Ausgabe 
4.8.1933
 
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Amtsverkündigungsblatt

en

Wr.4i

4. August

2lur durch die Post zu beziehen.

1933

gilt es

12.

as-~ -:°2

Begriff des Wohngebäudes.

- Bekanntmachung.

Wtr': Reichszuschüffe für Jnstandfetzungs- und Umbauarbeiten.

IJuni 1933^^5^^« irs 'SflHt ®r Arbeitslosigkeit vom Zuschüssen für 3nft4fe5unflS.'®nt> UmbaLZiÄ^"9 Seid>5= bereit gestellt worden Umbauarbeiten Reichsmittel erneut

erlassenen Bestimmungen vom 15 Juli d.J. & Reichsarbeitsminister

A. Allgemeine Bestimmungen.

Gewährung eines Reichszufchuffes.

fchaftsgebäuden Ianbroiritoaftn4era®etriebeanforoi°e^fürbhbeTF 2Birt= Wohnungen und den Umbau fonftiqfr m'umeTeilung von Maßgabe der verfügbaren Mittel ->?n m->iu,<I"^^u Wohnungen kann nach Arbeiten müssen nachdem25 werden. Die

1 September 1933 begonnen *m

Nachweis der Kosten.

2. Die ausgewendeten Kosten und die Slrt her r «.

Mng der Handwerkskammer, der Industrie uÄfinXr??6 $eld,eisni= s«Ä SWSAe^LLsM!:

Handelsregister eingeUanen^wa?^ °der das

gelegt und abgemeldet find find mmlö len e Arbeitsmangel still-

Die Kosten dürfen eine angemessene Höhe nicht Überschreiten.

B. Sonderbestimmungen.

a) Instandsetzung von Wohngebäuden.

Höhe des Zuschusses.

«A'tiSßrtSK "ro eg*L"" * ** w »« beträgt ein Fünftel d7r Kosten betrage^ der Reichszuschuß

Univ.-Bibl. Giessen ^..7 J

*

dieses äStSÄ "LL" £nts.y vom 15. Juli 17. September 1932 nebst Anlage und ^^stimmungen vom

ä'So'w sssffjäü

geben werb?nW 6 nua) 'fur bie Instandsetzung von Neubauten ge- 90Tn^^ fe°in.bem L ®eptember 1933 be­

stimmt: Arbeiten/die "in Schwmmr/el/ ausnerw Fs ^ndes be- berücksichtigt werden. Rechnunaen ,fmh n L ^^gefuhrt sind, dürfen nicht Gewerbebetrieb des Mteüers am 7 ' wenn der

und m die Handwerksrolle oder in dos filh/f?3 polizeilich angemeldet 3m Zweifel ist dies * SÄtatt eingetragen war. Handwerkskammer oder der Jnduitrie» Kewerbepolizei, der Betriebe, die aus Arbeitsmanae m1??beIst«nnier nachzuweisen, zuzulassen, sobald sie ihre Neueintrimun/^n ^gemeldet sind, sind das Handelsregister bewirkt haben. 9 9 n ble Handwerksrolle oder m e i nb e^ " ? i nes " "(B eme inb en e rba nies"1 oöe/ 7^ Verwaltung einer Ge- Korperfchgft stehen, darf ein Zuschuß wckt Xmsh J°^en öffentlichen standsetzungs- und @rqänAa1arbtiL nn h9 Q?rt werben, da für Zu­schnitt I, § IMbs. 1, Nr 1 d/s Gelebes ©ebduben in All-

lchgkeit eine besondere Hilfsmaßnahme vorgesthm"ist"""9 ^ts- währt werd"en^soweit^d?e"vorhcnchenen"Mittel^d^m'h- ^«^ nur ge- begrunbeter Anträge deutscher Hausbelirnr mFUFb Berücksichtigung werden. Diese Einschränkunggitt nkckt ür 'n Anspruch genommen tumer deutscher Abstammung?' f ' ausländische Grundstückseigen-

b) Teilung von Wohnungen und A b Voraussetzungen. 8

SPÄSSE *

1. Begriff der Teilwohnung.

«in ää?, Rjsy»ft.«*»«*» räume und, wo die Möglichkeit hnw b'.e erforderlichen Neben­gang hat. -ocogiichtelt dazu gegeben ist, einen eigenen Zu-

Höhe des Zuschusses.

600 RM. 50 ° H- der Kosten, im Höchstfälle

.. 0. Schlußbestimmung.

flÄ« Sm£lSnä!,ere ®urd,fäl,,e d

Auszahlung des Zuschusses.

Arbeitm°"au/gIh?"^ einer Summe nach Fertigstellung der Gebäude im Eigentum des Reiches, eines Landes oder einer

Gemeinde ufw.

Reichs,^ne? Landes ^ner^m»-"^ ?öer m ber Verwaltung des W '^rpeSaft'fSnÄ

Verfahren.

Gru/dsti/ck/eigentu^/r/^L«^ ^schusfes entscheidet auf Antrag des stimmte Stelle Auslänbische/ °b^ eme von ihr be­

tte gewährt werben Grundstückseigentümern darf ein Zuschuß sichtMng begründet &L3itta burd> bie » genommen werben -ri;»r ff-R9! Kutscher Hausbesitzer nicht in Anspruch Eigentümer beu^ef«Kmunf 8'" ausländische Grund? Arbeiten""gestM°9webrben^ibm ^b°ig°ntümers muß vor Beginn der Zusügen. werden, ihm ist ein genauer Kostenvoranschlag frei- gegebe/'s? ilt^iiii??"?"^^-F9F !Pr bie Gewährung eines Zuschusses »er LLß^UmLrt^S ^-Zuschusses ein Vorbescheid 3u erteilen Hohe des VoranüMn/-V-Ä ante.I£l0- wenn die endgültigen Kosten bie entsteht erst mit ih»r9ff Fv*1 erretchen. Ein Anspruch auf einen Zuschuß ^5 Voranschlages entstell? kein w'T Aorbeschmdes, bei Ueberschreitung

9 lSinh 9ent,tef,t fein Anspruch auf Erhöhung des Zuschüsse? einen höSeren6 b'°.Kosten absichtlich zu hoch angegeben um taffes nicht uftom 6's erhalten, so ist die Bewilligung eines Zu- nicht erfo aemUpm9' em Borbescheib erteilt, fo darf eine Auszahlung !

g », em ausgezahlter Zuschußbetrag ist zuruckzuforderrn 8 |

Größere Instandsehungsarbeiken.

-«BKWW-s WEM

schwamm und ähnliche außerordmtlick?""!m-n' uort Haus-

erforbernäe Jnstandsetzungsarbeiten. flroßeren Kostenaufwand