nur besonders eilige Sachen zur Verhandlung kommen.
Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen sind die Ferien ohne Einfluß.
Gießen, den 5. Juli 1933.
Der Vorsitzende des Kreisnusschusses. J V.: Grein.
Bekanntmachung.
Betr.: Saisonschlußverkäufe.
„n Abänderung des § 9 Absatz 2 unserer Bekanntmachung vom «.Mai 1932, wird zufolge Verfügung des Ministers des Innern (Arbeit und Wirtschaft) vom 29. Juni 1933 zu Nr. 28 202 für die Durch- fichrung der diesjährigen Saisonschlußverkäufe die Zeit vom Montag, den 31. Juli, bis Samstag, den 12. August 1933, bestimmt. Außerhalb Ole<e5 Zeitraumes dürfen Saisonschlußverkäufe nicht stattfinden.
Gießen, den 5. Juli 1933.
Kreisamt Gießen. 3.33.: Schmidt.
Jir,ö'swöirJ!ir bie Aufnahme in die für ihre Erziehung bestimmten staatlichen Anstalten an Ostern 1934 in Frage kommen.
Dem Verzeichnis sind für jedes Kind beizuschließen:
a) ein Geburtsschein,
b) der Impfschein,
c) eine Aeußerung des Schulvorstandes, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Unterbringung des Kindes in’ einer Blin- öenanftalt vorliegen und insbesondere, ob das Kind bildungsfähig erscheint, b
ck) eine Erklärung der Eltern oder ihrer Stellvertreter, daß sie mit der Aufnahme des Kindes in eine Blindenanstalt einverstanden sind bzw., wenn dies nicht der Fall fein sollte, welche Einwendungen |ie hiergegen erheben.
bcriA ist'"rförderlich." 5rift roirb bestimmt erwartet. Fehl-
Gießen, den 4. Juli 1933.
Hessisches Kreisschulamt. I. 23.: Dr. H e n ß.
-betr.. Die Aufnahme der taubstummen Kinder in die für ihre Erziehung bestimmten staatlichen Anstalten. 0 7 u
Hn die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Unter Bezugnahme auf das Amtsblatt Nr. 1 des Hessischen Landes- amts für das Bildungswesen von 1925 empfehlen mir Ihnen unter Benutzung des darin angegebenen Vordrucks nach Muster A innerhalb einer HJörfje zu berichten, ob in dortiger Gemeinde taubstumme, taube oder stumme Kinder vorhanden sind, die Ostern 1934 für die Aufnahme kommen gr3teif’un9 bestimmten staatlichen Anstalten in Frage
Dem Verzeichnis sind für jedes Kind beizuschließen:
a) ein Geburtsschein,
b) der Impfschein,
c) eine Aeußerung des Schulvorstandes, ob die gesetzlichen Vor- LUr b‘c Unterbringung des Kindes in einer Taubstummenanstalt vorliegen und ob insbesondere das Kind bildungsfähig erscheint,
cl) eine Erklärung der Eltern oder ihrer Stellvertreter, daß sie nut der Aufnahme des Kindes in eine Taubstummenanstalt ein- uerftanben sind bzw., wenn dies nicht der Fall fein sollte tDeldje Einwendungen sie hiergegen erheben.
Die Einhaltung der Frist wird bestimmt erwartet.
Fehlbericht ist erforderlich.
Gießen, den 4. Juli 1933.
Hessisches Kreisschulamt. 3.23.: Dr. H e n ß.
Bekanntmachung.
Setr.: Die Verlegung des Bieberbaches in der Gemarkung Heuchelheim. Die Gemeinde Heuchelheim beabsichtigt, den Bieberbach innerhalb A, .erings zu verlegen. Pläne und Beschreibung liegen gemäß
121 ff. des Bachgefetzes vom Montag, dem lO.Jstli, bis Montag, »en 7. August 1933, auf der Bürgermeisterei Heuchelheim zur Einsicht « Jnterejlenten offen. Etwaige Einwendungen find bei der Bürgermeisterei Heuchelheim schriftlich oder zu Protokoll vorzubringen.
Gießen, den 5.3uli 1933.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.
Seir.: Die Aufnahme der blinden Kinder in die für ihre Erziehung bestimmten staatlichen Anstalten.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
nm,Untte.r Bezugnahme aus das Amtsblatt Nr. 1 des Hessischen Landes- illr bas Bildungswefen von 1925 empfehlen mir Ihnen, unter ’ ■^9 des darin angegebenen Vordrucks nach Muster B innerhalb er “Jodje zu berichten, ob in der dortigen Gemeinde blinde Kinder
Bekanntmachung
betreffend den Milchversorgungsverband Hessen.
Vom 30.3uni 1933.
Die nachstehende Anordnung des Beauftragten des Milchverforaunas- verbandes Hessen vom 26.3uni 1933 bringe ich hiermit zur Kenntnis
Darmstadt, den 30.3uni 1933.
Der Staatskommissar für Landwirtschaft.
Dr. Wagner.
Bekanntmachung, betreffend die Bildung des Rheiu-Mainischen Milcherzeuqer- verbandes und die Errichtung der Milchabsahgenosfenschafken.
Boni 26. Juni 1933.
Auf Grund der Anordnung des Reichskommiffars für Milchwirtschaft s»re* i DDn ®afLne' vom 10. Juni 1933, siehe „Darmstädter Zeituna" Nr. 137 vom 15. Juni 1933, über die Bildung des Milchverforqunqsvin- Hefsen Wn'des an: ^^uftragter-des Milchversorgungsverlmndes


