Ausgabe 
26.4.1932
 
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AmisverkündigungsblattfV

für die provinzial-irektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

N. 31 Erscheint Dienstag und Freitag.26. April Nur durch die Post zu beziehen. 1932

Inhaltsübersicht: Die Wahlen zum Provinzialtag. Die Wahlen zum Provinzialausschuß. Hauptkörung 1932. Ortssatzunq über die Erhebung einer Vergnügungssteuer m der Gemeinde Ober-Bessingen. Die Offenlegung der Einheitswerte. Uebersiedlunq schulpflichtiger Kinder in andere Gemeinden. Turnunterricht. Dienstnachrichten

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Druck der Brühl'schen Aniversitäts.Buch-- und Steindruckerei, N. Lange, Gießen.

Dießen, den 22. April 1932.

_____Kreisamt Gießen. 3. 23.: Schmidt.

Betr.: Uebersiedlung schulpflichtiger Kinder in andere Gemeinden.

An die

Orkspolizeibehörden und Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir bringen in Erinnerung, daß die Ortsschulvorstände durch die Orts- polizelbehorden sowohl von dem Zu- als von dem Wegzuge schulpflichtiger Kinder und Fortbildungsschüler zu benachrichtigen sind. '

Gießen, den 21. April 1932.

Hessisches Kreisschulamt. I. 23.: Fischer.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Wahlen zum Provinzialtag der Provinz Oberhessen.

Bon den am 17. November 1929 in den Provinzialtag der Provinz Oberhessen gewählten Mitgliedern hat Lehrer Alfred Klostermann in Vockenrod das Amt niedergelegt.

Dis Provinzialwahlkommission hat in ihrer heutigen Sitzung fest­gestellt, daß gemäß den Vorschriften des Artikels 57, Äbf. 1 des Gesetzes über die Wahlen für Gemeinden und Gemeindeverbände (Kreise und Provinzen)' vom 7. Oktober 1925 an seine Stelle als Mitglied in den Provinzialtag zu berufen ist Bürgermeister Otto Ernst August P sann­st i e l, Landwirt in Bermuthshain, Kreis Lauterbach.

Gießen, den 21. April 1932.

Der Provinzialwahlkommissar:

G r a e f, Provinzialdirektor.

Bekanntmachung.

Betr.: Ortssatzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Ober-Bessingen.

Nachstehende Ortssatzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Ober-Bessingen bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis.

Gießen, den 20. April 1932.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.

Betr.: Die Einheitsbewertung zum 1. 3anuar 1932; hier: die Offenlegung der Einheitswerte.

An die Bürgermeistereien des Kreises.

Wir machen darauf aufmerksam, daß es notwendig ist, daß die Herren Bürgermeister sich während der Offenlegungsfrist davon überzeugen daß die Bewertung des gemeinheitlichen Grundbesitzes usw. zutreffend ist.

Gießen, den 23. April 1932.

Kreisamt Gießen. 3. 23.: Schmidt.

1. Donnerstag, 12.21iai: Hausen 8.30 Uhr, Garbenteich 9, Oppen­rod 10, Albach 11, Birklar 12.30, Muschenheim 13.30, Bettenhausen 14.30, Langsdorf 15.30 Uhr.

Freitag, 13. Mai: Ronnenroth 8.45 Uhr, Willingen 10, Langd 11, 15°30e*m Rabertshausen 13, Steinheim 14.30, Trais-Horloff Mittwoch, 18. Mai: Utphe 9 Uhr, Obbornhofen 10, Bellersheim 11, 3nheiden 12, Hungen 13 Uhr.

Donnerstag, Ig.Mai: Rödgen 8.30 Uhr, Trohe 9.15, Alten-Buseck 10.15, Bersrod 11.15, Beuern 13, Climbach 14, Allertshausen 15 Uhr. 5. Freitag, 20. Mai: Steinbach 8.30 Uhr. Lich 9.45, Hattenrod 11.15,

Burkhardsfelden 12.45, Reiskirchen 14, Großen-Bufeck 15.15 Uhr.

In den zum Dienstbezirk des Kreisvelerinäramts Gießen gehörigen Gemeinden an folgenden Tagen:

1. Mittwoch, 25. Mai: Gießen 8.30 Uhr, Annerod 9.45, Heuchelheim 11, Klein-Linden 13, Allendorf 14, Großen-Linden 15 Uhr.

4. Donnerstag, 26. Mai: Watzenborn-Steinberg 9 Uhr, Leihgestern 11, Lang-Göns 12.30 Uhr.

3. Freitag, 27. Mai: Wiefeck 8.30 Uhr, Daubringen 9.30, Mainzlar 10.30, Staufenberg 11.30, Treis a. d. Lda. 12.30, Ruttershausen 13.45, Lollar 14.30 Uhr.

