Amtsverkündigungsblatt
en
Wr.4i
4. August
2lur durch die Post zu beziehen.
1933
gilt es
12.
as-~ -:°2—
Begriff des Wohngebäudes.
- Bekanntmachung.
Wtr': Reichszuschüffe für Jnstandfetzungs- und Umbauarbeiten.
IJuni 1933^^5^^« irs 'SflHt ®r Arbeitslosigkeit vom Zuschüssen für 3nft4fe5unflS.'®nt> UmbaLZiÄ^"9 Seid>5= bereit gestellt worden Umbauarbeiten Reichsmittel erneut
erlassenen Bestimmungen vom 15 Juli d.J. & Reichsarbeitsminister
A. Allgemeine Bestimmungen.
Gewährung eines Reichszufchuffes.
fchaftsgebäuden Ianbroiritoaftn4era®etriebeanforoi°e^fürbh“beT “F 2Birt= Wohnungen und den Umbau fonftiqfr m'umeTeilung von Maßgabe der verfügbaren Mittel ->?n m->iu,<I"^^u Wohnungen kann nach Arbeiten müssen nachdem25 werden. Die
1 September 1933 begonnen *m
Nachweis der Kosten.
2. Die ausgewendeten Kosten und die Slrt her r «.
Mng der Handwerkskammer, der Industrie uÄfinXr??6 $eld,eisni= s«Ä SWSAe^LLsM!:
Handelsregister eingeUanen^wa?^ °der das
gelegt und abgemeldet find find mmlö len e Arbeitsmangel still-
• Die Kosten dürfen eine angemessene Höhe nicht Überschreiten.
B. Sonderbestimmungen.
a) Instandsetzung von Wohngebäuden.
Höhe des Zuschusses.
«A'tiSßrtSK "ro eg*L"" * **• w »«• beträgt ein Fünftel d7r Kosten betrage^ der Reichszuschuß
Univ.-Bibl. Giessen ^..■7—‘ J
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dieses äStSÄ "LL" £nts.y vom 15. Juli 17. September 1932 nebst Anlage und ^^stimmungen vom
ä'So'w sssffjäü
•geben werb?nW 6 nua) 'fur bie Instandsetzung von Neubauten ge- 90Tn^^ fe°in.bem L ®eptember 1933 be
stimmt: Arbeiten/die "in Schwmmr/el/ ausnerw Fs ^ndes be- berücksichtigt werden. Rechnunaen ,fmh n L ^^gefuhrt sind, dürfen nicht Gewerbebetrieb des Mteüers am 7 ' wenn der
und m die Handwerksrolle oder in dos filh/f?3 polizeilich angemeldet 3m Zweifel ist dies * SÄtatt eingetragen war. Handwerkskammer oder der Jnduitrie» Kewerbepolizei, der Betriebe, die aus Arbeitsmanae m“1??™beIst«nnier nachzuweisen, zuzulassen, sobald sie ihre Neueintrimun/^n ^gemeldet sind, sind das Handelsregister bewirkt haben. 9 9 n ble Handwerksrolle oder m e i nb e^ " ? i nes " "(B eme inb en e rba nies"1 oöe/ 7^ Verwaltung einer Ge- Korperfchgft stehen, darf ein Zuschuß wckt Xmsh J°^en öffentlichen standsetzungs- und @rqänAa1arbtiL nn h9 Q?rt werben, da für Zuschnitt I, § IMbs. 1, Nr 1 d/s Gelebes ©ebduben in All-
lchgkeit eine besondere Hilfsmaßnahme vorgesthm"ist"""9 ^ts- währt werd"en^soweit^d?e"vorhcnchenen"Mittel^d^m'h- ^«^uß nur ge- begrunbeter Anträge deutscher Hausbelirnr mFUFb Berücksichtigung werden. Diese Einschränkunggitt nkckt ür 'n Anspruch genommen tumer deutscher Abstammung?' f ' ausländische Grundstückseigen-
b) Teilung von Wohnungen und A b Voraussetzungen. 8
SPÄSSE *
1. Begriff der Teilwohnung.
«in ää?, Rjsy»ft.«*»«*» räume und, wo die Möglichkeit hnw b'.e erforderlichen Nebengang hat. -ocogiichtelt dazu gegeben ist, einen eigenen Zu-
Höhe des Zuschusses.
600 RM. 50 ° H- der Kosten, im Höchstfälle
.. 0. Schlußbestimmung.
flÄ« Sm£lSnä!,ere ®urd,fäl,,„„e d„
Auszahlung des Zuschusses.
Arbeitm°"au/gIh?"^ einer Summe nach Fertigstellung der Gebäude im Eigentum des Reiches, eines Landes oder einer
Gemeinde ufw.
Reichs,^ne? Landes ^ner^m»-"^™ ?öer m ber Verwaltung des W SÖ '^rpeSaft'fSnÄ
Verfahren.
Gru/dsti/ck/eigentu^/r/^L«^ ^schusfes entscheidet auf Antrag des stimmte Stelle Auslänbische/ °b^ eme von ihr be
tte gewährt werben Grundstückseigentümern darf ein Zuschuß sichtMng begründet &L3itta burd> bie » genommen werben -ri;»r ff-R9! Kutscher Hausbesitzer nicht in Anspruch Eigentümer beu^ef«Kmunf 8'" ausländische Grund? Arbeiten""gestM°9webrben^ibm ^b°ig°ntümers muß vor Beginn der Zusügen. werden, ihm ist ein genauer Kostenvoranschlag frei- gegebe/'s? ilt^iiii??"?"^^-F9F !Pr bie Gewährung eines Zuschusses »er LLß^Um„Lrt^S ^-Zuschusses ein Vorbescheid 3u erteilen Hohe des VoranüMn/-V-Ä ante.I£l0- wenn die endgültigen Kosten bie entsteht erst mit ih»r9ff Fv*1 erretchen. Ein Anspruch auf einen Zuschuß ^5 Voranschlages entstell? kein w'T Aorbeschmdes, bei Ueberschreitung
9 lSinh 9ent,tef,t fein Anspruch auf Erhöhung des Zuschüsse? einen höSeren SÖ“6 b'°.Kosten absichtlich zu hoch angegeben“ um taffes nicht uftom 6's erhalten, so ist die Bewilligung eines Zu- nicht erfo aemUpm ’9' em Borbescheib erteilt, fo darf eine Auszahlung !
g », em ausgezahlter Zuschußbetrag ist zuruckzuforderrn 8 |
Größere Instandsehungsarbeiken.
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schwamm und ähnliche außerordmtlick?""!m-n' uort Haus-
erforbernäe Jnstandsetzungsarbeiten. flroßeren Kostenaufwand


