Ausgabe 
2.6.1933
 
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Bekanntmachung.

Betr.: Den Kreisfeuerwehrinspektor.

Durch Beschluß des Kreisausschusses des Kreises Gießen vom 31. Mai 1933 ist Robert Roufsier, Gießen, Mühlstraße 32 p, ab 1. Juni 1933 zuin kreisseuerwehrinspektor des Kreises Gießen bestellt worden.

Gießen, den 1. Juni 1933.

Hessisches Kreisamt Gießen. I. B.: G r e i n.

Betr.: Aushänge politischer Vereine usw. in den Sienfträiumen.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Nachstehend teilen wir Ihnen Abschrist einer Verfügung des Herrn Ministerpräsidenten vom 16. Mai 1933 zu Nr. St. M. I 4412 zur Kenntnis und Beachtung mit.

Gießen, den 27. Mai 1933.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Hen ß.

Betr.: Katechetenunterricht im Schuljahr 1933/34.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir sehen Ihrem Bericht zu obiger Sache vergl^Verfügung vom 13. Mai 1931, Amtsverkündigungsblatt Nr. 36 vom 19. Mai 1931 bis spätestens zum 10. Juni entgegen.

Wir weisen darauf hin, daß israelitische, sreiprotestantische und frei­religiöse Lehrer nicht in Ihren Bericht aufzunehmen sind da für diese keine Vergütungen mehr gezahlt werden. In Ihrem Bericht ist genau anzu­geben, ob ein öffentliches Verkehrsmittel benützt oder ob eine Wegstrecke mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt wird. Aenderungen gegen seit­her sind zu erläutern, insbesondere hinsichtlich des Zeitpunktes.

Der Termin ist unbedingt einzuhatten.

Fehlbericht nicht erforderlich.

Gießen, den 30. Mai 1933.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Henh.

Zum Aushang in behördlichen Räumen sind nur dienstliche Mittei­lungen der Behörden, sowie solche privaten Benachrichtigungen zugelassen, die im dienstlichen Interesse gelegen sind, wie etwa Nachweisung von Woh­nungen zwecks leichterer Unterbringung versetzter Beamter von billigen Sommerfrischen zur Erholung der Beamten wahrend des Urlaubs, An­gebote der Erteilung von Unterricht in Fertigkeiten an deren &rmerb .durch die Beamten, die Behörde ein Interesse hat (Sprach-, Kurzschnft- und Sportunterricht u. dgl.). Sonstige privaten Mitteilungens.nd zum Aushang in behördlichen Räumen nicht zugelassen. Das gilt auch für den Aushang von Aufrufen, die zum Beitritt zu politischen Organisationen und Verbänden ausfordern.

Betr.: Schulfunk-Zeitung.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Die Südwestdeutsche Rundfunkgesellschaft m Frankfurt a.M. gibt be­kannt, daß die bisher halbjährlich erschienene Schulfunk-Zeitung des Sud­westdeutschen Rundfunks in Frankfurt ajjt wegen Umstellung des Pro- grämms im Sommerhalbjahr 1933 nicht erscheint Das Rahmenprogramm des Schulfunks für das Kommerhalbjahr wird den Beziehern der Schul­funk-Zeitung noch zugehckn.

Gießen, den 30. Mai 1933.

Hessisches Kreisschulamt. I. B.: Dr. Henh.

Betr.: Sprechstunden des Kreisschulamts.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Die Sprechstunde bei dem Kreisschulamt füllt Mittwoch, 7. Juni, nui

Gießen, den 2. Juni 1933.

Hessisches Kreisschulamt. 3. SB.: Dr. H e n h.

Dienstnachrichken des krelsamkes.

Heinrich Scheid HI. und Heinrich Döring I., beide aus Harbach, sind zu Ehrenseldschützen verpflichtet worden.

Der Minister des Innern hat im Volksstaat Hessen die Er­laubnis erteilt: dem Hilfsverein für Berufsarbeiter der Inne­ren Mission in Berlin-Zehlendorf zur Sammlung von Geldspenden durch Bittschreiben und Veröffentlichung von Ausrufen in evgl. Zeit­schriften bis zum 31. März 1934.

Der Minister des Innern hat im Volksstaat Hessen gesta!- tet- Im Wege des Lofeaustauschverkehrs: Geldlotterie der Wart- burg-Waldbühne in Eisenach; Ziehung am 12.September 1933; Geldlotterie des Bayerischen Landesvereins vom Roten Kreuz in München; Ziehung am 31. Oktober 1933. Der Ziehungstermin der 23. Geldlotterie zur Wiederherstellung des Münsters in U e b e r l i n g e n wurde auf den 4. September 1933 verlegt.

Der Minister des Innern hat im Volksstaat Hessen g e st a t t e t: Im Wege des Loseuustauschverkehrs: Geldlotterie des Rationalfoziallstlfchen Deutschen Arbeitervereins e. V. München; Ziehung der Serie I am 27/28 September 1933. Geldlotterie für das Landeserziehungsheim in Kochel der Vereinigung St. Anna-Schwestern; Vertrieb der Losbriefe vom 15. Mai bis 15. Juli 1933; die Verlängerung der Losbriefe des Deutschen Ledermuseums in Offenbach bis zum 30. September 1933.

Die Geldlotterie des ToiiriftenvereinsDie Naturfreunde" in Nürnberg wird nicht d u r ch g e f ü h r t.

Der Minister des Innern hat der VereinigungDeutscher Wille" e.B Berlin-Charlottenburg für das Gebiet des Volksstaates Heffen die Er­laubnis zum Vertrieb folgender Druckschriften bis zum 31 Dezember 1933 erteilt: Das JahrbuchDeutscher Wille , die ,;Deutscher Wille- Monatshsste" nnb dieDeutschen Flugschriften'.

Druck der Brühl'schen Universitäts-Duch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.