inbalis-Uebersicht: Ortssatzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Watzenborn-Steinberg. — Nachtrags-Ortssatzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Grunberg. — Dienstnachnchten._____________
Amtsverkündigungsblatts
für die Provinzialdirektion Oberhefien und für das Kreisamt Gießen
^44 Erscheint Dienstag und Freitag. 17. ZUM 2lur durch die Post zu beziehen. 1932
Bekanntmachung.
Mr' Erlaß einer Ortssatzung zur Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Watzenborn-Steinberg.
Nachstehende vom Herrn Minister des Innern genehmigte Ortssatzung ,ur Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Watzenborn- Steinberg wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Gießen, den 8. Juni 1932.
Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Ritzel.
Ortssahung .
über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde W ahenborn-S teinberg.
Aus Grund des Artikels 21 der Gemeindeordnung vom 10. Juli 1931 und des Artikels II § 1 und 14 der Bestimmungen des Reichsrats über die Vergnügungssteuer in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juli 1926 (RGBl. I S. 262) wird aus Beschluß des Gemeinderats und mit Genehmigung des Ministers des Innern vom 1. Ium 1932 zu Nr M d. I. 31911 für die Gemeinde Watzenborn-Steinberg folgende Ortssatzung
erlassen: § t
Artikel II 8 20 Absatz 2 und 3 der Bestimmungen des Reichsrats über die Vergnügungssteuer gilt in der Gemeinde Watzenborn-Steinberg in ° ^Die Stmer beträgt ohne Rücksicht auf die Größe der Veranstaltungs-
1. für Tanzbelustigungen 10 ^M. täglich
2. „ Maskenballe und Kostümfeste 20 „
3. „ Vereinsfeste im Freien 20 » "
4. „ Kirchweihfeste lu " "
5. „ alle übrigen in Artikel II § 20 Absatz 1
reichsrechtlichen Vorschriften genannten Veranstaltungen 1U "
§ 2.
Diese Ortssatzung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Amts- verkündigungsblatt für den Kreis Gießen in Kraft. . ®
Gleichzeitig tritt die Ortssatzung vom 3. Dezember 1926 außer Kraft.
Watzenborn-Steinberg, den 8. Juni 1932.
Hessische Bürgermeisterei Watzenborn-Steinberg.
Schäfer.
Bekanntmachung.
Betr.: Ortssatzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Grünberg.
Nachstehend wird der Wortlaut der zur Ortssatzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer vom 22. Juli 1931 erlassenen und vom Herrn Minister des Innern genehmigten Nachtrags-Ortssatzung zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Gießen, den 14. Juni 1932.
Hessisches Kreisamt Gießen. J.V.: Ritzel.
Nachlrags-Ortsfahung.
Abänderung der Ortssahung über die Erhebung einer Vergnügnngssteucr in der Gemeinde Grünberg vom 22.3uti 1931.
Auf Grund des Artikels 21 der Gemeindeordnung vom 10. Juli 1931 sowie des Art. III § 8 Abs. 1 unb § 9 Abs. 4 der Bestimmungen des Reichsrates über die Vergnügungssteuer in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juni 1926 (Reichsgesetzblatt I, S. 262) wird auf Beschluß des Gemeinderats vom 11. Mai 1932 mit Genehmigung des Herrn Ministers des Innern vom 8. Juni 1932 zu Nr.M. d.J. 32 375 zur Abänderung der Ortssatzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer vom 22. Juli 1931 die nachstehende Nachtrags-Ortssatzung erlassen:
§ 1.
8 8 Abs 2 und § 9 Abs. 5 der Ortssatzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer vom 22. Juli 1931 erhalten folgende Fassung:
„Die Steuer wird für die einzelne Karte auf den vollen Reichspfenmg- betrag nach oben abgerundet."
§ 2-
Diese Nachtrags-Ortssatzung tritt mit dem Tage ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
Grünberg, den 14. Juni 1932.
Hessische Bürgermeisterei.
Dr. Mildner.
Mensknachrichten des kreisamles.
Ludwig Jung XVI. und Philipp klein V. sind zu Wiesenvorstandsmit- gliedern der Gemeinde Klein-Linden ernannt und verpflichtet worden. U Karl Müller, hausen, ist zum Wiesenvorstandsmitglied der Gemeinde Hausen ernannt und verpflichtet worden.
-»uck °-. D-Ü,ia»-U und Eteinbruckerei, X.


