Ausgabe 
15.7.1932
 
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d)

a) b) c)

gegen erheben.

Die Einhaltung der gesetzten Frist wird bestimmt erwartet. Fehlbericht ist erforderlich.

Gießen, den 4. Juli 1932.

Hessisches Kreisschulamt. 3.23.: Kinkel.

sind bzw., wenn dies nicht der Fall sein sollte, welche Einwendungen sie hiergegen erheben.

Die Einhaltung der Frist wird bestimmt erwartet.

Fehlbericht ist erforderlich.

Gießen, den 7. Juli 1932.

Kreisschulamt Gießen. 3- 23.: Kinkel.

vom 1. Februar 1932 (Reichsgesetzblatt 1932, Teil I, S. 56) bis zum 31. De­zember 1933 ausgedehnt.

Darmstadt, den 7. Juli 1932.

Der Hessische Minister des Innern (Arbeit und Wirtschaft).

3. 23.: Karch e r.

Uck der Brühl'schen Tlniv-rfit'5IHch° und Steindruckerei, D. Lange, Gießen.

Betr.: Die Aufnahme der blinden Kinder in die für ihre Erziehung be­stimmten staatlichen Anstalten.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Unter Bezugnahme auf das Amtsblatt Nr. 1 des Hess. Landesamts für das Bildunqswefen für 1925 empfehlen wir Ihnen, unter Benutzung des darin angegebenen Vordrucks nach Muster B innerhalb einer Woche zu be­richten ob in der dortigen Gemeinde blinde Kinder vorhanden find, die für die Aufnahme in die für ihre Erziehung bestimmten staatlichen An­stalten an Ostern 1933 in Frage kommen.

Dem Verzeichnis sind für jedes Kind beizuschliehen:

Betr Verzeichnis über Personen, die durch Einbürgerung im Auslande ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben.

An das Polizeiamt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir erinnern an die Erledigung unserer Verfügung vom 5. Juli 1926, abaedruckt in Dir. 55 des Amtsverkündigungsblattes vom 9. Juli 1926. Falls bis zum 1. August 1932 kein Bericht von Ihnen zugeht, nehmen wir an, daß die Verfügung für Ihre Gemeinde nicht m Betracht kommt. Fehlbericht ist nicht erforderlich.

Gießen, den 6. Juli 1932.

Kreisamt Gießen. I. 23.: Schmid t.

ein Geburtsschein;

der Impfschein;

eine Aeuherung des Schulvorstandes, ob die gesetzlichen Voraus­setzungen für die Unterbringung des Kindes in einer Blindenanstalt vorliegen und insbesondere, ob das Kind bildungssühig erscheint, eine Erklärung der Eltern oder ihrer Stellvertreter, daß sie mit der Ausnahme des Kindes in eine Blindenanstalt einverstanden sind bzw., wenn dies nicht der Fall sein sollte, welche Einwendungen sie hier-

Bekauutmachung.

Betr.: Ausverkäuse und ähnliche Veranstaltungen.

Gemäß 8 9 Absatz 2 der Verordnung vom 30. Mai 1932 wird für die Durchführung der diesjährigen Saisonschlußverkäuse die Zeit vom 18. Juli bis einschließlich 6. August d. I. bestimmt. Außerhalb dieses Zeitraums dürfen Saisonschlußverkäuse nicht stattfinden.

Gießen, den 5. Juli 1932.

Kreisamt Gießen. 3. 23.: Grei n.

Betr.: Die Aufnahme der taubstummen Kinder in die für ihre Erziehung bestimmten staatlichen Anstalten.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Unter Bezugnahme aus das Amtsblatt Nr. 1 des Hessischen Landesamts für das Bildungswesen für 1925 empfehlen wir Ihnen, unter Benutzung Ls narin anaegebenen Vordrucks nach Muster A innerhalb einer Woche zu berichten °b in dortiger Gemeinde taubstumme, taube oder stumme Kinder vorhanden sind, die Ostern 1933 für die Aufnahme m d,e für ihre Erziehung bestimmten staatlichen Anstalten in Frage kommen.

Dem Verzeichnis sind für jedes Kind beizuschließen.

a) ein Geburtsschein,

b) der 3mpfschein,

c) eine Aeuherung des Schulvorstandes, ob die gesetzlichen Voraus­setzungen für die Unterbringung des Kindes in einer Taubstummen­anstalt vorliegen, und ob insbesondere das Kind bildungsfähig

d) ün?Erklärung der Eltern oder ihrer Stellvertreter, daß sie mit der Aufnahme des Kindes in eine Taubstummenanstalt einverstanden

Bekanntmachung.

Betr.: Die Ferien des Kreisausfchuffes.

Der Kreisausschuh hält während der Zeit vom 15. Juli bis 15. Sep­tember Ferien. Während der Ferien können nur besonders eilige Sachen 3Ur2IuT^enbßauf der"gesetzlichen Fristen sind die Ferien ohne Einfluß.

Gießen, den 6. Juli 1932.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses des Kreises Gießen, g. 23.: Schmidt.

Dienstnachrichken des kreisamkes.

Heinrich Kern aus Göbelnrod wurde als Polizeidiener der Gemeinde S°3n^'^ebe^-edenbad) ykreis Friedberg) ist die 9Jtou(= und Klauenseuche erloschen. Die angeordneten Sperrmaßnahmen wurden aufgehoben.

Der Minister des Innern hat im Volksstaat Hessen gestattet. , I. Hessische Geldlotterie für soziale und kulturelle Zwecke; Ziehungstermm: Marzipankugel-Geldlotterie zugunsten der Winterhilfe 1932/33; Vertriebs­zeit: 15. Juli bis 15. Oktober 1932

19. bis 22. August 1932.