Ausgabe 
2.6.1933
 
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Jlr.28

Erscheint Dienstag und Freitag.

2. Zum

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1933

eordneter der

Zu Nr. St. M. I. 4177

Darmstadt, den 22. Mai 1933.

jer Beigeord-

5 7. Juni bei

Kreises.

es Jungvolks, Kreise Gießen

u geben. Am

eit werden.

usses während' ftlich und mit

Amtsverkündigungsblaii

^^inzialdirettion Oberhessen und für das Kreisamt Gießen

Nachtveisung

über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen. Am 15. Mai waren sämtliche Kreise seuchenfrei.

de^Maul- und Klauenseuche'in Hessem'SttaßensperreßweruM ÖrUnVeS-®cfc&es 3um Schutze des Einzelhandels. Stand

Bahnkörper. Bekämpfung des Frühlings-Kreuzkrautes Die Beraebuna m entzündlichen Gegenständen in der Nähe der

" »I». - * - Schul,UN,

Bekanntmachung.

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Um die Gefahr einer Entzündung durch Funkenauswurf der Loko- uen ötird) Fahrlässigkeit der Reisenden zu verhüten ist die Laqe- W Z summet, sowie die Aufstellung von Getreide in der - ni*

Gießen, den 23. Mai 1933.

Hessisches Kreisamt Gießen. I. 23.: Grein.

Betr.: Die Vergebung öffentlicher Slufträge.

An die Bürgermeistereien des Kreises.

Wir weifen Sie auf das in Nr. 121 derDarmstädter ^eitunn" nnm 26. d. M. abgedruckte Ausschreiben des Hess. Ministerpräsidenten bin und erwarten dessen strengste Beachtung. mgrerprapoenten hm und

Gießen, den 30. Mai 1933.

Hessisches Kreisamt Gießen. 3.23.: Grein.

Setr.. Bekämpfung des Frühlings-Kreuzkrautes.

An die Bürgermeistereien des Kreises.

, ,UUl.i3je Gefahr des starken Auftretens des Frühlings-Kreuzkrautes zu unterdrücken,- r,t auch in diesem Jahre eine gemeindeweise Bekämpfuna unbedingt erforderlich. Wir empfehlen Ihnen deshalb erneut, alsbald? d geme.ndeweife Bekämpfung des Unkrautes besorgt zu ein und Me erforderlichen Matznahmen einzuleiten. Es dürfte zweckmäßig sein wenn be, der Bekämpfung des Frühlings-Kreuzkrautes die Schul nder mst herangezogen werden, nachdem sie vorher über das Aussthen des Un­krautes und dessen Vertilgungsart unterrichtet sind.

daher, sich mit den Lehrern und dem Schul- 6 -Inn? rni .Mmeind^lnBerbindung zu setzen. Unsere Verfügung vom 6. Jun, 1930 in der wir Ihnen empfohlen hatten, uns alljährlich bis spätestens 1. Ium zu berichten, ob und in welcher Weife die Vertilgung Eu^uhlings-Kreuzkrautes zweckmäßig erfolgt ist, bringen wir in Erim

Gießen, den 26. Mai 1933.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.

2Xn die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Bekanntmachung weifen wir Sie hin mit dem Auf- t ag, diese den in Betracht kommenden Landwirten alsbald zur Kenntnis zu bringen und für Beachtung Sorge zu tragen.

Gießen, den 23. 9J?ai 1933.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Grein.

Betr. Vergebung von Aufträgen aus öffentlichen Mitteln Bevorzuauna deutscher Arbeit und deutscher Erzeugnisse. 399

Dec hessische Mniskerpräsidenk an sämtliche unlerskellke Behörden.