4. Samstag, 28. Mai: Grüningen 9 Uhr, Holzheim 10, Dorf-Gill 11, Eberstadt 12.30, Ober-Hörgern 14 Uhr.

ftörtermine find ortsüblich bekanntzumachen. Die Faselhalter sind chlzettig von dem Termin in Kenntnis zu setzen und anzuweisen, das der Körkommission abzuwarten und während der Besichtigung für s-enm3uJe'n' Dasselbe gilt für die Benachrichtigung der Schäfer und Erbringen r^rUtT® *3er SHaMcke. Dieselben sind an die Faselställe zu Der Bürgermeister oder dessen Stellvertreter hat dem Termin beizu- hpr»neni. sämtliche Körscheine und Sprungregister sind zur Prüfung rzuhalten. Die Kommission wird gleichzeitig eine Besichtigung der

Sbh>rrn8en' ^prungplätze, und aller mit der Haltung und Pflege der l mere zusammenhängenden Einrichtungen vornehmen.

flnFnrIeienr®«n Dierbesitzer, welche gelegentlich der Hauptkörung Faseltiere m r?n Essen wollen, haben diesbezügliche Anträge umgehend an die SipB» ITÖert &er Kreiskörkommission, Oberveterinärrat Dr. Monnard, tsr,,nn' ucn& Veterinärrat Dr. Schneider, Gießen, zu richten. Die An- rwung erfolgt kostenlos.

Betr.: Turnunterricht.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Bis zum 15. Juni sehen wir Ihrem Bericht darüber entgegen ob die Turnplätze in Ordnung sind und ob sich die Turngeräte in gutem Zu­stande befinden. "

Gießen, den 21. April 1932.

_______________Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Fischer.

Dienstnachrichken des kreisamkes.

Der Minister des Innern hat im Volksstaat Hessen gestattet: p?bspielung anläßlich des Fasel-, Pferde-, Ziegen- und Zuchtvieh­marktes 1932 tn Beerfelden; Ziehungstermin: 12. Juli 1932.

Ferner im Wege des Loseaustauschverkehrs:

Geldlotterie zugunsten der Wallfahrtskirche in Steinhausen Württem­berg.

Orissa hung

über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Ober-Bessingen.

Auf Grund des Artikels 21 der Gemeindeordnung vom 10. Juli 1931 uni» des Artikels III §§ 1 und 14 der Bestimmungen des Reichsrats über die Vergnügungssteuer in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juni 1926 (RGBl. I S. 262) wird auf Beschluß des Gemeinderats und mit Ge­nehmigung des Ministers des Innern vom 27. November 1931 zu Nr. M- d. I. 36 426 für die Gemeinde Ober-Bessingen folgende Ortssatzunq erlassen:

§ 1.

Die Bestimmungen des Artikels II, § 20 Abs. 2 und 3 der Bestim­mungen des Reichsrats über die Vergnügungssteuer gelten für die Ge­meinde Ober-Bessingen in folgender Fassung:

Die Steuer beträgt ohne Rücksicht auf die Gröhe der Veranstaltunqs- fläche:

1. für Tanzbelustigungen 8,RM. täglich

2. für Maskenbälle und Kostümfeste 20,

3. für Vereinsfeste im Freien io'

4. für Kirchweihfeste g'__ "

5. für alle übrigen in Artikel II, § 20 Abs. 1 der reichsrechtlichen Vorschriften genannten Ver­anstaltungen g-

§ 2. ' "

Diese Ortssatzung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Amts- verkündigungsblatt für den Kreis Gießen in Kraft.

Ober-Bessingen, den 20. April 1932.

Hess. Bürgermeisterei. Keil.

Bekannkmachung.

Betr.: Die Wahlen zum Provinzialausschuß der Provinz Oberhessen.

Von den am 25. Januar 1930 gewählten Stellvertretern des Provinzial­ausschusses ist Bürgermeister Dr. Jansen, Butzbach, außerhalb der Provinz verzogen.

Der Wahlausschuß hat in seiner Sitzung vom 21. April 1932 fest- gestellt, daß an seine Stelle als Stellvertreter in den Provinzialausfchuß Karl Schwalb, Landwirt in Großen-Bufeck, zu berufen ist.

Gießen, den 21. April 1932.

Der Vorsitzende des Wahlausschusses.

G r a e f, Provinzialdirektor.

Betr.: Hauptkörung 1932.

Die diesjährigen Hauptkörungen finden statt in den zum Dienstbezirk der Amtsveterinärarzlstelle Gießen gehörigen Gemeinden an folgenden Tagen: