Ausgabe 
16.8.1932
 
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Amtsverkündigungsblatt

für die provinzialdirektion Oberhessen und für das Kreisamt Gießen

Erscheint Dienstag und Freitag. d x , «. m c

_____ 8 1O. d»ugU|r Nur durch die Post zu beziehen.

Bekanntmachung.

Das nachstehende Schreiben des Reichsbankdirektoriums über Merkmale falscher Reichsbanknoten über 20 RM. wird hiermit zur Kenntnis der hessischen staatlichen Kassenstellen gebracht.

Darmstadt, den 22. Juli 1932.

Der Hessische Finanzminister: Kirnberger.

Reichsbank-Direktorium Berlin SW 111 27. Juni 1932

Nr. 6292 F. I.

Vor kurzem sind in Berlin falsche Reichsbanknoten über 20 RM der Ausgabe vom 11. Oktober 1924 angehalten worden, die zu einer neuen Fälschung gehören. In Nachstehendem teilen wir ergebenst die Kennzeichen dieser Nachbildung zur gefälligen Beachtung mit: Papier: Weicher als das echte.

Pflanzenfasern: Durch braune Druckstriche vorgetäuscht.

Wasserzeichen: Vorwiegend nur auf dem Schaurande, rückseitig durch Auf. druck nachgeahmt.

Gemusterte Rlindprägung mit kontrollstempel: Ohne besondere, sofort ersichtliche Merkmale wiedergegeben, mitunter ungleich kräftig geprägt.

Vorderseite: Die schmutzig-dunkle Wiedergabe des weiblichen Bildnisses kennzeichnet die Nachbildung als solche. Die Abschlußlinie am Brustlatz ist auffallend dick wiedergegeben. In den WortenAusgegeben auf" sind die u-Buchstaben oben wie bei n-Buchstaben geschlossen, das gleiche ist beim zweiten u-Buchstaben im WorteAugust" der Fall. Hinter den: WorteBerlin" ist der Beistrich mit dem vorstehenden Buchstabenn" klecksig verbunden.

Rückseite: Reinliche Wiedergabe der Guillochenmuster. Die Strafandrohung ist mit auffallend dünnen, gering größeren Typen gedruckt. Die vorderen Striche der h-Buchstaben inÄen WörternReichsbanknote" undReichs­mark" sind unten rechts von dem gebogenen Schlußstrich durch einen Zwischenraum getrennt, auf echten Noten mit dem Schlußstrich ver­bunden gezeichnet.

Reihenbezeichnung und Nummer: Reinlich gedruckt. Die Typen sind breiter als die echten, die Ziffer 4 ist oben geöffnet, auf echten Noten geschlossen. Erstmalig beobachtete Notennummer: Q. 8 914 231 (veränderlich).

Herstellungsart: Anscheinend Buchdruck.

Für die Aufdeckung der Falschmünzerwerkstatt, in der die oben beschrie­benen Nachbildungen hergestellt werden, und dahin führende Angaben ha die Reichsbank eine Belohnung bis zu 3000, RM. ausgesetzt. Mit­teilungen, die auf Wunsch vertraulich behandelt werden, nimmt für Groß- Verlin Kriminalkommissar von Liebermann, Alke Leipziger Straße 16, Anruf: Merkur 3789, entgegen; für alle anderen Orte sind die örtlichen Polizeibehörden zuständig.

Bekanntmachung.

Das nachstehende Schreiben des Reichsbankdirektoriums über Merk- male falscher Reichsbanknoten über 20 RM. wird hiermit zur Kenntnis der hessischen staatlichen Kassenstellen gebracht.

Darmstadt, den 30. Juli 1932.

Der Hessische Finanzminister. 3. 23.: Bals e r.

Reichsbank-Direktorium. Berlin SW 111, 13. Juli 1932.

Nr. 6772 FII.

... Vor kurzem ist in Breslau eine neue Nachahmung der Reichsbanknote Wer 20 RM. der Ausgabe vom 11. Oktober 1924 angehalten worden, Kennzeichen wir nachstehend zur gefälligen Beachtung ergebenst Mlleuen:

Papier: In der Höhe 1, in der Breite 2 Millimeter kleiner als das echte. Pslanzenfafern: Durch Braunstriche vorgetäuscht.

Wasserzeichen: Rückseitig mit deckender Farbe schwach nachgeahmt.

eniusterte Blindprägung mit Kontrollstempel: Aehnlich, an den Rändern schwacher geprägt.

Vorderseite: Aehnlich einem echten Notenbilde, das durch längeren Umlauf pa fAprünglich einwandfreies Aussehen eingebüßt Hai. Das weib- I'ch^Vildnis wird in Augenhöhe von einem Hellen gebogenen Strich h-rs s Uer^' Vm linken Notenrand ist das zu klein ausgefallene Druck- vilo durch auffallende, zum Druckmuster nicht passende Handzeichnung ergänzt worden.

