Ausgabe 
14.10.1932
 
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Stundungen auf Provinzialumlagen können nur durch die Provinzial­direktion erfolgen.

Gießen den 8. Oktober 1932.

Der Provinzialdirektor der Provinz Oberhessen.

G r a e f.

Betr.: Polizeiverordnung über den Kraftsahrzeugverkehr in der Gemeinde Allendorf a. d. Lda.

Polizeiverordnung.

Auf Grund des § 30 der Verordnung über Kraftfahrzeugverkehr vom 10 Mai 1932, des Artikels 64 des Gesetzes, betr. die innere Verma tung und die Vertretung der Kreise und Provinzen vom 8. xsuh 1911, § 21 des Kraitkabrzeuaverkehrsgesetzes vom 21. Juli 1923 und der Verordnung u Vermögensstrafen und Bußen vom 6. Februar 1924 wird nach Anhörung der Gemeindevertretung und der Ortspolize.behorde nut Genehm,gung des 5->errn Hessischen Ministers des Innern vom 29. September 1932 zu Jcr. M. d. I. 42011 nachstehende Polizeiverordnung erlassen:

§ 1- der Gemeinde Allendorf a. d. Lda. werden

1. die Lindengasse,

2. die Bleichstraße,

4. die ^re^Marttstraße von Haus Nr. 10 bis zur Einmündung in die

5. die^Rheinftraße zwischen Kirchstraße und Marktstrahe sür den Durchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen gesperrrt.

§ 2.

Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150,. RM., die im Falle der Uneinbringlichkeit in Hast umgewandelt wird, bestraft.

§ 3.

Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage der Veröfsentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.

Gießen, den 5. Oktober 1932.

Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.

Betr.: Abhaltung der Stenographielehrerprüfung.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Der Herr Minister sür Kultus und Bildungswesen hat versügt:

Die neunte staatliche Prüfung für Stenographielehrer findet M.an ag den 9. Januar 1933, und folgende Tage in Darmstadt statt. Meldungen sin

Dienstnachrichlen des kreisamkes.

Der Minister des Innern hat für das Gebiet des Volksstaates Hessen die Erlaubnis erteilt:

Der Deutschen Kolonialgesellschaft, Berlin, zur Sammlung von Geld­spenden durch Straßensammlung (Blumentag) zum Besten der not­leidenden Schulen und Wohlfahrtseinrichtungen in den unter Mandat gestellten deutschen Kolonien am 23. Oktober 1932.

Der Minister des Innern hat im Wege des Loseaustauschverkehrs im

Kölner'sombamGVdlotterie 1932, Ziehungstermin: 14. und 15. Dezember

9. Geldlotterie zur Erhaltung und Wiederherstellung des Freiburger Münsters; Ziehungstermin: 5. November 1932..

Der Minister des Innern hat für das Gebiet des Volksstaates Hessen die Erlaubnis erteilt:

Der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege m Hessen, Darmstadt, zur Sammlung von Geldspenden-$eb*n^ Kleidungsstücken und Brennmaterial zugunsten der Winterhilfe 1932/3; vom 15. Oktober bis 15. Dezember 1932.

Der Hindenburgspende, Rechtsfähige Stiftung, Berlin, zur Sammlung von Geldspenden durch Werbeschreiben, Aufrufe und mündliche Werbung bis zum 31. Dezember 1932.

mit den durch Punkt 5 der Prüfungsordnung vom 1. März 1930 (Reg-Bl. Nr. 3) vorgeschriebenen Nachweisen und den Stempelmarten un Betrage von 1 50 RM bis 5. Dezember d. I. bei dem Vorsitzenden des Prufungs- amtes, Regierungsrat Schaible, Darmstadt, Landtag, einzureichen.

Gießen, den 6. Oktober 1932.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Fischer.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Rödgen; hier: den Kostenausschlag.

In der Zeit vom 20. bis einschließlich 26. Oktober 1932 liegt auf dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei zu Rödgen

3 der Kostenausschlag mit Abschrift des Kommissionsbeschlusses Ziffer 4 vom 26. August 1932

sind"bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit daselbst schriftlich und mit Gründen versehen em- zureichen.

Friedberg, den 12. Oktob er 1932.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

vr. A nd r e s, Regierungsrat.

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