ßnr?e ^es deutschen Arbeitsmarktes und der deutschen Wir schaft gebietet mehr als je, daß der Grundsatz, deutsche Arbeit und eutsche Erzeugnis e be, Beschaffungen der öffentlichen Hand in erster Lime zu berücksichtigen, genauestens befolgt wird. 1

jiadj diesem Grundsatz dürfen Erzeugnisse ausländischen Ursprunas nicht verwendet werden, wenn die Gegenstände in geeigneter Besdiaffen-

'£?U OHSemefienen Preisen auch im 3nlande hervorgebracht wer- ®tnn ausländische Erzeugnisse mit deutschen in Wettbewerb treten

kann der reine Preisunter chied nicht allein ausschlaggebend sein, sondern -- müssen alle wichUgen Umstände volkswirtschaftlicher, soz al- arbeits" plilitischer und ähnlicher Art berücksichtigt werden, so daß im Einzelfalle °uch höhere Preise gerechtfertigt sein können, ohne daß von einer un- '-hchastlichen Verwendung der Mittel gesprochen werden kann.

. D-r Herr 2reichsw,rtschpstsminister hat gebeten, diese Grundsätze beson­ders auch bei der Beschaffung von Leder und Ledererzeuqnissen beachten bes Mfugs von Fensterputzledern wird bemerkt, daß be, diesen Ledern neuerdings die Unterscheidung der in- und aus- and,scheu Ware gewährleistet ist, da die in Deutschland hergestellten Leder den von dem Zentralverein der Deutschen Lederindustrie heraus- gegebenen stempelDeutsches ßeber" trugen.

2s?1 m?2U|5J oqc ben be. Gesamtministeriums vom 2. August 1924 zu ?uni 1926 ZU Nr. Et. SN. 6207 und vom »rnf;-929 3s r; St. 8N. I 7130 werden in Erinnerung gebracht mit daß der Bezug von Waren aus Warenhäusern, Einheits- triebm untersag^lf^^emen unb sonstigen mittelstandsvernichtenden Be-

3. Die Kreisämter wollen darauf hinwirken, daß auch die Gemeinde­behörden nach den Vorschriften zu 1 und 2 verfahren.

Dr. Werner.

Betr.: Vergebung von Aufträgen aus öffentlichen Mitteln Bevorzuauna deutscher Arbeit und deutscher Erzeugnisse. Bevorzugung

An die Bürgermeistereien des Kreises.

Das nachstehende Ausschreiben des Hess. Ministerpräsidenten teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme und Nachachtung mit. P

Gießen, den 30. Mai 1933.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.

Straßensperre.

ftrölT1ffliefternSfÜ^Äfhp°" Kleinpflasterarbeiten wird die Provinzial- gesperrl b ^ ch h "" Vom 11 3uni 1933 für jeglichen Verkehr

Umleitung erfolgt über die Straße WindhofHeuchelheim tMraulwus- ffraße) und umgekehrt. Die aufgestellten Warn^tastln sind zu beachtet

Gießen, den 29. Mai 1933.

Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.

Verordnung

die Ausführung des Gesetzes zum Schuhe des Einzelhandels vom 12. Bkai 1933 (Reichsgefetzbl. I, S. 262) betreffend.

Vom 18. Mai 1933.

12 ^Jührung des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels vom 'J3ai 1333 (Reichsgefetzbl. I, S. 262) wird hiermit bestimmt:

§ 1.

im. Sinne des Artikel I, § 5 des angezogenen Mye Snlsam?05 Ur ben Drt ber Errichtung der Verkaufsstelle zu- ben "^chnenden Bescheid des Kreisamts ist binnen 2 Wochen zulässig °n ba5 Ministerium des Innern (Arbeit und Wirtschaft)

§ 2.

'ch Sinne des Artikel I, §8 des angezogenen Reichs- amt® "t,11? Gemeinden mit staatlicher Polizeiverwaltung das Polizei- mt- tm übrigen der Kreisdirektor.

§ 3.

aenttSnsbe ihukerfagung und die Wiederaufnahme des Handels mit Ge- 78 SIM 9rt 's ichglichen Bedarfs gelten die Vorschriften der §§ 63 und wmi so sh^ffifchen Ausführungsverordnung zur Gewerbeordnung Om 20- Marz 1912 (Reg.-Bl. S. 48) entsprechend

Darmstadt, den 18. Mai 1933.

Der Ministerpräsident: 3.23.: 3 un g.