Rückseite: Die Nachbildung wird als solche durch den unsauberen, zum braunen Muster nicht passenden schwarzen Schriftdruck sofort kenntlich.

Reihenbezeichnung und Nummer: Größere, enggestellte und im Bilde auf- 'f?nb abweichende Typenart. Erstmalig beobachtete Notennummer O. 372 480 (veränderlich).

Herstellungsart: Die Notenbilder sind mit Hilfe photographischer Platten auf lichtempfindlich präpariertes Papier, der Schwarzdruck der Rück­seite und der Nummern durch Buchdruck, die rötliche Jristönung der Vorderseite und die Andeutung des Graumusters auf der Rückseite durch Handkolorit aufgebracht worden.

Für die Aufdeckung der Falschmünzerwertstatt, in der die oben- beschriebenen Nachbildungen hergestellt werden, und dahin führende An- «aben hat die Reichsbank eine Belohnung bis zu 3000 RM. ausgesetzt. m!lei^lniSen, bie auf Wunsch vertraulich behandelt werden, nimmt für rlin Kriminalkommissar von Liebermann, Alte Leipziger Straße 16 Jnruf: Merkur 3789, entgegen; für alle anderen Orte sind die örtlichen Polizeibehörden zuständig.

Bekanntmachung.

betreffend die Hegezeit der Feldhühner.

Born 8. August 1932.

Auf Grund des § 3 der Verordnung, die Ausführung des Jagdstraf­gesetzes, insbesondere Anordnungen wegen der Hegezeit betreffend vom 2. April 1930 (Reg.-Bl. S. 41), habe ich den Aufgang der Hühnerjagd für das ganze Land auf Montag, den 29. August 1932, festgesetzt.

Darmstadt, den 8. August 1932.

Der Minister des Innern. I. V.: Dr. Reitz.

Betr.: Schweinezwischenzählung am 1. September 1932.

An die Bürgermeistereien des Kreises.

Am 1. September 1932 findet abermals eine Schweinezwischenzählung statt. Verbunden mit dieser Zählung ist die Ermittelung der nicht beschau- pflichtigen Hausschlachtungen in der Zeit vom l.Juni bis 31. August 1932 und eine Ermittelung der Abkalbetermine.

Die Leitung der Zählung ist dem Landesstatistischen Amt in Darm­stadt übertragen.

Die Ausführung liegt den Hessischen Bürgermeistern ob. Eine Ver­gütung für die Mitwirkenden wird von Staats wegen nicht geleistet.

Die erforderlichen Zähllisten und Gemeindebogen werden Ihnen durch das Landesstatistische Amt unmittelbar zugehen. Diejenigen Bürger­meistereien, die bis zum 28. August id.J. Richt im Besitze der Zählpapiere sein sollten, wollen sich mittels Fernruf (Darmstadt 2657) oder telegraphisch an das genannte Amt wenden.

Auf dem Gemeindebogen und der Zählliste sind Anweisungen auf­gedruckt, aus denen Sie ersehen, wie die Zählung im einzelnen durchzu- fütjren ist. Sie wollen sich mit diesen Ausführungen vertraut machen und die Zähler entsprechend belehren.

Anfragen bezüglich der Zählung sind an das Landesstatistische Amt in Darmstadt zu richten.

Die ausgefüllten Zähllisten und die Urschriften der Gemeindebogen rnd spätestens bis zum 5. September 1932 an das Hessische Landes­statistische Amt in Darmstadt abzusenden. Der Termin muh pünktlichst eingehalten werden.

Reinschristen und Abschriften der Zähllisten brauchen nicht angefertigt zu werden, doch sind von dem Gemeindebogen Abschriften zu den Akten der Bürgermeistereien zu nehmen. Die örtlichen Ergebnisse der Zählungen dürfen keiner anderen Behörde als dem Landesstatistischen Amt über­mittelt werden; den Viehbesitzern ist ausdrücklich zugesichert, daß ihre An­gaben nur statistischen Zwecken dienen, keinesfalls aber zur Bemessung von Steuern oder Gebühren Verwendung finden dürfen.

Wer vorsätzlich die Angaben, zu denen er bei dieser Zählung auf­gefordert wird, nicht erstattet, oder wer wissentlich unrichtige oder unvoll- tändige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 RM. bestraft. Auch kann Vieh, dessen Vor­handensein verschwiegen worden ist,,im Urteil für dem Staat verfallen erklärt werden.

Wir empfehlen Ihnen, die Anordnung der Zählung auf ortsübliche Weise bekanntzumachen und die erforderlichen Maßnahmen zur gewi sen- haften Durchführung der Zählung alsbald zu treffen.

Gießen, den 13. August 1932.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Dr. Krüger.