Ausgabe 
15.4.1932
 
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Amtsverkündigungsblatt

N. 28

15. April

Nur durch die Post zu beziehen.

1932

Bekanntmachung.

d'e Prüfung der Lichkfpielvorführer bcireffend.

Vom 8. April 1932.

ähWääw® -mz».

®en Anträgen find folgende Unterlagen beizufügen:

1. Geburtsschein;

2. amtsärztliches Zeugnis;

3. das von einem geprüften Vorführer ausgestellte und behördlich beglaubigte Zeugnis über eine mindestens sechsmonatige Vedie- eines Vorführungsapparates in einem öffentlichen Licht- spieltheater unter Aufsicht eines geprüften Vorführers^

4. ein unaufgezogenes Lichtbild des Antragstellers;

5 BetraaVoolnirtt Über bie ^"S°r°hlte Prüfungsgebühr

Darmstadt, den 8. April 1932.

Der Minister des Innern.

I. V.: Dr. Reitz.

$ctr" Senkung der Gebühren für die private Tätigkeit der Hebammen.

An die Bürgermeistereien des Kreises.

Ä machen Sie auf die nachstehende Bekanntmachung, die Durch- des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung betreffend; ^gebühren, aufmerksam und empfehlen Ihnen, die Heb- men Ihrer Gemeinde entsprechend zu verständigen.

Gießen, den 11. April 1932.

Kreisamt Gießen. I. V.: Schmid t.

Betr.: Den Besuch der landwirtschaftlichen Schulen in Hessen.

An die Bürgermeistereien des Kreises.

Infolge notwendig gewordener Abbaumaßnahmen in Hessen mußten neun landwirtschaftliche Schulen einklassig werden

Von dieser Maßnahme wurden auch die landwirtschaftlichen Schulen in Lich und Grunberg betroffen. ;

ein,em "^erlichen Erlaß des Herrn Ministers für Kultus und fu£ Folge solche Fortbildungsschüler, die im Entlassung aus der Volksschule in die landwirt- Mllche Schule noch nicht ausgenommen werden können, trotzdem jetzt schon von dem Besuch der Berufsschule befreit werden, wenn die Eltern MÄJ an den Schulvorstand die schriftliche Erklärung abgeben, mL^ Sofjne vom dritten Winter ab in zwei aufeinanderfolgenden S Ä!laJren«.ble landwirtschaftliche Schule besuchen. Gleichzeitig Ber ifdrhm dieser Schüler verpflichten, daß der Besuch der

Berufsschule nachgeholt wird, falls aus irgendeinem Grunde der Eintritt m die landwirtschaftliche Schule nicht erfolgen konnte.

Ihnen, vorstehende Verfügung in Ihrer Gemeinde B rnÄi-, u^^ublich bekanntzumachen und Interessenten auf die besagte Vergünstigung besonders aufmerksam zu machen.

Gießen, den 9. April 1932.

Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.

Bekanntmachung, bie Durchführung des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung betreffend; hier: Hebammengebühren.

Vom 31. März 1932.

h. ®rünbnrbl® §376a der Reichsversicherungsordnung bestimme ick hiermit nach Anhörung der beteiligten Verbände in Abänderung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1931 Req.-Bl S 71 mit nerbinhrirhpr FgAnd" b'e Xra0er b6r Krankenversicherung und die Hebammen das

EinzigerArtikel.

KÄttTTÜ nQd) ber Bekanntmachung vom 30. April 1.^29 S. 76 von den Krankenkassen zu zahlenden Gebübren

werden mit Wirkung vom 1. April d. I. wie folgt festgesetzt:

V tlUjOU JUJt.

b) 34,

c) 11,35

d) 15,40

Eine Senkung der übrigen Gebühren findet zunächst nicht statt. Darmstadt, den 31. März 1932.

Der Minister des Innern (Arbeit und Wirtschaft).

I. V.: Karcher.

Bekanntmachung.

Betr.: Schlachthausanlage des Wilhelm Bender IV. in Langsdorf.

Wilhelm Bender IV. zu Langsdorf beabsichtigt, auf dem ihm aehöriaen 3®rUerti£en9 Ur 1 67 ber ®emarfun9 Langsdorf eine Metzgereianlage

Der Plan über die Anlage liegt 14 Tage lang, vom Erscheinen dieser Betanntmachung im Amtsverkündigungsblatt an gerechnet, auf der Bür- germelsterel Langsdorf zurEinsichtnahme für Interessenten 'offen. Etwaige ^wn*UTn ^lnbmbeJ ^eidung des Ausschlusses binnen dieser Frist bringen^ 3 Protokoll bei der Bürgermeisterei Langsdorf vorzu-

Gießen, den 11. April 1932.

Kreisamt Gießen. Q. 23.: Schmidt.

Bekanntmachung.

Vetr.: Maul- und Klauenseuche.

mi.k"^elheim ist die Seuche erloschen. Die Gemeinde Heuchelheim wird aus dem Sperrgebiet und die Gemarkung Heuchelheim aus dem Beobachtungsgebiet ausgeschieden.

Gießen, den 12. April 1932.

Kreisamt Gießen. 3. SB.: Schmidt.

Dienfinachrichken des kreiramkes.

ho der am 20. März 1932 stattgefundenen Bürgermeisterwahl wurde VWPPJSeder II. aus Rodgen zum Bürgermeister der Ge­meinde Rodgen gewählt. 1

In Sambach (Kr. Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen Die angeordneten Sperrmaßnahmen wurden aufgehoben '

erteilt- 2Rlnifter bes 3nnern hat im Volksstaat Hessen die Erlaubnis

Dem Deutschen Luftfahroerband EV. (DLV.), Berlin, zur öffentlichen Ä"2iur Särb,r"9 in r« U

Druck der Brühl'fchen Äniversitäts»Buch. und Steindruckerei, A. Lange, Gießen.