Ausgabe 
16.12.1932
 
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Amtsverkündigungsblatt

für die provinziatdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

Ak. 71 Erscheint Dienslag und Freitag. 16. £>C$embCr Bur durch die Post zu beziehen. 1932

Jnhalts-llebersicht: Die landespolizeiliche Abnahme der verlängerten Straßenbahnlinie GießenWieseck von der Gemarkungsgrenze bis Wieseck. Die Maß- und Gewichtspolizei und die Durchführung der Nacheichung in der Stadt Gießen im Jahre 1933. Ausverkäufe und ähnliche Ver­anstaltungen. Dienstnachrichten.

Bekanntmachung.

Vetr.: Die landespolizeiliche Abnahme der verlängerten Straßenbahn­linie GießenWieseck von der Gemarkungsgrenze bis Wieseck.

Die Gleisanlage der verlängerten Straßenbahnlinie GießenWiefeck von der Gemavkungsgrenze bis Wiefeck ist nunmehr 'fertiggestellt. Termin zur landespolizeilichen Abnahme der Anlage findet am:

Mittwoch, dem 21. Dezember 1932, nachm. 1 Uhr 45 'Min.

an Ort und Stelle (Gemarkungsgrenze Wiefeck) statt.

Baupläne und Erläuterungsberichte liegen vom 16. bis 20. Dezember 1932 auf der Registratur des Kveisamts Gießen (Zimmer Nr. 6) zu jeder­manns Einsicht offen. Einwendungen gegen die planmäßige Ausführung des Projekts können im Termin vorgebracht werden.

Gießen, den 15. Dezember 1932.

Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Ritzel.

Bekanntmachung, betreffend die Matz- und Gewichtspolizei und die Durchführung der Bacheichung in der Stadt Gießen im Iahre 1933.

Die in zweijähriger Wiederkehr gesetzlich vorgöschriebene 'Nacheichung der im eichpflichtigen Verkehr befindlichen Meßgeräte (das find Sängern und Flüssigkeitsmätze, Meßwerkzeuge für Flüssigkeiten, Hohlmaße, Ge­wichte und transportable Handelswaagen bis ausschließlich 3000 kg) soll in der Stadt Gießen im Jahre 1933 wie folgt durchgeführt werden.

Für die Einlieferung der Gegenstände beim Eichamt Gießen sind fol­gende Zeiten festgesetzt:

1. Bezirk vom 9. bis 11. Januar 1933

2. 12. 14. 1933

3. 16. 20. 1933

4. 6. 11. Februar 1933

5. 13. 18. 1933

6. 20. 25. 1933

Jeder Besitzer eichpflichtiger Gegenstände, soweit er namhaft gemacht worden ist, erhält durch das Eichamt eine Aufforderung zur Nach­eichung, worin- Tag und Tageszeit der Einlieferung angegeben ist. Die Einhaltung des Eichtermins ist zur raschen Abwickelung der Eichgeschäfte

dringend erforderlich. Interessenten, die keine Aufforderung erhalten, sind ebenfalls verpflichtet, ihre eichpflichtigen Gegenstände zum oben­genannten Zeitpunkte zur Nacheichung vorzulegen.

Wir machen noch darauf aufmerksam, daß die Neigungswaagen am Standort der Waage geeicht werden. Diese Eichung ist besonders zu beantragen.

Der Nacheichung folgt in angemessenem Abstande die polizeiliche Maß- und Gewichtsrevision.

Auskunft erteilt das Eichamt.

Amtsstunden: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr.

Vom Monat März ab ist das Eichamt Gießen nur noch (eben Sams­tag (Amtstag) von 8 bis 13 Uhr geöffnet.

Gießen, den 14. Dezember 1932.

Hessisches Kreisamt Gießen. 3. 23.: Grein.

Bekanntmachung.

Betr.: Ausverkäufe und ähnliche Veranstaltungen.

Gemäß § 9 Abf. 2 der Verordnung vom 30. Mai 1932 wird für die Durchführung des nächstjährigen Jnventurverkaufs die Zeit vom 9. bis 21. Januar 1933 bestimmt. Außerhalb dieses Zeitraumes dürfen Jnven- turverkäufe nicht stattfinden.

Gießen, den 12. Dezember 1932.

Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Grein.

Dienstnachrichten des kreisamkes.

Der Minister des Innern hat im Volksstaat Hessen gestattet:

Die Ausspielung anläßlich des Faselmarktes 1933 in Butzbach: Zichungstermin: 16. März 1933.

Der Minister des Innern hat die Erlaubnis erteilt:

Der Anstalt für Epileptische in Nieder-Ramstadt zur Sammlung von Geldspenden durch Haussammlung für ihre Zwecke bis zum 31. Dezem­ber 1933.

Dem Landesverband der hessischen Blinden e. 23., Darmstadt, zur Sammlung von Geldspenden durch Haussammlung zugunsten bedürftiger Blinden und zur Förderung des Blindengewerbes in Hessen bis zum 31. Dezember 1933.

Brühl'schen Llniveriitäts-Buch. und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.